mit der konservativen Finanzierungsstrategie 
   der Gesellschaft. 
 
   Zwar führt der Bezugsrechtsausschluss im 
   Rahmen der Sachkapitalerhöhung und der 
   Begebung der Wandelschuldverschreibungen zu 
   einer quotalen Verwässerung der bestehenden 
   Aktionäre mit Blick auf deren Beteiligung an 
   der Gesellschaft. Gleichwohl kann der auf die 
   Convergenta entfallende Anteil am 
   Periodenergebnis der MSH, der in den nächsten 
   drei Jahren über EUR 50 Millionen pro Jahr 
   liegen soll, neben dem 
   Wertschöpfungspotenzial zukünftig als Teil 
   des den Aktionären zustehenden 
   Periodenergebnisses ausgewiesen werden. 
e) *Unterstützung der Transaktion durch die 
   CECONOMY-Kernaktionäre* 
 
   Die Gesellschaft informierte die Aktionäre 
   Haniel, Meridian Stiftung, freenet AG und 
   Prof. Otto Beisheim Stiftungen (zusammen 
   "*CECONOMY-Kernaktionäre*") jeweils einzeln 
   und unabhängig voneinander über die 
   Transaktion, die wiederum jeweils einzeln und 
   unabhängig voneinander gegenüber der 
   Gesellschaft signalisierten, die Transaktion 
   zu unterstützen und in der ordentlichen 
   Hauptversammlung ihre Stimmrechte 
   entsprechend auszuüben. 
f) *Positive Reaktion von Anlegern auf die 
   Ankündigung der Transaktion* 
 
   Die vorstehenden Vorteile werden gestützt von 
   der positiven Reaktion der Anleger auf die 
   öffentliche Ankündigung der beabsichtigten 
   Transaktion. Nach Veröffentlichung der Ad 
   hoc-Mitteilung der Gesellschaft über die 
   beabsichtigte Transaktion am 14. Dezember 
   2020 nach Börsenschluss erhöhte sich der Kurs 
   der CECONOMY-Stammaktie (XETRA) von einem 
   Schlusskurs von EUR 4,096 am 14. Dezember 
   2020 auf einen Schlusskurs von EUR 5,125 am 
   darauffolgenden 15. Dezember 2020. Dies 
   entspricht einem Kurssprung von rund 25 %. In 
   den darauffolgenden Tagen stieg die 
   CECONOMY-Stammaktie weiter und verzeichnete 
   zum Wochenschluss am Freitag, den 18. 
   Dezember 2020, einen Kursanstieg von rund 40 
   % gegenüber dem Schlusskurs vom 14. Dezember 
   2020 vor Bekanntgabe der Transaktion. 
4. *Darstellung der Transaktion* 
a) *Hintergrund der Transaktion* 
 
   Den Hintergrund der Transaktion bildet die 
   gegenwärtige Struktur der MMSRG. 
 
   Der Gesellschaftsvertrag der MSH sieht vor, 
   dass Beschlüsse in der 
   Gesellschafterversammlung der MSH 
   grundsätzlich mit mehr als 80 % der 
   abgegebenen Stimmen gefasst werden, sodass die 
   Convergenta durch die Einzubringenden 
   Geschäftsanteile, entsprechend rund 21,62 % am 
   Stammkapital der MSH, mit Blick auf bestimmte 
   Beschlussgegenstände über eine Sperrminorität 
   in der Gesellschafterversammlung der MSH 
   verfügt. Darüber hinaus besteht bei der MSH 
   seit dem Jahr 2012 ein Beirat, der über einen 
   abschließenden Katalog an 
   Beschlussgegenständen entscheidet und der 
   derzeit mit drei von der Gesellschaft 
   entsandten Mitgliedern und zwei von der 
   Convergenta entsandten Mitgliedern besetzt 
   ist. Durch diese Gesellschafterrechte und 
   spezifische Gremienstruktur bedarf es zwischen 
   der Gesellschaft und der Convergenta einer 
   gewissen Abstimmung hinsichtlich der MSH und 
   der MMSRG. Neben diesem Abstimmungsbedarf 
   führte diese Struktur in der Vergangenheit 
   auch immer wieder zu Auseinandersetzungen 
   zwischen der Gesellschaft und der Convergenta, 
   die in rund 20 mittlerweile beendeten 
   Gerichtsverfahren, teilweise bis hin zum 
   Bundesgerichtshof, mündeten. Die wenigen noch 
   andauernden Verfahren konnten bereits oder 
   werden im zeitlichen Zusammenhang mit der 
   Transaktion beendet werden. Bislang sind 
   Gesamtkosten von rund EUR 8,1 Millionen allein 
   bei der Gesellschaft und der CECONOMY Retail 
   im Zusammenhang mit beendeten 
   Gerichtsverfahren verursacht worden. 
 
