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Nichtfinanzieller Konzernbericht

für das Geschäftsjahr 2023

Nachhaltigkeit bei MATERNUS

Die MATERNUS-Kliniken AG betrachtet das Thema Nachhaltig-

keit als integralen Bestandteil des Geschäftsmodells. Indem wir Pflegeeinrichtungen, ambulante Dienste, Betreutes Wohnen und Rehabilitationskliniken betreiben, vereinen wir unternehmerisches Handeln mit dem Ziel, der Gesellschaft zu dienen. Die Verantwortung für das Thema liegt beim Vorstand.

Die im vergangenen Jahr wieder eingerichtete Regional- leitungsebene zur Steuerung, Unterstützung und Kontrolle der Einrichtungen vor Ort hat sich bewährt. Alle vier Regionalleitungspositionen sind mit erfahrenen Leitungs- kräften besetzt. Diese Ebene bildet darüber hinaus das Bindeglied in der Kommunikation zwischen dem Vorstand, der Geschäftsführung und den Einrichtungen. Durch eine enge Zusammenarbeit mit den regionalen Qualitäts- managementbeauftragten werden kontinuierlich Prozesse verbessert, potentielle Risiken frühzeitig erkannt und Lösungen erarbeitet. Zudem obliegt den Regionalleitungen die Auslastungssicherung und -steigerung unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort.

Zur Steuerung und Kontrolle trifft sich das Leitungsgremium, bestehend aus Vorstand und Geschäftsführung, im vier- wöchigen Rhythmus. Im Rahmen dieser Sitzungen werden alle aktuellen Projektstände, Probleme, Herausforderungen und Neuerungen sowie Mitarbeiter- und Qualitätsthemen der einzelnen Regionen bzw. Standorte besprochen.

Zusätzlich erfolgt alle zwei Wochen ein Treffen zwischen der Geschäftsführung sowie den Regional- und Abteilungs- leitungen, um aktuelle Projekte, bevorstehende Aufgaben und Herausforderungen zu erörtern und aus einer abteilungsübergreifenden Perspektive zu betrachten.

Schwerpunktthemen im Berichtsjahr waren

  • die Abstimmung mit den Behörden für den Umbau einer Einrichtung zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen,
  • die weitere Neuausrichtung der Unternehmensstruktur sowie der Start einer umfassenden Analyse und Optimierung der Prozesse,
  • die Umsetzung der Anforderungen des Gesundheits- versorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG),
  • die Implementierung einer Online-Lernplattform als Grundstein zur digitalen Mitarbeiterentwicklung und Qualitätssicherung,
  • der Ausbau und die Intensivierung des Personal- Marketings, um den Herausforderungen des Fachkräfte- mangels erfolgreicher zu begegnen,
  • die Weiterentwicklung der Klinikkonzepte.

Neben den finanziellen Leistungsindikatoren steuert die MATERNUS-Kliniken AG ihre unternehmerischen Ziele nach nichtfinanziellen Leistungsindikatoren. Bedeutsame steuerungsrelevante nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind die wöchentliche Auslastungsentwicklung in Verbindung mit der Pflegegradverteilung und die Einhaltung von Personal- schlüsseln und Fachkraftquoten nach der Vorgabe durch die Kostenträger. Nähere Informationen dazu finden Sie im Kapitel "C. Internes Kontrollsystem, Finanzmanagement und Risikomanagement" des Abschnitts "Unternehmens- steuerung" des Konzernlageberichts.

Wesentliche

Auch für das Berichtsjahr 2023 sind die folgenden Themen aus den Bereichen Arbeitnehmer- und Sozialbelange für

MATERNUS wesentlich:

  • Mitarbeiterbindung
  • Gewinnung von Mitarbeitenden
  • Aus- und Weiterbildung
  • Lebensqualität der Bewohner
  • Qualität in den Rehabilitationskliniken/Therapiequalität

Diese wurden 2017 im Rahmen der erstmaligen Bericht- erstattung gemäß CSR-RUG(CSR-Richtlinie-Umsetzungs- gesetz) durch eine Wesentlichkeitsanalyse identifiziert.

