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One Square Advisory Services GmbH: ALNO AG: Beschlussfassung der Alno AG über die Kündigung der Einbeziehung der Anleihen 2013/18 und 2014/19 in das Handelssegment Basic Board bzw. Quotation Board der Frankfurter Wertpapierbörse

23.01.2018 / 15:37
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  • Veröffentlichung der Ad hoc Meldung der Gesellschaft
  • Kündigung der Handelbarkeit der Anleihen beabsichtigt
  • Gemeinsame Vertreter nehmen Gespräche über weitere Handelbarkeit mit Wertpapierspezialisten zwecks Gewährleistung der weiteren Handelbarkeit auf
München, 23. Januar 2018 - Die ALNO AG hat heute folgende Ad hoc News veröffentlicht:
 
"Der Vorstand hat in seiner heutigen Vorstandssitzung in Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter über das Vermögen der ALNO AG, Herrn Prof. Dr. Martin Hörmann, beschlossen, die Einbeziehung der 8,50% Inhaberschuldverschreibungen 2013/2018 über EUR 45.000.000 fällig am 14. Mai 2018 (ISIN: DE000A1R1BR4 / WKN: A1R1BR, FWB Basic Board) sowie der 8,00% Wandelschuldverschreibungen 2014/2019 über EUR 14.000.000 fällig am 11. März 2019 (ISIN: DE000A11QHW7 / WKN: A11QHW, FWB Quotation Board) zum Handel im jeweiligen Freiverkehrssegment an der Frankfurter Wertpapierbörse zu kündigen. Der Vorstand hat darüber hinaus beschlossen, auch die jeweiligen Einbeziehungen der Anleihe 2013/2018 und der Wandelanleihe 2014/2019 an den Börsen Berlin, München und Stuttgart (beide Anleihen) sowie Düsseldorf (nur Anleihe 2013/18) zu kündigen (jeweils sog."Zweitlistings").

Der Vorstand und der Insolvenzverwalter werden die erforderlichen Maßnahmen für das Delisting der Anleihe 2013/2018 und das Delisting der Wandelanleihe 2014/2019 unverzüglich vornehmen. Letzter Handelstag für die 8,50% Inhaberschuldverschreibungen 2013/2018 wird voraussichtlich der 20. April 2018 sein. Die 8,00% Wandelschuldverschreibungen 2014/2019 werden voraussichtlich noch bis zum 5. März 2018 handelbar sein."

Zur Nachricht der Gesellschaft: http://www.alno-ag.de/meldungen/ad-hoc-mitteilungen/

Für Anleihegläubiger der Anleihen EUR 45.000.000 8,500% Inhaberschuldverschreibung 2013/18 (ISIN: DE000A1R1BR4; WKN: A1R1BR) bzw. EUR 14.000.000 8,000% Wandelschuldverschreibung 2014/19 (ISIN: DE000A11QHW7; WKN: A11QHW) bedeutet dies, dass die ALNO AG davon ausgeht, dass die Anleihen nur noch ca. bis voraussichtlich 5. März 2018 (Wandelanleihe 2014/2019) bzw. 20. April 2018 (Unternehmensanleihe 2013/2018) an den genannten Wertpapierbörsen bzw. Segmenten handelbar sein werden.

Die gemeinsamen Vertreter One Square und Herr Rechtsanwalt Daniel Vos werden sich dafür einsetzen, dass die Fortführung der Handelbarkeit der Anleihen auch nach der Kündigung der ALNO AG gewährleistet bleibt. Hierfür werden die gemeinsamen Vertreter Gespräche mit Wertpapierbanken mit dem Ziel aufnehmen, dass diese als Wertpapierspezialisten die weitere Handelbarkeit gewährleisten.

One Square und Herr Rechtsanwalt Daniel Vos werden die Anleihegläubiger der ALNO AG über die weiteren Entwicklungen informieren und stehen für Rückfragen, insbesondere für One Square unter alno@onesquareadvisors.com  bzw. für Herrn Rechtsanwalt Daniel Vos unter vos@muellerseidelvos.de   gerne zur Verfügung. Anleihegläubiger werden gebeten, falls noch nicht geschehen, sich unter diesen Adressen für die jeweiligen Email-Verteiler anzumelden.

Kontakt
 
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80333 München                                                                
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