Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
PSI Software SE
(vormals: PSI Software AG)
Berlin
Inhaltsverzeichnis
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 | Anlage 1 |
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 | Anlage 2 |
Versicherung der gesetzlichen Vertreter | Anlage 3 |
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers | Anlage 4 |
Anlage 1 / 1
PSI Software SE (vormals: PSI Software AG), Berlin
Bilanz zum 31. Dezember (HGB)
A K T I V A | P A S S I V A | |||||||
31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||||
EUR | EUR | EUR | EUR | |||||
ANLAGEVERMÖGEN | EIGENKAPITAL | |||||||
Immaterielle Vermögensgegenstände | Gezeichnetes Kapital | |||||||
Entgeltlich erworbene Software und Lizenzen | 5.276.120,90 | 3.195.076,74 | Grundkapital | 40.185.256,96 | 40.185.256,96 | |||
Geschäfts- oder Firmenwert | 2.150.283,00 | 2.576.838,00 | Eigene Anteile | -535.989,76 | -535.989,76 | |||
7.426.403,90 | 5.771.914,74 | - Bedingtes Kapital: TEUR 8.036 (Vorjahr: TEUR 8.036) | ||||||
1.654.489 | 39.649.267,20 | 39.649.267,20 | ||||||
Sachanlagen | Kapitalrücklage | 32.510.831,63 | 32.510.831,63 | |||||
Grundstücke und Bauten | 4.762.034,83 | 5.021.267,53 | Gewinnrücklagen | |||||
Rechner und Zubehör | 2.605.341,13 | 3.141.953,18 | Andere Gewinnrücklagen | 1.823.926,14 | 1.823.926,14 | |||
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.689.157,53 | 1.866.948,74 | Bilanzverlust/ Bilanzgewinn | -2.167.398,84 | 6.356.162,16 | |||
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 300.298,16 | 0,00 | 71.816.626,13 | 80.340.187,13 | ||||
9.356.831,65 | 10.030.169,45 | |||||||
-673.338 | ||||||||
RÜCKSTELLUNGEN | ||||||||
Finanzanlagen | ||||||||
Anteile an verbundenen Unternehmen | 83.469.314,41 | 78.859.631,26 | ||||||
Beteiligungen | 439.156,70 | 439.156,70 | 4.609.683 | Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 18.640.436,00 | 20.296.515,00 | ||
83.908.471,11 | 79.298.787,96 | Steuerrückstellungen | 160.663,00 | 893.566,81 | ||||
100.691.706,66 | 95.100.872,15 | 0 | Sonstige Rückstellungen | 11.498.588,11 | 11.278.597,42 | |||
4.609.683 | 30.299.687,11 | 32.468.679,23 | ||||||
5.590.835 | ||||||||
UMLAUFVERMÖGEN | VERBINDLICHKEITEN | |||||||
Vorräte | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 14.755.000,00 | 4.635.366,83 | |||||
Unfertige Leistungen | 50.586.433,00 | 59.840.299,00 | Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 10.864.525,52 | 8.072.395,56 | |||
Waren | 2.830.083,67 | 5.256.034,12 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.884.401,42 | 4.964.705,40 | |||
53.416.516,67 | 65.096.333,12 | -9.253.866 | Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 24.160.856,39 | 15.533.114,92 | |||
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | -32.100.351,35 | -38.447.103,15 | Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 5.877,41 | 158.367,58 | |||
21.316.165,32 | 26.649.229,97 | Sonstige Verbindlichkeiten | 8.260.604,47 | 2.797.197,30 | ||||
6.346.752 | - davon aus Steuern: EUR 4.753.353,27 (Vorjahr: EUR 2.754.883,16) | |||||||
-5.333.065 | 60.931.265,21 | 36.161.147,59 | ||||||
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||||||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 19.119.995,93 | 16.661.111,58 | ||||||
Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 12.690.885,55 | 7.838.780,83 | RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 2.947.798,89 | 3.075.060,20 | |||
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 487.420,11 | 511.104,08 | 2.458.884 | |||||
