EQS Group AG

München

ISIN: DE0005494165

WKN: 549416

Eindeutige Kennung des Ereignisses: 25397f5d241cef11b53500505696f23c

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am

Dienstag, den 30. Juli 2024, um 10:00 Uhr (MESZ),

als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevoll-

mächtigten stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Die ordentliche Hauptversammlung 2024 findet als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Prä- senz der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Ge- sellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) statt. Ordnungsgemäß angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten können sich im Wege elektronischer Kommunikation über den passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft (InvestorPortal) unter der Internetadresse https://www.eqs.com/de/ueber-eqs/corporate-governance/zur Hauptversammlung elektronisch zuschalten und auf diese Weise an der Versammlung teilnehmen sowie ihr Stimmrecht und wei- tere versammlungsgebundene Aktionärsrechte ausüben. Wie Aktionärinnen und Aktionäre so- wie ihre Bevollmächtigten Zugang zum InvestorPortal erhalten, um sich elektronisch zur Ver- sammlung zuzuschalten, ist unter Abschnitt II beschrieben. Die Stimmrechtsausübung der Ak- tionärinnen und Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elek- tronischen Kommunikation über die elektronische Briefwahl oder Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist Karlstraße 47, 80333 München. Für Aktionärinnen und Aktionäre und deren Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesell- schaft benannten Stimmrechtsvertreter) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwe- senheit am Ort der Versammlung.

I.

Tagesordnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023, des gebilligten Konzern- abschlusses zum 31. Dezember 2023, sowie des zusammengefassten Lageberichts für das Ge- schäftsjahr 2023 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
    Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im Einklang mit den gesetzlichen Bestim- mungen nicht vorgesehen und nicht möglich, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernab- schluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das Gesetz lediglich die Information der Aktionärinnen und Aktionäre durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme, aber keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor. Die Unterlagen können auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.eqs.com/de/ueber-eqs/corporate-governance/ eingesehen werden.
  2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vor- stands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
  3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Auf- sichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
  4. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Düsseldorf, Zweigniederlassung München, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen.
  5. Wahlen zum Aufsichtsrat
    Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus fünf von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
    Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 30. Juli 2024, zu der hiermit eingela- den wird, endet jeweils die Amtszeit der bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats Herr Robert Wirth und Herr Stephan Ritter. Die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats Herr Laurenz Nie- naber, Prof. Dr. Kerstin Lopatta und Frau Catharina van Delden haben jeweils ihr Amt als Mit- glied des Aufsichtsrats mit Wirkung zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am

30. Juli 2024, zu der hiermit eingeladen wird, niedergelegt. Es sind daher fünf Aufsichtsratsmit- glieder neu zu wählen.

Dies vorausgeschickt schlägt der Aufsichtsrat vor, folgende Personen jeweils mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 30. Juli 2024 zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen:

  1. Irina Hemmers, Partnerin bei Thoma Bravo, wohnhaft in London, Vereinigtes Königreich,
  2. William Downing, Vice President bei Thoma Bravo, wohnhaft in London, Vereinigtes Königreich,
  3. David Tse, Vice President bei Thoma Bravo, wohnhaft in London, Vereinigtes Königreich,
  4. Eugene Austin, Operating Partner bei Thoma Bravo, wohnhaft in Austin, Texas, USA,
  5. Anthony Palladino, Operating Partner bei Thoma Bravo, wohnhaft in Canton, Michigan, USA.

Die Bestellung erfolgt jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlas- tung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Ge- schäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird (also voraussichtlich bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2029).

Die Wahlen sollen als Einzelwahl erfolgen.

Die vorgeschlagenen Personen haben die nachfolgend aufgeführten Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontroll- gremien von Wirtschaftsunternehmen inne:

  1. Irina Hemmers:
    Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Keine
    Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschafts- unternehmen: Mitglied im Board of Managers der Pineapple Lux Holdco S.à r.l., Mitglied im Supervisory Board der Hypergene AB und Mitglied im Board of Directors der Edge UK Topco Ltd.
  2. William Downing:
    Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschafts-

unternehmen: Mitglied im Board of Managers der Pineapple Lux Holdco S.à r.l., und Mit- glied im Board of Directors der Edge UK Topco Ltd.

