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Biotest AG: Kreissparkasse Biberach unverändert Großaktionär bei Biotest

14.01.2016 / 14:11
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PRESSEMITTEILUNG

Kreissparkasse Biberach unverändert Großaktionär bei Biotest

Dreieich, 14. Januar 2016. 'Die Biotest hat heute eine Bestandsmitteilung
gem. § 41 Abs. 4f WpHG des Landkreises Biberach veröffentlicht, der diese
Mitteilung als beherrschendes Unternehmen für die Kreissparkasse Biberach
('KSK') abgegeben hat. Auch wenn diese Bestandsmitteilung einen
Stimmrechtsanteil an der Biotest AG von null ausweist, ist die KSK
wirtschaftlich betrachtet weiterhin Ankeraktionärin der Biotest AG und hat
ihre Biotest Beteiligung beibehalten und nicht auf null reduziert.

Hintergrund für diese technische Bestandsmitteilung ist vielmehr eine
kürzlich in Kraft getretene Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes infolge
der Umsetzung der Transparenzrichtlinie -Änderungsrichtlinie zur
europäischen Harmonisierung der Beteiligungstransparenz, die wir gerne wie
folgt erläutern:

Die KSK hält ihre Aktienbeteiligung an der Biotest AG über sog. rechtlich
unselbstständige offene Sondervermögen ('Spezial-Alternative Investment
Fonds' oder 'Spezial- AIFs').
Infolge der vorgenannten Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes, welche
Ende November 2015 wirksam geworden ist, fallen Anleger in einem solchen
Spezial-AIF (in diesem Fall die KSK) nicht mehr unter die
Stimmrechtsmitteilungspflicht nach §§ 21 ff WpHG, wie dies bisher der Fall
war.

Insoweit sind die KSK, als Anleger in einem solchen Spezial-AIF, und der
die KSK beherrschende Landkreis Biberach, die beide bislang nach §§ 21 ff.
WpHG meldepflichtig gewesen sind, verpflichtet, bis zum 15. Januar 2016
eine Bestandsmitteilung nach § 41 Abs. 4f WpHG abzugeben und einen auf null
reduzierten Stimmrechtsanteil anzugeben, obwohl die KSK wirtschaftlich
betrachtet weiterhin Inhaber der betreffenden Biotest Stammaktien ist.
Dieser Verpflichtung ist der Landkreis Biberach mit der heute
veröffentlichten Bestandsmitteilung nachgekommen.'

Disclaimer

Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen zur
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie zur Geschäfts-, Ertrags-, Finanz-
und Vermögenslage der Biotest AG und ihrer Tochtergesellschaften. Diese
Aussagen beruhen auf den derzeitigen Plänen, Einschätzungen, Prognosen und
Erwartungen des
Unternehmens und unterliegen insofern Risiken und Unsicherheitsfaktoren,
die dazu führen können, dass die tatsächliche wesentlich von der erwarteten
Entwicklung abweicht. Die zukunftsgerichteten Aussagen haben nur zum
Zeitpunkt der Veröffentlichung Gültigkeit. Biotest beabsichtigt nicht, die
zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren und übernimmt dafür keine
Verpflichtung.

Über Biotest
Biotest ist ein Anbieter von Plasmaproteinen und biotherapeutischen
Arzneimitteln. Mit einer Wertschöpfungskette, die von der vorklinischen und
klinischen Entwicklung bis zur weltweiten Vermarktung reicht, hat sich
Biotest vorrangig auf die Anwendungsgebiete Klinische Immunologie,
Hämatologie und Intensiv- und Notfallmedizin spezialisiert. Biotest
entwickelt und vermarktet Immunglobuline, Gerinnungsfaktoren und Albumine,
die auf Basis menschlichen Blutplasmas produziert werden und bei
Erkrankungen des Immunsystems oder der blutbildenden Systeme zum Einsatz
kommen. Darüber hinaus entwickelt Biotest monoklonale Antikörper, unter
anderem in den Indikationen Blutkrebs und Systemischer Lupus Erythematodes,
die biotechnologisch hergestellt werden. Biotest beschäftigt weltweit mehr
als 2.200 Mitarbeiter. Die Vorzugsaktien der Biotest AG sind im SDAX der
Deutschen Börse gelistet.

Biotest AG, Landsteinerstr. 5, 63303 Dreieich, www.biotest.de
Dr. Monika Buttkereit, Telefon: +49 (0) 6103 801-4406,
Email: investor_relations@biotest.de

WKN, ISIN Stammaktie: 522720, DE0005227201
WKN, ISIN Vorzugsaktie: 522723, DE0005227235
Notiert: Prime Standard
Freiverkehr: Berlin-Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover,
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