Sonstige Vermögensgegenstände | 2.124.005,55 | 922.886,96 | 4.852.105 | |||||
34.422.307,14 | 25.933.883,45 | -23.684 | ||||||
1.201.119 | ||||||||
8.488.424 | ||||||||
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 7.051.976,45 | 1.935.259,31 | ||||||
62.790.448,91 | 54.518.372,73 | |||||||
8.272.076 | ||||||||
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 2.513.221,77 | 2.425.829,27 | ||||||
165.995.377,34 | 152.045.074,15 | 165.995.377,34 | 152.045.074,15 |
2023 - PSI SE
Anlage 1 / 2
PSI Software SE (vormals: PSI Software AG), Berlin
Gewinn- und Verlustrechnung
für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Januar (HGB)
2023 | 2022 | ||
EUR | EUR | ||
Umsatzerlöse | 120.856.661,54 | 108.594.064,93 | |
Bestandsveränderung an unfertigen Leistungen | -9.253.866,00 | -4.532.654,00 | |
Sonstige betriebliche Erträge | 16.177.758,58 | 5.528.422,65 | |
- davon Erträge aus der Währungsumrechnung: | |||
EUR 457.491,87 (Vorjahr: EUR 37.990,42) | |||
Materialaufwand | |||
Aufwendungen für bezogene Waren | -16.767.559,91 | -12.167.975,74 | |
Aufwendungen für bezogene Leistungen | -16.001.104,43 | -17.233.413,09 | |
Personalaufwand | |||
Löhne und Gehälter | -57.586.294,77 | -51.894.044,47 | |
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für | |||
Unterstützung | -10.380.076,94 | -13.140.020,33 |
- davon für Altersversorgung: EUR 188.891,73 (Vorjahr: EUR 3.072.146,32) Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen | -3.396.264,26 | -3.520.018,67 |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | -32.253.069,48 | -27.274.313,11 |
- davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung: EUR 19.673,86 (Vorjahr: EUR 15.943,42)
- davon Aufwendungen aus der Anwendung des Art. 67 Abs. 1 EGHGB (Übergangsvorschriften zum BilMoG) EUR 243.276,00 (Vorjahr: EUR 243.276,00)
Erträge aus Beteiligungen | 4.051.815,01 | 7.355.300,86 |
- davon aus verbundenen Unternehmen:
EUR 3.783.405,00 (Vorjahr: EUR 7.133.999,28)
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 4.116.551,82 | 2.059.523,27 |
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 188.795,78 | 159.465,15 |
- davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 19.917,59 (Vorjahr: EUR 15.699,12)
- davon Erträge aus der Abzinsung: EUR 111.905,00 (Vorjahr: EUR 0,00)
Abschreibungen auf Finanzanlagen | 0,00 | -1.155.209,54 |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -1.948.537,30 | -932.125,60 |
- davon an verbundene Unternehmen:
EUR 578.844,52 (Vorjahr: EUR 164.726,65) - davon Aufwendungen aus der Aufzinsung: EUR 361.768,00 (Vorjahr: EUR 562.918,00)
Ergebnis vor Steuern | -2.195.190,36 | -8.152.997,69 | |
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -52.357,77 | 2.010.787,94 | |
Ergebnis nach Steuern | -2.247.548,13 | -6.142.209,75 | |
Sonstige Steuern | -80.814,87 | -95.273,48 | |
Jahresfehlbetrag | -2.328.363,00 | -6.237.483,23 | |
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 160.964,16 | 12.593.645,39 | |
Bilanzverlust / Bilanzgewinn | -2.167.398,84 | 6.356.162,16 | |
2023 - PSI SE
Anlage 1 / 3
PSI SOFTWARE SE (vormals: PSI Software AG), BERLIN
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
- ALLGEMEINES, WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSME- THODEN
1. Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen
Der Sitz der Gesellschaft ist in Berlin. Die Gesellschaft ist unter der Firma PSI Software SE im Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Nummer HRB 255242 eingetragen.
