Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei stelle ich den Entwurf einer Verordnung über die Anforderungen an die Kenntnisse und Fähigkeiten der mit der Vergabe von Verbraucher-Wohnimmobilienkrediten befassten internen und externen Mitarbeitern zur Konsultation. Die Verordnung resultiert aus der Umsetzung der Verbraucherimmobilienkreditrichtlinie (MCD-Richtlinie).

Diese sieht in 9 vor, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die mit der Vergabe von Verbraucherimmobilienkrediten befassten Mitarbeiter über angemessene Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen und diese entsprechend der Richtlinie festsetzen. Zur Regelung näherer Bestimmungen zur Qualifikation der Mitarbeiter wird dem Bundesministerium der Finanzen im neuen § 18a 11 ( 18/5922) eine Verordnungsermächtigung übertragen, die durch Änderung der BaFinBefugV auf die delegiert werden wird.
Zur vollständigen Umsetzung der Vorgaben des Europäischen Gesetzgebers werden die von der Richtlinie festgelegten Anforderungen an die Kenntnisse und Fähigkeiten der mit der Vergabe von Verbraucher-Wohnimmobilienkrediten befassten Mitarbeiter in der anliegenden Verordnung in nationales Recht umgesetzt.

Sie haben die Möglichkeit, mir Ihre Stellungnahme zu dem Entwurf unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 01/2016, 53-FR-2210-2015/0001

bis zum 27.01.2016 zukommen zu lassen.

Es ist beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen im Internetzu veröffentlichen. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden sein, teilen Sie mir dies bitte mit.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

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BaFin - Federal Financial Supervisory Authority of Germany issued this content on 2016-01-13 and is solely responsible for the information contained herein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 2016-01-13 16:08:08 UTC

Original Document: http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Konsultation/2016/kon_0116_kenntnisanforderung_ba.html