Von Pierre Bertrand

BRÜSSEL (Dow Jones)--Die Staatshilfen Spaniens während der Pandemie im Volumen von 10 Milliarden Euro waren rechtmäßig. Der Europäische Gerichtshof wies einen Berufungsantrag der Billigfluglinie Ryanair zurück. Er stellte fest, dass durch die Hilfen keine EU-Regeln verletzt werden und bezeichnete die Unterstützung als angemessen. Ryanair habe nicht beweisen können, dass die Maßnahme ein Hindernis für das Unternehmen darstelle.

Bereits im Mai 2021 war eine Beschwerde von Ryanair gegen Spaniens Hilfsmaßnahmen zurückgewiesen worden. Die Airline ging gegen mehrere Länder wegen Staatshilfen vor, die auch den jeweiligen Fluggesellschaften zugute kamen.

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June 06, 2024 07:30 ET (11:30 GMT)