02.03.2012

Mitteilung nach § 20 Abs. 5 AktG

Elektronischer Bundesanzeiger 2. März 2012

Die Chamartin Inmobiliaria S.A., Madrid hat uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass eine Beteiligung ihrer 100 % Enkelgesellschaft Chamartin-Sociedade de Investimentos Imobiliarios S.A. - und damit eine mittelbare Beteiligung der Inmobiliaria Chamartin S.A. - an der REAL² Immobilien AG nach § 20 Abs. 1, 3 oder 4 AktG in mitteilungspflichtiger Höhe nicht mehr besteht.

Weiterhin hat uns die Chamartin Sociedade de Invetimentos Imobiliarios S.A. gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass eine Beteiligung an der REAL² Immobilien AG nach § 20 Abs. 1, 3 oder 4 AktG in mitteilungspflichtiger Höhe nicht mehr besteht.

Köln, 29.02.2012

REAL² Immobilien AG
Der Vorstand

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