KARLSRUHE (AFP)--Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlicht am Mittwoch (09.30 Uhr) eine Entscheidung zur sogenannten Reichensteuer im Jahr 2007. Streitig ist, ob hohe Einkünfte aus einer abhängigen Beschäftigung schlechter behandelt werden durften als gleich hohe Gewinneinkünfte. Die Reichensteuer sollte einen Beitrag zur Sanierung der Staatshaushalte leisten. Hierfür wurde ab dem Steuerjahr 2007 der Spitzensteuersatz von 42 auf 45 Prozent erhöht. (Az: 2 BvL 1/13)

Durch einen sogenannten Entlastungsbetrag waren Gewinneinkünfte davon aber ausgenommen. Daher mussten nur Angestellte für Einkünfte über 250.000 Euro - bei Ehepaaren 500.000 Euro - den hohen Steuersatz zahlen. Das Finanzgericht Düsseldorf hielt diese Ungleichbehandlung der Einkommensarten für verfassungswidrig und legte Ende 2012 eine Klage dem Bundesverfassungsgericht vor. Seit 2008 gilt der Entlastungsbetrag nur noch für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

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January 11, 2022 23:55 ET (04:55 GMT)