STUTTGART (dpa-AFX) - Die 'Stuttgarter Zeitung' zu Kinderrechten im Grundgesetz:

"Mit dem Grundgesetz sollte man keine Symbolpolitik betreiben. Alles, was im Verfassungstext steht, soll Gewicht und eigenständige Bedeutung haben. Union und SPD haben sich darauf verständigt, Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen. Das klingt wie eine gute Nachricht, aber eine zwingende rechtliche Notwendigkeit besteht eindeutig nicht. Kinder sind Grundrechtsträger und im Grundrechtekatalog der Verfassung mitgemeint. Das hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt bestätigt. Zudem hat Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert, sie gilt völkerrechtlich verbindlich."/yyzz/DP/fba