Dabei haben sich der Vorstand sowie die Abteilungs- und Teamleiter systematisch mit der Identifizierung der Themen auseinandergesetzt, die sowohl für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage als auch für das Verständnis der Auswirkungen

der Geschäftstätigkeit auf die nichtfinanziellen Aspekte in den Bereichen Umwelt, Soziales und Geschäftsführung

erforderlich sind.

Im Berichtsjahr wurden die Themen erneut auf Relevanz und Aktualität hin überprüft - mit dem Ergebnis, dass sie

weiterhin Bestand haben.

Risiken im Zusammenhang mit nichtfinanziellen Aspekten

Ein zentraler Faktor unseres wertorientierten, verantwor- tungsbewussten, unternehmerischen Handelns besteht in der Fähigkeit, Risiken zu erfassen und mit geeigneten Maßnahmen zu minimieren sowie sich bietende Chancen zu ergreifen. Um sowohl positive als auch negative Trends kontinuierlich und frühzeitig zu erkennen sowie die Strategie bzw. das operative Handeln darauf einstellen zu können, verfügt die MATERNUS-Kliniken AG über ein abgestuftes und integriertes Frühwarnsystem, welches Bestandteil eines umfassenden Risikomanagementsystems ist. Damit stellt die Forderung des Gesetzgebers, Risiken durch effiziente Überwachungssysteme voraussehbar zu machen, eine

2

17

zentrale und wertorientierte Aufgabe für die MATERNUS-

Kliniken AG dar.

Es gibt im Konzern der MATERNUS-Kliniken AG eine klare Unternehmens- und Führungsstruktur. Bereichsüber- greifende Funktionen werden dabei in enger Zusammen- arbeit mit den Tochtergesellschaften zentral gesteuert und ausgeführt. Das Risikomanagementsystem ist Bestandteil der Planungs- und Kontrollprozesse. Die Bewertung und Steuerung der Risiken basieren auf einem für den Konzern einheitlichen Prozess der Risikoerkennung und werden vom Vorstand überwacht und maßgeblich gesteuert.

Die MATERNUS-Kliniken AG hat risikosenkende Maßnahmen implementiert. Nach einer sorgfältigen Nettobetrachtung der Risiken ergab sich, dass keine außergewöhnlichen Risiken festgestellt wurden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit erheblich negative Auswirkungen auf die im Gesetz genannten Aspekte haben oder zukünftig haben werden.

Nähere Informationen dazu finden Sie im Kapitel "C. Internes Kontrollsystem, Finanzmanagement und Risikomanagement"

des Konzernlageberichts.

EU-Taxonomie

Im Rahmen des European Green Deals hat die Europäische Union verschiedene Klima- und Nachhaltigkeitsziele verabschiedet. Die Erreichung dieser Ziele kann laut EU unter anderem gelingen, wenn Finanzströme in ökologisch-

nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gelenkt werden. Die

VO (EU) 852/2020 (nachfolgend "Taxonomie-Verordnung"), die im Juli 2020 in Kraft trat, klassifiziert Wirtschaftstätig- keiten als nachhaltig bzw. potentiell nachhaltig und soll damit Indikator für nachhaltige Investitionsentscheidungen

sein.

Gemäß Taxonomie-Verordnung können Wirtschaftstätig- keiten nachhaltig sein, wenn sie eines oder mehrere der folgenden Ziele unterstützen:

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Wassernutzung
  4. Übergang zur Kreislaufwirtschaft
  5. Minimierung der Umweltverschmutzung
  6. Schutz von Biodiversität und Ökosystemen

Zu den ersten beiden Umweltzielen, die sich auf Wirt- schaftstätigkeiten und Branchen mit einem besonders hohen Anteil an Treibhausgasemissionen fokussieren, hat die EU-Kommission bereits im Jahr 2021 delegierte Rechtsakte veröffentlicht (VO (EU) 2021/2139 und VO (EU) 2021/2178). Im Juli 2023 hat die EU mit dem Delegierten Rechtsakt C (2023) 3850 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 zusätzliche technische

Bewertungskriterien für die Umweltziele 1 und 2 der EU- Taxonomie-VO sowie gleichzeitig mit dem Delegierten Rechtsakt C (2023) 3851 zur Ergänzung der Delegierten Verordnung 2020/852 erstmals technische Bewertungs- kriterien für die Umweltziele 3 bis 6 festgelegt.