  1. David Tse:
    Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Keine
    Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschafts- unternehmen: Mitglied im Board of Managers der Pineapple Lux Holdco S.à r.l., Mitglied im Supervisory Board der Hypergene AB und Mitglied im Board of Directors der Edge UK Topco Ltd.
  2. Eugene Austin:
    Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Keine
    Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschafts- unternehmen: Vorsitzender des Board of Directors der Auctane, Vorsitzender des Board of Managers der Pineapple Lux Holdco S.à r.l., Vorsitzender des Supervisory Board der Hy- pergene AB, Vorsitzender des Board of Directors der Edge UK Topco Ltd. und Vorsitzender des Board of Directors der Q&A ULTIMATE PARENT GP, LLC, sowie Mitglied des Board of Directors der RealPage, Inc.
  3. Anthony Palladino:
    Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Keine
    Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschafts- unternehmen: Mitglied des Board of Directors der Project Falcon Parent, Inc., Mitglied des Board of Managers der Pineapple Lux Holdco S.à r.l., Mitglied des Supervisory Board der Hypergene AB, Mitglied des Board of Directors der Edge UK Topco Ltd., Mitglied des Board of Directors der Magnet Forensics, LLC (vormals: Grayshift, LLC), Mitglied des Supervisory Board der Spring TopCo LP und Mitglied des Board of Directors der NextGen Healthcare, Inc.

6. Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der EQS Group AG auf die Pineapple German Bidco GmbH mit Sitz in München gegen Gewährung einer angemes- senen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der Hauptaktionärin Pineapple German Bidco GmbH mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 288328, mit der Geschäftsanschrift c/o Apex Corporate Products (Germany), Eschersheimer Landstraße 50-54,60322 Frankfurt a.M., folgenden Beschluss zu fassen:

"Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der EQS Group AG (Minder- heitsaktionäre) werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. AktG) gegen Gewährung einer von der Pineapple German Bidco GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 288328 (Hauptakti- onär), zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 40,00 für je eine auf den Namen lautende Stück- aktie auf den Hauptaktionär übertragen."

Mit Schreiben vom 1. März 2024 hat die Pineapple German Bidco GmbH gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG an den Vorstand der EQS Group AG das Verlangen gerichtet, dass die Hauptversammlung der EQS Group AG über die Übertragung von Aktien der Minderheitsaktionäre der EQS Group AG auf die Pineapple German Bidco GmbH als Hauptaktionärin gegen die Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen möge.

Das Grundkapital der EQS Group AG beträgt EUR 11.026.633,00 und ist in 11.026.633 auf den Na- men lautende Stückaktien mit einem jeweiligen rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Aktie eingeteilt. Der Pineapple German Bidco GmbH gehörten zum 1. März 2024 insge- samt 10.781.314 auf den Namen lautende Stückaktien der EQS Group AG. Dies entspricht einem An- teil von rund 97,78 % am Grundkapital der EQS Group AG, wobei insgesamt 1.220 von der EQS Group AG zu diesem Zeitpunkt gehaltene eigenen Aktien hierbei entsprechend § 16 Abs. 2 Satz 2 AktG nicht einberechnet wurden.

Die Pineapple German Bidco GmbH hat mit Schreiben vom 12. Juni 2024 ihr Verlangen unter Angabe der von ihr festgelegten Barabfindung konkretisiert. Auch zu diesem Zeitpunkt gehörten der Pineapple German Bidco GmbH insgesamt 10.781.314 auf den Namen lautende Stückaktien der EQS Group AG. Dies entspricht einem Anteil von rund 97,78 % am Grundkapital der EQS Group AG. Eigene Aktien hält die Gesellschaft nicht mehr.

Die Pineapple German Bidco GmbH war damit zum Zeitpunkt der beiden Übertragungsverlangen und ist auch weiterhin die Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG der EQS Group AG und berechtigt zu verlangen, dass die Hauptversammlung der EQS Group AG gemäß §§ 327a ff. AktG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt.

In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG vom 19. Juni 2024 hat die Pineapple German Bidco GmbH die Voraussetzungen für die Übertragung der

Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin dargelegt und die Angemessenheit der Bar- abfindung erläutert und begründet.

Die den Minderheitsaktionären der EQS Group AG zu gewährende angemessene Barabfindung wurde von der Pineapple German Bidco GmbH auf Grundlage der von der ValueTrust Financial Advisors Deutschland GmbH mit Sitz in München erstellten gutachtlichen Stellungnahme zur Ermittlung der angemessenen Barabfindung vom 19. Juni 2024 festgelegt.

