FRANKFURT (BaFin) -

Die BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Binance Deutschland GmbH & Co. KG in Deutschland Wertpapiere in Form von "Aktien-Token" mit den Bezeichnungen TSLA/BUSD, COIN/BUSD und MSTR/BUSD ohne die erforderlichen Prospekte auf der Internetseite https://www.binance.com/de öffentlich anbietet.

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (28.04.2021)