DGAP-Ad-hoc: HumanOptics AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
HumanOptics AG: Verlangen des Hauptaktionärs auf Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out
2021-01-21 / 16:10 CET/CEST
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Verlangen des Hauptaktionärs auf Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out
Erlangen, 21. Januar 2021 - Dem Vorstand der HumanOptics AG (ISIN DE000A1MMCR6), ist heute das förmliche Verlangen der
HumanOptics Holding AG mit Sitz in Frankfurt am Main ("Holding") nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG in Verbindung
mit §§ 327a ff. AktG übermittelt worden, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der
HumanOptics AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer Verschmelzung der HumanOptics
AG auf die Holding durch Aufnahme (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out) durchzuführen und zu diesem Zweck
innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die Hauptversammlung der HumanOptics AG über die
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der HumanOptics AG beschließen zu lassen. Die Holding beabsichtigt mit
der Konzernverschmelzung, in deren Zusammenhang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der HumanOptics AG erfolgen
soll, die Beteiligungsstruktur zu vereinfachen. Der Verschmelzungsvertrag soll eine Angabe nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG
enthalten, wonach im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der HumanOptics AG als
übertragendem Rechtsträger erfolgen soll. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die Holding den übrigen
Aktionären der HumanOptics AG für die Übertragung der Aktien gewähren wird, wird die Holding zu einem späteren
Zeitpunkt mitteilen. Die Holding wird der Hauptversammlung der HumanOptics AG einen schriftlichen Bericht erstatten,
welcher die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der HumanOptics AG darlegt und die
Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet.
Die Holding hält nach eigenen Angaben 3.249.870 Aktien der HumanOptics AG, die einem Anteil von rund 93,2 Prozent am
Grundkapital der HumanOptics AG entsprechen. Die Holding ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 1 und Abs. 5
Satz 1 UmwG.
Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der
Hauptversammlung der HumanOptics AG und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das
Handelsregister des Sitzes der HumanOptics AG bzw. der Holding ab.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung
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91054 Erlangen
Telefon: +49 (0) 9131 50665-0
E-Mail: IR@humanoptics.com
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