Die formwechselnde Umwandlung der PSI Software AG in PSI Software SE erfolgte auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 23. Mai 2023. Die Eintragung im zuständigen Handelsregister erfolgte am 3. August 2023.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
2. Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der PSI Software SE (im Folgenden: "PSI SE") für das Geschäftsjahr 2023 ist nach den Vorschriften der §§ 242-288 HGB sowie nach den Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Jah- resabschluss wird unter der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt.
Der Abschluss wurde in Euro erstellt.
Nach § 267 HGB gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Nach § 264d ist die PSI SE zudem kapitalmarktorientiert.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von Vermögensgegenständen und Schulden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenständeund Sachanlagenwerden zu Anschaf- fungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Soweit außerplanmäßige Ab- schreibungen aufgrund einer dauerhaften Wertminderungnotwendig sind, werden diese berück- sichtigt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Netto-Anschaffungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 1.000,00 werden im Zugangsjahr zu einem Pool zusammengefasst und über fünf Jahre abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 250,00 sind im Jahr des Zugangs als Aufwand erfasst worden.
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Anlage 1 / 4
Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden wie folgt abge- schrieben:
Erworbene Lizenzen, Software | 3 | - 8 Jahre | linear |
Geschäfts- oder Firmenwert | 10 Jahre | linear | |
Gebäude- und Außenanlagen | 10 - 50 Jahre | linear/degressiv | |
Ausbauten von Mieträumen | 3 | - 15 Jahre | linear, über die Dauer |
des Mietvertrages | |||
Rechner und Zubehör | 3 | - 7 Jahre | linear |
Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5 | - 13 Jahre | linear |
Geringwertige Wirtschaftsgüter | 5 | Jahre | linear |
Der Geschäfts- oder Firmenwertwird mit einer Dauer von 10 Jahren abgeschrieben. Da die Nut- zung nicht verlässlich bestimmt werden konnte, wird § 253 Abs. 3 HGB angewandt.
Die Finanzanlagenwerden zu Anschaffungskosten bilanziert, wobei entsprechende Abschreibun- gen auf den niedrigeren beizulegenden Wert bei dauerhafter Wertminderung vorgenommen wer- den. Entfallen die Gründe für eine vorherige Wertminderung, besteht ein Zuschreibungsgebot nach § 253 Abs. 5 HGB. Die Wertaufholung darf nur bis zu den fortgeführten Anschaffungskos- ten durchgeführt werden.
Die unfertigen Leistungensind in entsprechender Anwendung des § 255 HGB zu Herstellungs- kosten verlustfrei bewertet, wobei angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung berücksichtigt wurden. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert.
Handelswarensind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert.
Erhaltene Anzahlungenwurden auftragsbezogen aktivisch von den Vorräten abgesetzt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständesind zu Nominalwerten angesetzt. Wert- haltigkeitsrisiken wurde durch die Bildung entsprechender Wertberichtigungen Rechnung getra- gen. Unverzinsliche oder unterhalb der marktüblichen Verzinsung liegende Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr werden abgezinst.
Als aktive Rechnungsabgrenzungspostenwurden alle Auszahlungen vor dem 31. Dezember 2023 ausgewiesen, soweit sie einen Aufwand nach dem Abschlussstichtag darstellen.
Die Pensionsverpflichtungenwerden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biomet- rischer Wahrscheinlichkeiten ("Heubeck Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem "Projected-Unit-Credit-Verfahren" ermittelt.
Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR 180, der einer Ausschüttungs- sperre unterliegt, welche durch ausreichende Kapitalrücklage jedoch nicht zum Tragen kommt.
