BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung will die Kosten für Stromnetze etwas dämpfen - lässt die zugesagte bundesweite Angleichung der Abgaben aber weiter offen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf, der lediglich eine schrittweise Abschaffung der sogenannten vermiedenen Netzentgelte vorsieht. Dabei handelt es sich um Zahlungen für dezentrale Einspeisungen von Ökostrom, die aus den Netzkosten finanziert werden.

Auf die von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) versprochenen Regelungen für ein bundesweit einheitliches Übertragungsnetzentgelt über eine Ermächtigungsklausel wurde im Entwurf verzichtet. Hier gibt es nach Protesten vor allem aus Ost-, Nord- und Süddeutschland noch Gespräche mit den Ländern.

Die Netzentgelte machen rund ein Viertel der Stromkosten aus. Vor allem in Ost- und Norddeutschland sind sie hoch. Dort wird relativ viel Ökostrom produziert, die Stromnetze sind aber unzureichend ausgebaut und teurer als in anderen Regionen. Nordrhein-Westfalen und der Südwesten profitieren bisher von günstigeren Netzentgelten.

Die Schieflage sollte eigentlich durch bundesweit einheitliche Übertragungsnetzentgelt beseitigt werden. In der Folge wäre es bei mittelgroßen Industriekunden nach Branchenangaben in zwölf von 16 Bundesländern zu Entlastungen gekommen. Gabriel hatte die geplante Erlaubnis dazu aus dem Gesetzentwurf streichen lassen - Kritikern zufolge aus Rücksicht auf die Wahlen in Nordrhein-Westfalen.

Mit dem Gesetzentwurf werden die "vermiedenen Netzentgelte" schrittweise an die Energiewende angepasst. Hintergrund ist, dass Ökostrom zunehmend dezentral erzeugt und nicht mehr vor Ort verbraucht wird. Betreiber erhalten bisher ein Entgelt für vermiedene Netznutzung. Gabriel sagte, das Gesetz sei ein weiterer wichtiger Schritt für mehr Kostengerechtigkeit./sl/DP/tos