Am 30. Dezember 2021 schlossen The ODP Corporation und HG Vora eine erste Änderung der Vereinbarung (die Änderung") ab. Die Änderung sieht unter anderem vor: verlängert die Laufzeit der Vereinbarung bis zum früheren der beiden folgenden Zeitpunkte: (i) dem Datum, das 14 Tage vor dem ersten Datum liegt, an dem die Aktionäre gemäß der Satzung der Gesellschaft Nominierungen für Direktoren für die Jahreshauptversammlung 2023 der Aktionäre der Gesellschaft einreichen können (die Jahreshauptversammlung 2023"), und (ii) dem 31. Dezember 2022, vorbehaltlich einer sofortigen Beendigung der Vereinbarung, wenn HG Vora (zusammen mit verbundenen Unternehmen von HG Vora) nicht mehr mindestens 5 % der zu diesem Zeitpunkt im Umlauf befindlichen Stammaktien der Gesellschaft besitzt (die Mindestbeteiligungsquote der Gesellschaft"); verlangt während der Laufzeit der Vereinbarung, dass, außer für den Fall, dass HG Vora (zusammen mit allen verbundenen Unternehmen von HG Vora) die Mindestbeteiligungsquote des Unternehmens nicht mehr erfüllt oder HG Vora die Vereinbarung wesentlich verletzt hat und diese Verletzung nicht innerhalb von fünf Werktagen nach einer entsprechenden Mitteilung behoben hat, das Board of Directors des Unternehmens (das Board") den HG Vora-Beauftragten (wie unten definiert) zur Wahl als einen der Direktoren des Unternehmens bei der Jahreshauptversammlung 2022 der Aktionäre des Unternehmens (die Jahreshauptversammlung 2022") nominiert (als einen von insgesamt nicht mehr als 10 Kandidaten (oder neun Kandidaten nach dem Wirksamwerden des Rücktritts von Francesca Ruiz de Luzuriaga aus dem Board oder, wenn diese Zahl höher ist (in dem Maße, in dem die Größe des Verwaltungsrats gemäß der Vereinbarung erhöht wird), die Zahl der Kandidaten, die der Größe des Verwaltungsrats unmittelbar vor der Jahresversammlung 2022 entspricht), zur Wahl in den Verwaltungsrat bei der Jahresversammlung 2022); verbietet jede Erhöhung der Größe des Boards auf mehr als 10 Direktoren (bzw. neun Direktoren nach dem Wirksamwerden des Rücktritts von Francesca Ruiz de Luzuriaga aus dem Board) während der Laufzeit der Vereinbarung, außer (A) für den Fall, dass HG Vora (zusammen mit verbundenen Unternehmen von HG Vora) die Mindestbeteiligungsquote des Unternehmens nicht mehr erfüllt oder HG Vora die Vereinbarung wesentlich verletzt hat und diese Verletzung nicht innerhalb von fünf Geschäftstagen nach einer entsprechenden Mitteilung behoben hat, (B) vor dem Vollzug oder der Aufgabe der zuvor angekündigten Abspaltung eines Geschäftsbereichs des Unternehmens, soweit dies im Zusammenhang mit der Durchführung einer solchen Abspaltung notwendig oder vernünftigerweise ratsam ist (wie vom Vorstand nach Treu und Glauben festgelegt), oder (C) soweit dies im Zusammenhang mit einem gutgläubigen Vergleich oder einer Kooperationsvereinbarung in Bezug auf eine tatsächliche oder drohende angefochtene Einholung von Stimmrechtsvollmachten oder Zustimmungen zur Wahl von Direktoren vernünftigerweise ratsam ist (wie vom Vorstand nach Treu und Glauben festgelegt); und verlangt, dass Marcus B. Dunlop (der HG Vora-Beauftragte") anbieten muss, am 31. Dezember 2022 oder, falls früher, aus dem Vorstand auszuscheiden, wenn (a) HG Vora (zusammen mit verbundenen Unternehmen von HG Vora) die Mindestbeteiligungsquote des Unternehmens nicht mehr erfüllt, (b) HG Vora anderweitig eine wesentliche Bestimmung der Vereinbarung nicht mehr einhält oder verletzt oder (c) HG Vora eine Mitteilung über die Nominierung von Direktoren im Zusammenhang mit der Jahresversammlung 2023 einreicht.