Legal Finance beabsichtigt, über Tochtergesellschaften sogenannte Maskenklagen gegen Bundes- und Landesregierungen in großem Stil zu finanzieren. Vorgesehen sind Zahlungsklagen aus der Lieferung von Corona-Masken ab einem Streitwert von 100.000 Euro.

Zum Hintergrund: In der Hochphase der Corona-Pandemie wollten das deutsche Bundesgesundheitsministerium und andere Bundes- und Landesbehörden zügig eine große Zahl an FFP2-Masken beschaffen. Jedoch war das Budget aus Haushaltsmitteln in Höhe von 500 Mio. Euro schnell weit überschritten. So weigerten sich in zahlreichen Fällen die jeweiligen Behörden, die bestellten Masken abzunehmen.

Wegen angeblicher Mängel verweigerten Behörden vielen Maskenlieferanten bis heute die Zahlung. In der Folge erlitten zahlreiche Unternehmer Verluste in Millionenhöhe, es kam sogar zu Insolvenzen.

In der Vergangenheit ergingen bereits Urteile zu diesen umstrittenen Maskeneinkäufen zugunsten betroffener Kläger. Außerdem wurden Vergleiche bekannt, in denen Behörden bis zu 60% der Klagesumme an die Lieferanten bezahlten.

Legal Finance beabsichtigt, über Tochtergesellschaften solche Maskenklagen im Klagevolumen von bis zu 25 Mio EUR zu finanzieren. Möglich ist auch der Einstieg in bereits laufende Verfahren, auch in 2. Instanz.

Betroffene Maskenlieferanten werden aufgerufen, sich an Legal Finance wenden. Jeder Fall wird individuell und zügig geprüft.

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Nakiki SE published this content on 30 May 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 30 May 2024 05:13:07 UTC.