Alle Wirtschaftstätigkeiten, die in Annex I und Annex II der VO (EU) 2021/2139 aufgelistet sind, gelten als taxonomie- fähig, also potentiell nachhaltig. Die Rechtsakte definieren darüber hinaus, wann eine Wirtschaftstätigkeit taxonomie- konform, also tatsächlich nachhaltig, ist. Dazu müssen folgende zusätzliche Kriterien für die Wirtschaftstätigkeit erfüllt sein:

  • Wesentlicher Beitrag zu mindestens einem Umweltziel (Art. 10-16Taxonomie-Verordnung)
  • Durch die Ausführung der Tätigkeit darf keine erhebliche Beeinträchtigung eines der anderen Umweltziele vor- liegen (DNSH-Kriterien) (Art. 17 Taxonomie-Verordnung)
  • Der Mindestschutz an Sozialstandards muss eingehalten werden (Art. 18 Taxonomie-Verordnung)

Sowohl für taxonomiefähige als auch für taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten werden gem. VO (EU) 2021/2178 Kennzahlen (KPIs) für Umsatz, Investitionen (Capital Expen- diture, CapEx) und Betriebsausgaben (Operating Expenditure, OpEx) offengelegt.

Als Unternehmen, welches zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet ist, ist MATERNUS nach Art. 8 Abs. 1 der Taxonomie-Verordnung ebenfalls dazu verpflichtet, potentiell ökologisch-nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten

zu den sechs Umweltzielen der EU-Taxonomie-Verordnung zu identifizieren und die entsprechenden Kennzahlen als Leistungsindikatoren offenzulegen. Mit der 2023 erfolgten Veröffentlichung des Delegierten Aktes zum Umweltschutz (2023/2485) durch die EU-Kommission ist MATERNUS zum ersten Mal verpflichtet, Angaben zur Taxonomiefähigkeit zu den weiteren vier Umweltzielen (nachhaltige Wasser- nutzung, Übergang zur Kreislaufwirtschaft, Minimierung der Umweltverschmutzung und Schutz von Biodiversität und Ökosystemen) zu machen. Eine Berichterstattung zu den ersten beiden Umweltzielen erfolgte bereits in den Vorjahren gemäß den regulatorischen Verpflichtungen.

ANALYSE DER TAXONOMIEFÄHIGEN

WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN

Die Ergebnisse des letzten Jahres dienten als Grundlage für die Bestimmung der Taxonomiefähigkeit. Im Bereich der Investitionen und Betriebsausgaben konnten insgesamt drei Aktivitäten im Sinne der Taxonomie-Verordnung als taxonomiefähig identifiziert werden. Damit sind folgende drei Wirtschaftstätigkeiten für das Berichtsjahr 2023 als taxonomiefähig einzustufen:

183

Wirtschaftstätigkeit

Kurzbeschreibung

6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen

Fahrzeuge für den Patienten- und Seniorentransport

und leichten Nutzfahrzeugen

7.2

Renovierung bestehender Gebäude

Instandhaltungsaufwendungen für Pflege und

Klinikeinrichtungen

7.7

Erwerb von und Eigentum an Gebäuden

Gemietete Gebäude (Aktivierung von right-of-use assets)

Die Wirtschaftstätigkeit 12.1 "Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime)" fällt in den Geltungsbereich des delegierten Rechtsakts 2021/2139 (Annex II) und wurde für MATERNUS folgerichtig für das Geschäftsjahr 2021 als taxonomiefähig identifiziert. In diesem Geschäftsjahr wird die Wirtschafts- tätigkeit 12.1 jedoch nicht als taxonomiefähig eingestuft: Die EU-Kommission veröffentlichte Ende 2022 in einer Mitteilung zur Klärung von offenen Auslegungsfragen, dass bestimmte Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Annex II der Taxonomie-Verordnung, darunter die Wirtschaftstätigkeit 12.1, erst nach der Durchführung einer Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung als taxonomiefähig für CapEx und OpEx einzustufen sind. Da eine solche erst für das Geschäftsjahr 2024 angedacht ist, kann die Voraussetzung momentan nicht erfüllt werden. Für das Umsatz KPI ist die Betrachtung der Wirtschaftstätigkeiten 12.1 grundsätzlich ausgeschlossen.