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Anlage 1 / 5
Die Höhe der Pensionsverpflichtung (Anwartschaftsbarwert der Versorgungszusagen) wurde nach versicherungsmathematischen Methoden auf Basis folgender Annahmen berechnet:
2023 | 2022 | |
% | % | |
Abzinsungsfaktor (7-Jahres-Durchschnitt) | 1,75 | 1,44 |
Abzinsungsfaktor (10-Jahres-Durchschnitt) | 1,83 | 1,78 |
Einkommenstrend p.a.1 | 3,80/0,00 | 3,80/0,00 |
Rententrend p.a. | 2,50 | 2,50 |
Fluktuation | 0,00 | 0,00 |
Bis 2009 wurden die Pensionsverpflichtungen versicherungsmathematisch mit ihrem Teilwert ge- mäß § 6a EStG auf der Basis eines Zinssatzes von 6 % angesetzt. Durch die erstmalige Anwen- dung der Bestimmung des BilMoG hat sich zum 1. Januar 2010 eine Unterdotierung in Höhe von TEUR 3.649 ergeben. In Anwendung des Übergangswahlrechts gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EG- HGB wird der Unterschiedsbetrag über eine Laufzeit von 15 Jahren verteilt bilanziell erfasst. Zum
31. Dezember 2023 besteht noch ein ausstehender Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 243; im Geschäftsjahr erfolgte dem entsprechend eine Zuführung in Höhe von TEUR 243, die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen ist.
Die gem. Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB nicht bilanzierte Unterdeckung aus der Unterstützungs- kasse beträgt TEUR 1.231.
Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungenwurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Da es sich mit Ausnahme der Jubiläumsrückstellungen nur um kurzfristig fällige Rückstellungen handelt, waren bis auf diese Ausnahme keine zukünftigen Preis- und Kostensteigerungen und Abzinsungseffekte bei der Bewertung der Rückstellungen zu berücksichtigen. Wesentliche Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr müssen gemäß den Vorschriften des geltenden HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst werden, wie er von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird.
Verbindlichkeitensind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Als passive Rechnungsabgrenzungspostenwurden alle Einzahlungen vor dem 31. Dezember 2023 ausgewiesen, soweit sie einen Ertrag nach dem Abschlussstichtag darstellen.
Latente Steuernwerden auf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wert- ansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten angesetzt, wenn davon ausgegangen wird, dass sich diese Differenzen in späteren Geschäftsjahren wieder abbauen. Die Bewertung von latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des geltenden Körper- schaftsteuersatzes sowie entsprechend den gewerbesteuerlichen Hebesätzen der PSI SE. Unter Berücksichtigung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag sowie Gewerbeertragsteuer ergab sich im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Steuersatz von 29,83 %. Die Aktivierung eines Überhangs aktiver latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Wahlrechts.
Auf fremde Währunglautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätz- lich gemäß § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet.
1 Ein Teil der Pensionszusagen wurde am 31.12.2006 abgelöst. Für diesen Teil sind Gehaltstrends bei der Berechnung der Verpflichtung nicht relevant.
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Anlage 1 / 6
Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.
- ANGABEN ZUR BILANZ UND ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
1. Entwicklung des Anlagevermögens
Die Entwicklung des Anlagevermögens und der kumulierten Abschreibungen ist auf Seite 15 des Anhangs dargestellt.
2. Entwicklung der Anteile an verbundenen Unternehmen
Die wesentlichen Änderungen der Finanzanlagen ergaben sich 2023 durch folgende Transaktio- nen:
-
Mit Datum vom 27. Juli 2022 wurde beschlossen, das operative Geschäft der russischen Tochtergesellschaften OOO 'PSI', Moskau, und OOO PROGRESS, Moskau, (im Fol- genden "russische Tochtergesellschaften") einzustellen. Mit Datum vom 1. Dezember
2022 wurde vor dem Hintergrund weiterer Sanktionsmaßnahmen unter Zustimmung des Aufsichtsrates der PSI Software AG, jetzt: PSI Software SE, beschlossen, die Gesell- schaftsanteile an den russischen Tochtergesellschaften zu veräußern.
