FRANKFURT (BaFin) -

Die BaFin hat mit Bescheid vom 13. November 2019 gegenüber der Lesterchen UG (haftungsbeschränkt), Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (13.01.2020)