ANALYSE DER TAXONOMIEFÄHIGEN

WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN

Die Überprüfung der technischen Bewertungskriterien der drei relevanten Wirtschaftstätigkeiten hat ergeben, dass sich für das Geschäftsjahr 2023 die erforderlichen

Nachweise momentan nicht erbringen lassen. Dies liegt zum einen an noch nicht etablierten internen Prozessen bei MATERNUS und zum anderen an nicht-taxonomiekon- formen, eingekauften Produkten wie beispielsweise der Leasingfahrzeuge bei MATERNUS.

BERECHNUNG DER KPIS

Nach der Identifizierung der taxonomiefähigen Wirtschafts- tätigkeiten wurden die KPIs berechnet. Die für die Berech- nung benötigten konkreten Daten stellten die jeweiligen Unternehmen und Geschäftsbereiche zur Verfügung und beruhen auf den Zahlen des Konzernabschlusses.

Umsatzerlöse

Berechnung:

Die Umsatz-KPI entspricht dem Verhältnis des Nettoumsatzes aus taxonomiefähigen bzw. -konformen Wirtschaftstätigkeiten in einem Geschäftsjahr zum Gesamtnettoumsatz im gleichen Geschäftsjahr. Der Nenner der Umsatz-KPI bilden die Umsatzerlöse (IFRS 15) des Geschäftsjahres 2023. Weitere Informationen zum Gesamtnettoumsatz finden Sie im Abschnitt "Segmentberichterstattung" des Konzernanhangs.

Bei MATERNUS:

Umsatzaktivitäten von MATERNUS werden durch die Anhänge des delegierten Rechtsaktes VO (EU) 2021/2139 nicht abgedeckt, so dass das Umsatz-KPI keine Relevanz im Sinne der Taxonomie-Verordnung hat.

Investitionsausgaben (CapEx)

Berechnung:

Die Investitionsausgaben (CapEx) im Sinne des delegierten Rechtsakts VO (EU) 2021/2178, Annex I, Nr. 1.1.2.1 umfassen die Zugänge an Sachanlagen, an Nutzungsrechten und immateriellen Vermögenswerten während des betrachteten Geschäftsjahres vor Abschreibungen und Neubewertungen, einschließlich solcher, die sich aus Neubewertungen und Wertminderungen für das betreffende Geschäftsjahr und ohne Änderungen des beizulegenden Zeitwerts ergeben. Konkret werden folgende Zugänge in die Berechnung des

Nenners einbezogen:

  • Zugänge zu Sachanlagen (IAS 16)
  • Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten (IAS 38)
  • Zugänge zu als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (IAS 40)
  • Zugänge zu Landwirtschaft (IAS 41)
  • Zugänge zu Leasingverhältnissen (IFRS 16)

Der Zähler des CapEx-KPI setzt sich aus dem Teil der im Nenner enthaltenen Investitionsausgaben zusammen, der sich auf Vermögenswerte oder -prozesse bezieht, die mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschafts- tätigkeiten verbunden sind.

Bei MATERNUS:

Bei MATERNUS sind im Geschäftsjahr 2023 Investitionen im Bereich Verkehr (Wirtschaftstätigkeit 6.5 "Beförderung

4

19

mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen") und Baugewerbe und Immobilien (Wirtschaftstätigkeit 7.7 "Erwerb von und Eigentum an Gebäuden") angefallen.

Im Geschäftsjahr 2023 sind 3,41 Prozent der Investitions- ausgaben taxonomiefähig und 96,59 Prozent nicht- taxonomiefähig. Der Zähler setzt sich aus Zugängen zu Sachanlagen (131.857,41 €) sowie Leasingverhältnissen (5.748,37 €) zusammen, die sich auf die oben genannten

zwei Wirtschaftstätigkeiten beziehen.

