Das Pflanzenschutzamt Berlin informiert
20.01.15, Pressemitteilung
Anwender, Berater und Händler brauchen bis Ende November 2015 einen neuen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis

Mit der Novellierung des Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) und der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung wurde ein neues Verfahren für die Erteilung des Sachkundenachweises im Pflanzenschutz in Form einer bundeseinheitlichen Plastikkarte im Scheckkartenformat eingeführt. Anders als bisher reicht die alleinige Vorlage eines anerkannten Nachweises über eine abgeschlossene Berufsausbildung, ein absolviertes Studium oder eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nicht mehr aus.

Den Pflanzenschutz-Sachkundenachweis benötigen Personen,
  • die beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden oder über den Pflanzenschutz beraten; das betrifft z. B. auch biologischen Pflanzenschutz,
  • die Personen anleiten oder beaufsichtigen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden,
  • die Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig oder über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen.

Personen, die bereits am 14. Februar 2012 gemäß der alten Rechtslage sachkundig im Pflanzenschutz waren oder die sich zu diesem Zeitpunkt in einer Aus-, Fort- oder Weiterbildung befanden, die die pflanzenschutzliche Sachkunde vermittelt, wird dringend empfohlen, bis zum 26. Mai 2015 beim Pflanzenschutzamt Berlin einen Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises zu stellen.

Ausführliche Informationen zum Verfahren der Antragstellung des neuen Sachkundenachweises finden Sie im Internet:
Neuer Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Telefonische Rückfragen: 030 - 70 00 06 - 222 oder - 264



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