Annahmen oder Schätzungen beruhen und Risiken und Ungewissheiten 
unterliegen, können die tatsächlichen Ergebnisse oder Resultate aufgrund 
vieler Faktoren erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen 
Dargestellten abweichen. Solche Risiken, Ungewissheiten, Eventualitäten und 
andere wichtige Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen 
Ereignisse wesentlich von den Erwartungen abweichen, die in dieser 
Mitteilung durch solche vorausschauenden Aussagen ausgedrückt oder 
impliziert werden. Das Unternehmen garantiert nicht, dass die Annahmen, die 
den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung zugrunde liegen, frei 
von Fehlern sind, und die Leser dieser Mitteilung sollten sich nicht in 
unangemessener Weise auf die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser 
Mitteilung verlassen. Die Informationen, Meinungen und zukunftsgerichteten 
Aussagen, die hier ausdrücklich oder implizit enthalten sind, gelten nur zum 
Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung und können ohne vorherige Ankündigung 
geändert werden. Weder das Unternehmen noch irgendjemand sonst verpflichtet 
sich, zukunftsgerichtete Aussagen zu überprüfen, zu aktualisieren, zu 
bestätigen oder zu veröffentlichen, um Ereignisse oder Umstände 
widerzuspiegeln, die in Bezug auf den Inhalt dieser Mitteilung eintreten, es 
sei denn, dies ist gesetzlich oder durch geltende Börsenregeln 
vorgeschrieben. 
 
*Informationen für Distributoren * 
 
Ausschließlich für die Zwecke der Produkt-Governance-Anforderungen, die 
enthalten sind in: (a) der EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für 
Finanzinstrumente in der jeweils geltenden Fassung ("MiFID II"); (b) der 
Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur 
Ergänzung von MiFID II; und (c) lokale Durchführungsmaßnahmen (zusammen 
die "MiFID II-Produkt-Governance-Anforderungen"), und unter Ausschluss 
jeglicher Haftung, ob aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, 
die ein "Hersteller" (für die Zwecke der MiFID 
II-Produkt-Governance-Anforderungen) ansonsten in Bezug darauf haben könnte, 
wurden die Anteile an MGI einem Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, in 
dem festgestellt wurde, dass diese Anteile: (i) mit einem Endzielmarkt von 
Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien professioneller Kunden und 
geeigneter Gegenparteien, jeweils wie in MiFID II definiert, erfüllen, 
kompatibel sind; und (ii) für den Vertrieb über alle nach MiFID II 
zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die "Zielmarktbewertung"). 
Ungeachtet der Zielmarktbeurteilung sollten die Vertriebsstellen beachten, 
dass der Preis der Anteile an MGI fallen kann und die Anleger ihre Anlage 
ganz oder teilweise verlieren könnten; die Anteile an MGI keinen 
garantierten Ertrag und keinen Kapitalschutz bieten; und eine Anlage in die 
Anteile an MGI nur mit Anlegern vereinbar ist, die keinen garantierten 
Ertrag oder Kapitalschutz benötigen, die (entweder allein oder in Verbindung 
mit einem geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die 
Vorzüge und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen, und die über 
ausreichende Mittel verfügen, um etwaige Verluste, die sich daraus ergeben 
könnten, tragen zu können. Die Zielmarktbeurteilung erfolgt unbeschadet der 
Erfordernisse vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher 
Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf die Emission von gerichteten Anteilen. 
 
Um Zweifel auszuschließen, stellt die Zielmarktbeurteilung nicht dar: 
(a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke von 
MiFID II; oder (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von 
Anlegern, in die Aktien von MGI zu investieren oder sie zu kaufen oder 
sonstige Maßnahmen in Bezug auf sie zu ergreifen. 
 
Jede Vertriebsstelle ist dafür verantwortlich, ihre eigene 
Zielmarktbewertung in Bezug auf die Anteile an MGI vorzunehmen und geeignete 
Vertriebskanäle zu bestimmen. 
 
2021-01-11 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, 
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1159918 2021-01-11 
 
 
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January 11, 2021 16:30 ET (21:30 GMT)