Betriebsausgaben (OpEx)

Berechnung:

Die Betriebsausgaben (OpEx) im Sinne des delegierten Rechtsakts VO (EU) 2021/2178, Annex I, Nr. 1.1.3.1 umfassen direkte, nicht kapitalisierte Kosten, die sich auf Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaß- nahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur beziehen, sowie sämtliche anderen direkten Ausgaben im Zusammenhang mit der täglichen Wartung von Vermögens- werten des Sachanlagevermögens, die notwendig sind, um die Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Der Zähler des OpEx-KPI setzt sich aus dem Teil der im Nenner enthaltenen Betriebsausgaben zusammen, der sich auf Vermögenswerte oder -prozesse bezieht, die mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind.

Bei MATERNUS:

Bei MATERNUS sind im Geschäftsjahr 2023 Betriebs- ausgaben im Bereich Verkehr (Wirtschaftstätigkeit 6.5 "Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen") und Baugewerbe und Immobilien (Wirtschaftstätigkeiten 7.2 "Renovierung bestehender Gebäude") angefallen.

Im Geschäftsjahr sind 89,10 Prozent der Betriebsausgaben taxonomiefähig und 10,90 Prozent nicht-taxonomiefähig. Der Zähler setzt sich aus Aufwendungen für Gebäude- sanierungsmaßnahmen (2.257.507,17 €), Wartung und Reparatur (456.024,26 €) und sonstigen anderen direkten Ausgaben (258.853,26 €) zusammen, die sich auf die oben

genannten zwei Wirtschaftstätigkeiten beziehen.

205

MELDEBOGEN FÜR DIE KPI VON NICHT-FINANZUNTERNEHMEN

Meldebogen: Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind - Offenlegung für das Jahr 2023

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag

Umsatz-

Anpass-

Kreis-

Biolo-

anteil,

Klima-

ung an

Umwelt-

lauf-

gische

Code

Jahr

schutz

den Klima-

Wasser

verschmut-

wirt-

Vielfalt

Wirtschaftstätigkeiten (1)

(a) (2)

Umsatz (3)

2023 (4)

(5)

wandel (6)

(7)

zung (8)

schaft (9)

(10)

Währung

%

J;N;N/EL

J;N;N/EL

J;N;N/EL

J;N;N/EL

J;N;N/EL

J;N;N/EL

(b) (c)

(b) (c)

(b) (c)

(b) (c)

(b) (c)

(b) (c)

A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN

A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)

Umsatz ökologisch

nachhaltiger Tätigkeiten

(taxonomiekonform) (A.1)

0,00 €

0 %

-

-

-

-

-

-

Davon ermöglichende

Tätigkeiten

0 %

-

-

-

-

-

-

Davon

Übergangstätigkeiten

0 %

A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiefonforme Tätigkeiten) (g)

EL; N/EL

EL; N/EL

EL; N/EL

EL; N/EL

EL; N/EL

EL; N/EL

(f)

(f)

(f)

(f)

(f)

(f)

Umsatz taxonomiefähiger,

aber nicht ökologisch

nachhaltiger Tätigkeiten

(nicht taxonomiekonforme

Tätigkeiten) (A.2)

0,00 €

0 %

-

-

-

-

-

-

A. Umsatz taxonomiefähiger

Tätigkeiten (A.1+A.2)

0,00 €

0 %

-

-

-

-

-

-

B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN

Umsatz nicht

taxonomiefähiger

Tätigkeiten

102.306.445,14 €

100 %

Gesamt

102.306.445,14 €

100 %

  1. Der Code stellt die Abkürzung des jeweiligen Ziels dar, zu dem die Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag leisten kann, sowie die Nummer des Abschnitts der Tätigkeit im entsprechenden Anhang, der das Ziel abdeckt, d. h.
  • Klimaschutz: CCM (Climate Change Mitigation)
  • Anpassung an den Klimawandel: CCA (Climate Change Adaptation)
  • Wasser- und Meeresressourcen: WTR (Water)
  • Kreislaufwirtschaft: CE (Circular Economy)
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung: PPC (Pollution Prevention and Control)
  • Biologische Vielfalt und Ökosysteme: BIO (Biodiversity and ecosystems)

Die Tätigkeit 'Aufforstung' würde zum Beispiel den folgenden Code haben: CCM 1.1

Bei Maßnahmen, die einen wesentlichen Beitrag zu mehr als einem Ziel leisten können, sind die Codes für alle Ziele anzugeben.

