Die Anklage gegen Ziegler kommt, nachdem er bereits 2017 von der Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA zur Zahlung von 1,4 Millionen Schweizer Franken (1,17 Millionen Pfund) wegen "wiederholten und systematischen" Insiderhandels verurteilt worden war.

Die Bundesanwaltschaft (BA) sagte, dass Ziegler - der seit Jahrzehnten in der Schweizer Wirtschaft als Verwaltungsratsmitglied mehrerer Unternehmen und als Experte für die Unterstützung von Restrukturierungsbemühungen bekannt ist - neben mehreren Fällen von Insiderhandel auch Insiderinformationen gegen eine Bestechung beim Verkauf einer Tochtergesellschaft eines Unternehmens, für das er arbeitete, ausgetauscht hat.

Ziegler konnte für eine Stellungnahme nicht erreicht werden.

"Hans Ziegler hat als Mitglied des Verwaltungsrats einer Firma zwischen Ende 2013 und November 2016 mehrmals Geschäftsgeheimnisse an den Zweitbeschuldigten weitergegeben", schreibt die OAG in einer Mitteilung und fügt hinzu, er habe nach dem Verkauf 150'000 Franken erhalten.

Der zweite Beschuldigte, der wegen Wirtschaftsspionage und Bestechung angeklagt ist, wurde nicht namentlich genannt. In der Anklageschrift, die beim Bundesstrafgericht eingereicht wurde, heißt es jedoch, dass er als Berater des Käufers tätig gewesen sei.

Die Namen der Unternehmen wurden nicht bekannt gegeben, und das OAG lehnte es ab, auf schriftliche Anfragen hin weitere Kommentare abzugeben. Ein Zeitplan für das Urteil des obersten Strafgerichts der Schweiz wurde nicht genannt.

Nach Bekanntwerden der ursprünglichen FINMA-Untersuchung war Ziegler im November 2016 aus den Verwaltungsräten der Schweizer Industriekonzerne OC Oerlikon und Schmolz+Bickenbach sowie des deutschen Roboterherstellers Kuka zurückgetreten.