Die Pineapple German Bidco GmbH hat dem Vorstand der EQS Group AG am 17. Juni 2024 gemäß

  • 327b Abs. 3 AktG eine Gewährleistungserklärung der Deutsche Bank Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main übermittelt, mit der die Deutsche Bank Aktiengesellschaft die Gewähr- leistung für die Erfüllung der Verpflichtung der Pineapple German Bidco GmbH übernimmt, nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister unverzüglich die festgelegte Barab- findung für jede übergegangene Aktie an der EQS Group AG zu zahlen. Die Gewährleistungserklärung ist dem schriftlichen Bericht der Hauptaktionärin gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG vom 19. Juni 2024 in Kopie als Anlage beigefügt.

Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die IVA VALUATION & ADVISORY AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main als dem gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG vom Landgericht München I ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt. Mit Datum vom 20. Juni 2024 hat der gerichtlich bestellte sachverständige Prü- fer gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG einen gesonderten Bericht über die Angemessenheit der Barabfindung erstattet.

Unterlagen zum Tagesordnungspunkt 6

Ab Einberufung der Hauptversammlung werden über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.eqs.com/de/ueber-eqs/corporate-governance/ folgende Unterlagen zum Tagesord- nungspunkt 6 zugänglich gemacht:

  • der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;
  • der Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht der EQS Group AG für das Geschäftsjahr 2023 sowie die Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse und die Lage- und Konzernlageberichte der EQS Group AG für die Geschäftsjahre 2022 und 2021;
  • der von der Pineapple German Bidco GmbH gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin mit Datum vom 19. Juni 2024 erstattete schriftliche Bericht an die Hauptver- sammlung über die Voraussetzungen der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der EQS Group AG auf die Pineapple German Bidco GmbH und die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung mit seinen Anlagen einschließlich der gutachtlichen Stellungnahme der ValueTrust

Financial Advisors Deutschland GmbH und der Gewährleistungserklärung der Deutsche Bank Ak- tiengesellschaft, sowie

  • der von der IVA VALUATION & ADVISORY AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG mit Datum vom 20. Juni 2024 erstattete Prüfungsbericht über die Angemessenheit der Barabfindung.

Sämtliche vorgenannten Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung über die Internet- seite der Gesellschaft unter https://www.eqs.com/de/ueber-eqs/corporate-governance/ zugänglich sein.

II.

Weitere Angaben und Hinweise

  1. Virtuelle Hauptversammlung
    Der Vorstand der EQS Group AG hat auf Grundlage der am 30. Juni 2023 von der Hauptversammlung beschlossenen und am 12. Juli 2023 im Handelsregister eingetragenen Ermächtigung gemäß § 16 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit § 118a Abs. 1 AktG entschieden, die diesjäh- rige Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevoll- mächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimm- rechtsvertreter) ist daher ausgeschlossen.
  2. Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Aktionärinnen und Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung am

30. Juli 2024 ab 10:00 Uhr (MESZ) mit Bild und Ton live durch Nutzung des passwortgeschützten Internetservice (InvestorPortal) im Internet unter

https://www.eqs.com/de/ueber-eqs/corporate-governance/

verfolgen. Wie sie Zugang zum InvestorPortal erhalten und sich zuschalten, ist nachfolgend unter Zif- fer 3 beschrieben. Das Stimmrecht können die Aktionärinnen und Aktionäre oder ihre Bevollmächtig- ten im Wege elektronischer Kommunikation oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.

3. Zugang zum InvestorPortal und elektronische Zuschaltung zur Hauptversammlung

Die Gesellschaft hat für Zwecke der virtuellen Hauptversammlung das InvestorPortal für die Haupt- versammlung eingerichtet. Ordnungsgemäß angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre können sich über das InvestorPortal elektronisch zur Hauptversammlung zuschalten und diese am Tag der Haupt- versammlung ab 10:00 Uhr (MESZ) live in Bild und Ton verfolgen sowie im Wege elektronischer Kommunikation Aktionärsrechte ausüben. Das InvestorPortal ist abrufbar unter der Internetadresse

https://www.eqs.com/de/ueber-eqs/corporate-governance/

Der (online) Zugang zum InvestorPortal erfolgt durch Eingabe der Aktionärsnummer und den zuge- hörigen individuellen Zugangsdaten (Passwort bzw. Zugangscode). Aktionärinnen und Aktionären, die spätestens am 9. Juli 2024, 00:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, werden die individuellen Zugangsdaten zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung zugesandt.