Wenn beispielsweise der Betreiber meldet, dass die Tätigkeit 'Neubau' einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und zur Kreislaufwirtschaft leistet, wäre der Code: CCM 7.1. /CE 3.1.

In den Abschnitten A.1 und A.2 dieses Meldebogens sollten dieselben Codes verwendet werden.

6

21

"DNSH-Kriterien (""Keine erhebliche Beeinträchtigung") (h)

Klima- schutz (11)

J/N

-

-

-

Anpass- ung an den Klima- wandel (12)

J/N

-

-

-

Wasser (13)

J/N

-

-

-

Umwelt- verschmut- zung (14)

J/N

-

-

-

Kreislauf- wirtschaft (15)

J/N

-

-

-

Biolo- logische Vielfalt (16)

J/N

-

-

-

Mindest- schutz (17)

J/N

-

-

-

Anteil taxonomie-

konformer (A.1.)

Kategorie

oder taxonomie-

ermöglich-

Kategorie

fähiger (A.2.)

ende

Übergangs-

Umsatz Jahr 2022

Tätigkeit

tätigkeit

(18)

(19)

(20)

%

E

T

0 %

0 %

E

0 %

T

0 %

227

  1. J - Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit
    N - Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht-taxonomiekonforme Tätigkeit N/EL - 'not eligible', für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit
  2. Trägt eine Wirtschaftstätigkeit wesentlich zu mehreren Umweltzielen bei, so geben Nicht-Finanzunternehmen in Fettdruck das relevanteste Umweltziel für die Berechnung der KPI von Finanzunternehmen an, wobei Doppelzählungen zu vermeiden sind. Wenn die Verwendung der Erlöse aus der Finanzierung nicht bekannt ist, berechnen die Finanzunternehmen in ihren jeweiligen KPI die Finanzierung von Wirtschaftstätigkeiten, die zu mehreren Umweltzielen beitragen, nach dem relevantesten Umweltziel, das von Nicht-Finanzunternehmen in diesem Meldebogen in Fettdruck angegeben ist. Ein Umweltziel kann in einer Zeile nur einmal in Fettdruck angegeben werden, um eine Doppelzählung von Wirtschaftstätigkeiten in den KPI von Finanzunternehmen zu vermeiden. Dies gilt nicht für die Berechnung der Taxonomiekonformität von Wirtschaftstätigkeiten für Finanzprodukte im Sinne des Artikels 2 Nummer 12 der Verordnung (EU) 2019/2088. Nicht-Finanzunternehmen melden auch den Umfang der Taxonomiefähigkeit und -konformität je Umweltziel, wozu auch die Konformität mit jedem der Umwelt- ziele für Tätigkeiten gehört, die wesentlich zu mehreren Zielen beitragen, unter Verwendung des nachstehenden Musters:

Umsatzanteil/Gesamtumsatz

Taxonomiekonform

Taxonomiefähig

je Ziel

je Ziel

CCM

%

%

CCA

%

%

WTR

%

%

CE

%

%

PPC

%

%

BIO

%

%

  1. Ein und dieselbe Tätigkeit kann nur mit einem oder mehreren Umweltzielen konform sein, für das bzw. die sie taxonomiefähig ist.
  2. Dieselbe Tätigkeit kann taxonomiefähig und nicht mit den relevanten Umweltzielen konform sein.
  3. EL - Für das jeweilige Ziel taxonomiefähige Tätigkeit.
    N/EL - Für das jeweilige Ziel nicht-taxonomiefähige Tätigkeit.
  4. Tätigkeiten sind nur dann in Abschnitt A.2 dieses Meldebogens anzugeben, wenn sie nicht mit einem Umweltziel konform sind, für das sie taxonomiefähig sind. Tätigkeiten, die mit mindestens einem Umweltziel konform sind, sind in Abschnitt A.1 dieses Meldebogens anzugeben.
  5. Für die Meldung einer Tätigkeit in Abschnitt A.1 müssen alle DNSH-Kriterien und Mindestschutzanforderungen erfüllt sein. Für die unter A.2 aufgeführten Tätigkeiten können die Spalten 5 bis 17 von den Nicht-Finanzunternehmen auf freiwilliger Basis ausgefüllt werden. Nicht-Finanzunternehmen können den wesentlichen Beitrag und die DNSH-Kriterien, die sie erfüllen oder nicht erfüllen, in Abschnitt A.2 mit folgenden Codes angeben: a) für den wesentlichen Beitrag: J/N und N/EL anstelle von EL und N/EL sowie b) für DNSH: J/N.

