FRANKFURT (BaFin) -

Die BaFin stellt gemäß § 8 Abs. 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) klar, dass die A-B Group Online, vorgeblicher Sitz Regensburg, Betreiber der Webseite www.ab-group.info, keine Erlaubnis nach dem ZAG zum Erbringen von Zahlungsdiensten besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (04.01.2022)