Mit Ablauf des 8. Januars 2023 ist es der PSI SE auf Basis sanktionsrechtlicher Vorschrif- ten untersagt, weitere geschäftliche Aktivitäten in Russland auszuüben. Mit wirtschaftli- cher Wirkung zum 22. März 2023 wurden entsprechend des durch den Vorstand und Auf- sichtsrat der PSI SE genehmigten Veräußerungsplans alle Anteile an den russischen Tochtergesellschaften OOO 'PSI' und OOO PROGRESS zu einem Veräußerungswert von TEUR 0 an Privatpersonen übertragen. Es bestehen keine Rückübertragungs- oder ähnliche vertragliche Vereinbarungen für die Geschäftsanteile. - Im Geschäftsjahr erfolgte eine Zuschreibung auf Finanzanlagen in Höhe TEUR 4.610 (Vor- jahr: TEUR 2.500).
Im Vorjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von TEUR 1.155 vorgenommen.
3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Forderungen gegen verbundene Un- ternehmen haben wie im Vorjahr grundsätzlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Ein an eine Tochtergesellschaft ausgegebenes Darlehen ist langfristig in Höhe von TEUR 1.167 (Vor- jahr: TEUR 1.333). In den sonstigen Vermögenswerten sind langfristige Forderungen gegen eine Beteiligungsgesellschaft in Höhe von TEUR 290 (Vorjahr: TEUR 290) enthalten.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen im Wesentlichen die PSI Automotive
- Industry GmbH, Berlin, die PSI Metals GmbH, Düsseldorf, die PSI FLS Fuzzy Logik & Neuro Systeme GmbH, Dortmund, die PSI GridConnect GmbH, Karlsruhe, sowie die PSI Logistics
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Anlage 1 / 7
GmbH, Berlin, und resultieren wie im Vorjahr aus Darlehen (TEUR 1.333, Vorjahr: TEUR 1.500), aus der Inanspruchnahme von Besserungsscheinen (TEUR 5.000, Vorjahr: TEUR 800), aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 2.241, Vorjahr: TEUR 2.179), sowie aus Ergebnisabführungsverträgen (TEUR 4.117, Vorjahr: TEUR 2.060). Im Vorjahr resultierten die Forderungen gegen verbundene Unternehmen zusätzlich aus Gewinnausschüttungen (TEUR 1.300).
Die Forderungen gegen eine Beteiligungsgesellschaft betreffen wie im Vorjahr sonstige Forde- rungen.
4. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital
Das im Handelsregister eingetragene, voll eingezahlte Grundkapital beträgt EUR 40.185.256,96 (Vorjahr: EUR 40.185.256,96). Das Grundkapital ist in 15.697.366 (Vorjahr: 15.697.366) nenn- wertlose Stückaktien eingeteilt.
Eigene Anteile
Die PSI SE hielt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 209.371 eigene Aktien. Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine weiteren eigenen Aktien erworben. Eine Ausgabe an Konzernmitarbeiter im Rahmen eines Mitarbeiteraktienprogramms erfolgte im Berichtsjahr nicht. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 hält die PSI SE somit 209.371 eigene Aktien.
Der Anteil am Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag 1,33 % (Vorjahr: 1,33 %).
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 unverändert EUR 32.510.831,63 (Vorjahr EUR 32.510.831,63).
Andere Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklage beträgt unverändert EUR 1.823.926,14 (Vorjahr: EUR 1.823.926,14).
Bedingtes und genehmigtes Kapital
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Mai 2021 wurde der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 18. Mai 2026 - einmalig oder mehrmals - Wandel- und Optionsschuldver- schreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (auch in Kombination) je- weils mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses auszugeben.
Seite 5
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