DGAP-Media / 30.01.2019 / 18:28

Die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH mit Sitz in München hat am 25.01.2019 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt. Das Amtsgericht München - Abteilung für Insolvenzsachen, hat daraufhin zur Sicherung des Vermögens der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH vor nachteiligen Veränderungen ein vorläufiges Insolvenzverfahrens angeordnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt (Az. 1513 IN 219/19).

Die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH war zuletzt durch gestiegene Energie-Beschaffungskosten in Schwierigkeiten geraten.

Kunden der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH werden, so der vorläufige Insolvenzverwalter, ab sofort durch die gesetzlich vorgesehene Ersatzversorgung durch den kommunalen Grundversorger ohne Unterbrechung mit Strom und Gas beliefert.

Zum Zwecke der bestmöglichen Information von Kunden und Gläubigern wurde unter www.bev-inso.de kurzfristig eine Website eingerichtet, auf der aktuelle Informationen zum Stand des vorläufigen Insolvenzverfahrens abgerufen werden können und drängende Fragen beantwortet werden.


Kontakt:
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH,
Unternehmenskommunikation
E-Mail: presse@bev-energie.com.


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Emittent/Herausgeber: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH


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