Amira Verwaltungs AG München ISIN: DE 000 764 7000 Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG für das Geschäftsjahr 2012


Vorstand und Aufsichtsrat der Amira Verwaltungs AG erklären gemäß
§ 161 AktG, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corpo- rate Governance Kodex" nicht entsprochen wurde und auch künftig nicht entsprochen wird.
Vorstand und Aufsichtsrat der Amira Verwaltungs AG sind der Überzeugung, dass Leitung und Überwachung des Unternehmens - wie vom Aktiengesetz vorge- schrieben - einer ordnungsgemäßen Unternehmensführung entsprechen.
Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass der Kodex auf große Publikums- aktiengesellschaften mit komplexen Strukturen zugeschnitten ist. Das Einhalten sich fortlaufend ändernder Empfehlungen würde für ein Unternehmen in der Größenord- nung und der Gesellschafterstruktur der Amira Verwaltungs AG einen völlig unange- messenen Arbeits- und Kostenaufwand ohne jeden messbaren Mehrnutzen für die Gesellschaft darstellen. Vorstand und Aufsichtsrat gelangen daher übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass eine ordnungsgemäße Unternehmensführung bereits durch die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere durch das deutsche Aktiengesetz, sichergestellt ist und damit eine Implementierung der Kodex-Empfehlungen bei der Gesellschaft nicht erforderlich ist.
München, November 2012

Amira Verwaltungs AG Der Vorstand Der Aufsichtsrat
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