   Die spezifische Struktur der (mittelbaren) 
   Mehrheitsbeteiligung der Gesellschaft an der 
   MSH und der langjährige bestehende Konflikt 
   zwischen der Gesellschaft und der Convergenta 
   als Minderheitsgesellschafterin der MSH 
   erschwert die Realisierung von Kostensynergien 
   durch eine effizientere Steuerung der MMSRG 
   sowie die effiziente Umsetzung von relevanten 
   Projekten und Transaktionsopportunitäten bzw. 
   eines effektiven und kostenorientierten 
   Finanzmanagements. Zudem erschwert bzw. 
   verhindert die gegenwärtige Struktur auch die 
   Realisierung von Steuereffizienzen und führt 
   zu Mehrkosten in der Verwaltung. Dies alles 
   wurde in der Vergangenheit nicht zuletzt auch 
   von Analysten und Investoren als belastender 
   Umstand für die CECONOMY-Gruppe und den 
   Börsenkurs der Gesellschaft wahrgenommen. 
 
   Vor diesem Hintergrund sollen durch die 
   Transaktion die aktuelle Struktur insgesamt 
   bereinigt, Wertschöpfungspotenziale realisiert 
   und der Gesellschafterkreis der MSH unter 
   Beilegung des langjährigen Konflikts zwischen 
   der Gesellschaft und der Convergenta neu 
   geordnet werden. 
b) *Struktur der Transaktion* 
 
   Im Rahmen der Transaktion sollen die 
   Einzubringenden Geschäftsanteile von der 
   Convergenta im Wege der Sacheinlage gegen 
   Gewährung der Gesamtgegenleistung an die 
   Convergenta, bestehend aus der 
   Aktienkomponente, der WSV-Komponente und der 
   Barkomponente, in die Gesellschaft eingebracht 
   werden. 
 
   Zur Umsetzung der Transaktion sind dabei im 
   Wesentlichen die folgenden Schritte 
   vorgesehen: 
 
   * Beschlussfassung des Vorstands über den 
     Abschluss der Transaktionsverträge und den 
     Vorschlag an die ordentliche 
     Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 
     8, die bereits am 14. Dezember 2020 
     stattfand, 
   * Abschluss der Transaktionsverträge 
     zwischen der Gesellschaft und der 
     Convergenta, der ebenfalls bereits am 14. 
     Dezember 2020 erfolgte, 
   * Zustimmung des Aufsichtsrats zur 
     Transaktion und dem entsprechenden 
     Beschlussvorschlag an die 
     Hauptversammlung, die auch bereits am 14. 
     Dezember 2020 erteilt wurde, 
   * Erhalt von relevanten Erklärungen mit 
     Blick auf die Fazilität B des 
     Konsortialkreditvertrages wie in den 
     Transaktionsverträgen jeweils als 
     aufschiebende Bedingung vorgesehen, 
   * der Beschluss der Hauptversammlung, wie er 
     unter Tagesordnungspunkt 8 vorgeschlagen 
     wird, und 
   * die Eintragung der Durchführung der 
     Sachkapitalerhöhung und des Bedingten 
     Kapitals 2021/I im Handelsregister. 
 