23

249

MELDEBOGEN FÜR DIE KPI VON NICHT-FINANZUNTERNEHMEN

Meldebogen: CapEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind - Offenlegung für das Jahr 2023

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag

Umsatz-

Anpass-

Kreis-

Biolo-

anteil,

Klima-

ung an

Umwelt-

lauf-

gische

Code

Jahr

schutz

den Klima-

Wasser

verschmut-

wirt-

Vielfalt

Wirtschaftstätigkeiten (1)

(a) (2)

CapEx (3)

2023 (4)

(5)

wandel (6)

(7)

zung (8)

schaft (9)

(10)

Währung

%

J;N;N/EL

J;N;N/EL

J;N;N/EL

J;N;N/EL

J;N;N/EL

J;N;N/EL

(b) (c)

(b) (c)

(b) (c)

(b) (c)

(b) (c)

(b) (c)

A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN

A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)

CapEx ökologisch

nachhaltiger Tätigkeiten

(taxonomiekonform) (A.1)

0,00 €

0 %

-

-

-

-

-

-

Davon ermöglichende

Tätigkeiten

0 %

-

-

-

-

-

-

Davon

Übergangstätigkeiten

0 %

A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiefonforme Tätigkeiten) (g)

EL; N/EL

EL; N/EL

EL; N/EL

EL; N/EL

EL; N/EL

EL; N/EL

(f)

(f)

(f)

(f)

(f)

(f)

Beförderung mit

Motorrädern, Personen-

kraftwagen und leichten

Nutzfahrzeugen

PPC-6.5

5.748,37 €

0,14 %

-

-

-

-

-

-

Erwerb von und Eigentum

an Gebäuden

CCM-7.7

131.857,41 €

3,27 %

-

-

-

-

-

-

CapEx taxonomiefähiger,

aber nicht ökologisch

nachhaltiger Tätigkeiten

(nicht taxonomiekonforme

Tätigkeiten) (A.2)

137.605,78 €

3,41 %

-

-

-

-

-

-

A. CapEx taxonomiefähiger

Tätigkeiten (A.1+A.2)

137.605,78 €

3,41 %

-

-

-

-

-

-

B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN

CapEx nicht

taxonomiefähiger

Tätigkeiten

3.897.425,39 €

96,59 %

Gesamt

4.035.031,17 €

100 %

  1. Der Code stellt die Abkürzung des jeweiligen Ziels dar, zu dem die Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag leisten kann, sowie die Nummer des Abschnitts der Tätigkeit im entsprechenden Anhang, der das Ziel abdeckt, d. h.
  • Klimaschutz: CCM
  • Anpassung an den Klimawandel: CCA
  • Wasser- und Meeresressourcen: WTR
  • Kreislaufwirtschaft: CE
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung: PPC
  • Biologische Vielfalt und Ökosysteme: BIO

Die Tätigkeit 'Aufforstung' würde zum Beispiel den folgenden Code haben: CCM 1.1

10

25

"DNSH-Kriterien (""Keine erhebliche Beeinträchtigung") (h)

Klima- schutz (11)

J/N

-

-

-

Anpass- ung an den Klima- wandel (12)

J/N

-

-

-

Wasser (13)

J/N

-

-

-

Umwelt- verschmut- zung (14)

J/N

-

-

-

Kreislauf- wirtschaft (15)

J/N

-

-

-

Biolo- logische Vielfalt (16)

J/N

-

-

-

Mindest- schutz (17)

J/N

-

-

-

Anteil taxonomie-

konformer (A.1.)

Kategorie

oder taxonomie-

ermöglich-

Kategorie

fähiger (A.2.)

ende

Übergangs-

CapEx Jahr 2022

Tätigkeit

tätigkeit

(18)

(19)

(20)

%

E

T

0 %

0 %

E

0 %

T

7,89 %

30,84

38,81 %

38,81 %

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Maternus-Kliniken AG published this content on 28 June 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 28 June 2024 04:42:07 UTC.