Aktionärinnen und Aktionäre, die erst nach Beginn des 9. Juli 2024, 00:00 Uhr (MESZ), im Aktienre- gister eingetragen werden, erhalten nach den gesetzlichen Vorgaben ohne Anforderung keine Einla- dungsunterlagen und somit auch keine Zugangsdaten für das InvestorPortal übersandt. Sie können aber über die Anmeldestelle (dazu unter Ziffer 4) die Einladungsunterlagen mit der erforderlichen Aktio- närsnummer und den zugehörigen individuellen Zugangsdaten anfordern.

Ohne ordnungsgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung können Aktionärinnen und Aktionäre sich nicht elektronisch zur Hauptversammlung zuschalten und keine Aktionärsrechte, insbesondere nicht das Stimmrecht, ausüben. Auch die elektronische Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft über das InvestorPortal erfordern die fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung.

Das InvestorPortal wird voraussichtlich ab dem 24. Juni 2024 freigeschaltet.

4. Anmeldung zur Hauptversammlung und Ausübung der Aktionärsrechte; Umschreibestopp

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung (d.h. zur elektronischen Zuschaltung zu der Hauptversamm- lung) und zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Antrags- und Stimmrechts, in der Hauptversammlung sind gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Akti- onärinnen und Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung in das Aktienregister der Ge- sellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss bis spätestens 23. Juli 2024, 24:00 Uhr (MESZ), entweder auf elektronischem Weg über das Investor- Portal oder bei der nachstehend genannten Anmeldestelle ("Anmeldestelle")

EQS Group AG

c/o Computershare Operations Center 80249 München

Deutschland

E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

zugehen. Für den Zugang zum InvestorPortal siehe bitte die Hinweise unter Ziffer 3.

Im Verhältnis zur Gesellschaft bestehen gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG Rechte und Pflichten aus Aktien nur für und gegen den bzw. die im Aktienregister Eingetragene(n). Für die Anzahl der einem ordnungsgemäß angemeldeten Aktionär bzw. einer ordnungsgemäß angemeldeten Aktionärin in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus arbeitstechnischen Gründen werden allerdings im Zeitraum vom Ablauf des 23. Juli 2024, 24:00 Uhr (MESZ), (Technical Record Date) bis zum Schluss der Hauptversammlung am 30. Juli 2024 keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (so- genannter "Umschreibestopp"). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am 23. Juli 2024. Der Umschrei- bestopp bedeutet keine Sperre für die Verfügung über die Aktien. Erwerber von Aktien, deren Um- schreibungsanträge nach dem 23. Juli 2024 bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings Stimm- rechte und sonstige Aktionärsrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich inso- weit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen bleiben Stimmrecht und sonstige Aktionärsrechte bis zur Umschreibung noch im Aktienregister eingetragenen. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen.

5. Verfahren für die Stimmabgabe

Verfahren für die Stimmabgabe im Wege elektronischer Kommunikation (elektronische Briefwahl)

Die Stimmrechtsausübung erfolgt im Wege elektronischer Kommunikation durch elektronische Brief- wahl unter Nutzung des InvestorPortals. Aktionärinnen und Aktionäre, die im Aktienregister eingetra- gen sind und sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet haben, können ihre Stimme durch elektronische Briefwahl im Vorfeld der Hauptversammlung sowie während der Hauptversamm- lung unter Nutzung des InvestorPortals abgeben. Bevollmächtigte einschließlich bevollmächtigter In- termediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionärinnen und Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, können sich ebenfalls der elektronischen Briefwahl bedienen.

Nach erfolgter ordnungsgemäßer Anmeldung zur Hauptversammlung sind Abgabe und Änderungen von bereits im Wege der elektronischen Briefwahl abgegebenen Stimmen unter Nutzung des Investor- Portals bis zur Schließung der Abstimmung in der Hauptversammlung am 30. Juli 2024 möglich. Den genauen Zeitpunkt, zu dem die Abgabe- bzw. Änderungsmöglichkeit über das InvestorPortal endet,

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EQS Group AG published this content on 20 June 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 20 June 2024 14:02:07 UTC.