   Vor diesem Hintergrund bedarf der Vollzug der 
   Transaktion gegenwärtig noch insbesondere der 
   zustimmenden Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung zum Vorschlag von Vorstand 
   und Aufsichtsrat unter Tagesordnungspunkt 8 
   sowie der Eintragung der Durchführung der 
   Sachkapitalerhöhung und des Bedingten Kapitals 
   2021/I im Handelsregister. 
 
   Der Vollzug der Transaktion wird zum Roll-Up 
   der Beteiligung der Convergenta von der Ebene 
   der MSH auf die Ebene der Gesellschaft führen, 
   der in der folgenden Struktur mündet: 
 
   * Nach Vollzug der Einbringung der 
     Einzubringenden Geschäftsanteile in die 
     Gesellschaft hält die Gesellschaft 
     unmittelbar rund 21,62 % am Stammkapital 
     der MSH sowie mittelbar über die CECOMONY 
     Retail rund 78,38 % am Stammkapital der 
     MSH, d.h. insgesamt 100 % am Stammkapital 
     der MSH. Im Gegenzug scheidet die 
     Convergenta als 
     Minderheitsgesellschafterin vollständig 
     aus der MSH aus. 
   * Die Convergenta erhält im Gegenzug 
     zunächst eine direkte Beteiligung an der 
     Gesellschaft in Höhe von rund 26,07 % an 
     den dann ausgegebenen CECONOMY-Stammaktien 
     bzw. rund 25,93 % am Grundkapital der 
     Gesellschaft. 
   * Durch die Wandlung der zu begebenden 
     Wandelschuldverschreibungen und Ausgabe 
     der Wandlungsaktien aus dem Bedingten 
     Kapital 2021/I kann sich diese Beteiligung 
     der Convergenta auf bis zu 29,90 % an den 
     dann ausgegebenen CECONOMY-Stammaktien 
     ("*Convergenta-Zielbeteiligung*") bzw. 
     rund 29,74 % am Grundkapital der 
     Gesellschaft erhöhen. 
 
   In Bezug auf die Neuen Aktien aus der 
   Sachkapitalerhöhung und die Wandlungsaktien 
   aus der Wandlung der 
   Wandelschuldverschreibungen hat sich die 
   Convergenta in der Grundsatzvereinbarung dazu 
   verpflichtet, 
 
   * für einen Zeitraum ab dem Abschluss der 
     Grundsatzvereinbarung am 14. Dezember 2020 
     bis zum Ablauf von sechs Monaten nach dem 
     Tag, an dem sowohl die Durchführung der 
     Sachkapitalerhöhung als auch das Bedingte 
     Kapital 2021/I im Handelsregister 
     eingetragen ist ("*Vollzugstag*"), 
     längstens aber bis zum 31. Dezember 2021, 
     keine Veräußerungen, Verfügungen oder 
     andere wirtschaftlich vergleichbare 
     Handlungen oder Maßnahmen 
     vorzunehmen, wobei über bis zu 4 % der 
     dann ausgegebenen CECONOMY-Aktien 
     jederzeit verfügt werden kann 
     ("*Haltevereinbarung*"), und 
   * bis zum Ablauf von sechs Monaten nach dem 
     Vollzugstag, längstens aber bis zum 31. 
     Dezember 2021, keine CECONOMY-Aktien zu 
     erwerben oder sonstige Maßnahmen 
     vorzunehmen, die zu einer 
     Kontrollerlangung nach §§ 29 ff. WpÜG 
     führen würden 
     ("*Stillhaltevereinbarung*"). Ein Erwerb 
     von CECONOMY-Aktien bis zum Erreichen der 
     Convergenta-Zielbeteiligung bleibt 
     unberührt. 
c) *Aktionärsstruktur der Gesellschaft nach 
   Vollzug der Transaktion* 
aa) Aktionärsstruktur nach Durchführung der 
    Sachkapitalerhöhung 
 
    Mit der Durchführung der Sachkapitalerhöhung erhöht sich 

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January 07, 2021 09:05 ET (14:05 GMT)