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Gerne hört man von Windkraftgegnern im Südwesten, dass der weitere Zubau von Windanlagen unnötig sei. Denn schon jetzt würden die Wasserkraftwerke wegen des zu starken Windes häufig abgeschaltet.

Dieser Einschätzung muss man allerdings deutlich widersprechen. Der Zusammenhang existiert nicht.

Unsere Wasserkraftwerke Laufenburg und Rheinfelden werden nur in sehr seltenen Ausnahmefällen zur Netzstabilisierung eingesetzt. Insgesamt wurden wir im vergangenen Jahr lediglich einmal gedrosselt und es wurde für das Jahr 2016 ca. 0,01 % der Erzeugungsmenge abgeregelt.

Wie funktioniert es, wenn Wasserkraftwerke zur Netzstabilität eingesetzt werden?

Die vier großen Übertragungsnetzbetreiber sind in Deutschland für die Stabilität des Stromnetzes verantwortlich, jeder in seinem Gebiet, den sogenannten Regelzonen.

Sie haben verschiedene Instrumente, um dafür zu sorgen, dass Erzeugung und Verbrauch im Stromnetz stets übereinstimmen, denn nur so bleibt das Netz stabil. Eines dieser Instrumente ist der Regelleistungsmarkt.

Zeichnet sich beispielsweise frühzeitig eine zu geringe Erzeugung im Netz ab, können sie zusätzliche Leistung von Kraftwerken anfordern. Zeichnet sich ab, dass zu viel Erzeugung im Netz ist, können sie auch veranlassen, dass Kraftwerke weniger produzieren. Dies erfolgt gegen eine Vergütung.

Auch wenn jeder Übertragungsnetzbetreiber in seiner Regelzone aktiv ist, erfolgt der Abruf von Regelleistung deutschlandweit zentral über alle vier Regelzonen. Eine regionale Betrachtungsweise gibt es bei diesem Regelungskonzept nicht, so dass auch eine Mehrproduktion im Süden durch Windkraftanlagen nicht zu einer höheren lokalen Abregelungsquote im Süden führt.

Bleibt also die Frage, ob der Zubau von Windkraft in Deutschland insgesamt, völlig unabhängig vom Standort, zu einer höheren Abregelung unserer Wasserkraft führen könnte.

Die Erzeugungsprognosen von Windkraftanlagen werden täglich und untertägig laufend anhand aktueller Windprognosen neu prognostiziert und an den vorhandenen Strommärkten (Spotmarkt, Intradaymarkt) verkauft beziehungsweise bei einer Reduktion der Erzeugungsprognose teilweise wieder zurückgekauft.

Dies kann bis 30 Minuten vor der Lieferung für jede Viertelstunde eines Tages am Handelsmarkt erfolgen. Daher stimmen die kurzfristigen Erzeugungsprognosen für Windkraftanlagen im Allgemeinen sehr gut mit der Ist-Produktion überein. In diesem Fall entsteht durch Windkraft kein Regelleistungsbedarf und daher auch keine Abregelung unserer Wasserkraftanlagen. Für die Regelleistung spielt es übrigens keine Rolle, wie viel Strom die Windkraftanlagen insgesamt produzieren. Entscheidend ist, dass die letzte Prognose relativ gut zur tatsächlichen Ist-Erzeugung passt.

Der Regelleistungsmarkt dient ausschließlich dazu, sehr kurzfristige (innerhalb einer Viertelstunde) Abweichungen zwischen Angebot und Nachfrage deutschlandweit beziehungsweise europaweit derart auszugleichen, dass die Netzfrequenz von 50 Hertz stabil gehalten werden kann. Die Ursachen für kurzfristige Abweichungen können vielfältig sein, beispielsweise ein Kraftwerksausfall, ein verminderter Verbrauch der Industrie, eine plötzliche Wetteränderung oder ähnliches.

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Gibt es kurzfristige Wetteränderungen gleicht die Regelenergie die Abweichungen von Angebot und Nachfrage aus.

Denkbar ist aber auch, dass beispielweise die Windproduktion in den Offshore-Anlagen in der Ostsee plötzlich etwas höher ist, als zuletzt geplant. Weil der Wind nicht wie vorhergesagt um 11.30 Uhr stärker wird, sondern schon um 11.20 Uhr. In solchen Fällen können mit Regelenergie die Schwankungen im Stromnetz ausgeglichen werden, in dem man Kraftwerke herunterregelt.

Die Vorgabe der Konzessionsbehörden unserer Wasserkraftwerke dabei ist, dass die Anlagen maximal zur Hälfte ihrer aktuellen Leistung heruntergefahren werden dürfen und dass maximal drei Prozent der jährlichen Produktionsmenge verloren gehen darf.

Das teilweise Herunterfahren unserer Wasserkraftwerke erfolgt also nicht, weil grundsätzlich zu viel Leistung von Windkraftanlagen da ist, sondern weil Prognose und tatsächliche Erzeugung kurzfristig nicht übereinstimmen.

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Energiedienst Holding AG veröffentlichte diesen Inhalt am 19 January 2017 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 19 January 2017 13:14:07 UTC.

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