Groko-Verhandlungen: Neuer Rahmen für das digitale Arbeiten 4.0
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   Berlin (ots) - 
   Das GroKo-Sondierungspapier sprach nebulös davon, dass man "mit 
einem neuen Rahmen den vielfältigen Wünschen und Anforderungen in der
Arbeitszeitgestaltung gerecht werden" will. Jetzt muss dieser Rahmen 
in den Koalitionsverhandlungen skizziert werden. Neben einer Änderung
der Arbeitszeitordnung stehen die Gesetze "zur sozialrechtlichen 
Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen" ("Flexi I-Gesetz 1998; 
Flexi II-Gesetz 2009) in der Diskussion. Im Klartext geht es um die 
Einrichtung von sogenannten Zeitwertkonten. Viele Großunternehmen 
machen von diesem  Instrument bereits Gebrauch, um den Interessen der
Beschäftigten bei Mehrarbeitsbedarf und im Zuge der Digitalisierung 
von Arbeitsprozessen gerecht zu werden. Im Mittelstand sind 
Zeitwertkonten jedoch noch kaum verbreitet. Insbesondere ein junger 
CDU-Abgeordneter will dies jetzt ändern.

   Dazu fand sich bereits am 6. November 2017 in Berlin eine 
hochkarätige Expertengruppe ein. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Kai 
Whittaker (Wahlkreis Rastatt) und die diz Deutsches Institut für 
Zeitwertkonten und Pensionslösungen AG hatten dazu eingeladen. Mit am
Tisch saßen unter anderem Spitzenvertreter der Arbeitgeberverbände 
und der Gewerkschaften. Zeitgleich hatten sich damals die Jamaika- 
Sondierer darauf geeinigt, eine Zeitwertkonten-Reform auf ihre 
Koalitionsagenda zu setzen.

   Viele Unternehmen führen Kurzzeitkonten, um Plus- und Minusstunden
der Mitarbeiter innerhalb eines Monats oder doch zumindest innerhalb 
eines Jahres auszugleichen. Ein Zeitwertkonto dient nicht dem 
Ausgleich kurzfristiger Auslastungsschwankungen. Der Sinn ist, dass 
Mitarbeiter ihre Mehrarbeitsstunden oder Resturlaub in "echtes Geld" 
verwandeln und langfristig wieder in "mehr Zeit" zurücktauschen 
können. Das ist einmalig in Europa und - zusammen mit weiteren  
Möglichkeiten für zeitflexibles Arbeiten - laut einer Studie der 
Hans-Böckler-Stiftung der eigentliche Grund des deutschen 
Wirtschaftserfolgs seit der Finanzkrise 2008. Die Einbringung von 
Zeit als Wert kann durch vielfältige Sonderzahlungen bis hin zu 
freiwilligen Zuschüssen des Arbeitgebers ergänzt werden. Der 
eingezahlte Lohn gilt als "nicht zugeflossen" und ist bis zu seiner 
späteren zweckbestimmten Verwendung von Steuern und Sozialbeiträgen 
befreit. Ähnlich wie in der betrieblichen Altersversorgung führt dies
zu deutlich "mehr netto von brutto".

   Die Wertguthaben können flexibel für befristete Auszeiten 
("Sabbaticals", z.B. längere Elternzeit) oder zur Überbrückung von 
Einkommenslücken (Altersteilzeit, Vorruhestand) bis zum 
Renteneintrittsalter genutzt werden. Letzteres ist bisher die 
häufigste Verwendungsart. Die sozialversicherungsfreie Übertragung 
von Zeitwertguthaben zur Aufstockung von Betriebsrenten ab dem 
Rentenalter ist hingegen mit dem Flexi II-Gesetz 2009  nur noch 
steuerlich begünstigt. Planmäßig können nur bis zum 13.11.2008 in 
Zeitwertkonten eingezahlte Beiträge für höhere Betriebsrenten genutzt
werden. Eine Ausnahme besteht, wenn das Zweitwertguthaben vor Beginn 
des Rentenalters aus unerwarteten Gründen nicht genutzt werden 
konnte. Dies hat das Interesse an Zeitwertkonten gedämpft. Die 
Experten waren sich einig, dass es künftig wieder eine eindeutige 
Verzahnungsmöglichkeit mit SV-befreiten Überträgen vom Zeitwertkonto 
in die Betriebsrente geben sollte.

   Die Ausgestaltungs- und Verwendungsmöglichkeiten von 
Zeitwertkontenmodellen sind ansonsten vielfältig. Regeln und Zwecke 
müssen allerdings von Anfang schriftlich und klar festgelegt sein. 
Laut Gesetz muss der Arbeitgeber allerdings auch dafür Sorge tragen, 
dass zum Zeitpunkt der planmäßigen Inanspruchnahme das eingezahlte 
Kapital gesichert ist. Das kann in der Praxis bei kurzen Ansparzeiten
problematisch sein und beeinträchtigt insbesondere die 
zwischenzeitliche Nutzung der Konten wie etwa zum Zweck der 
betrieblichen Weiterbildung oder für Sabbaticals. Daher empfiehlt 
sich eine Lockerung dieser Regelung.

   Mittelständischen Unternehmen wird die Einführung von 
Zeitwertkonten durch komplizierte steuer- und 
sozialversicherungsrechtliche Regelungen erschwert. Arbeitnehmer 
klagen, dass sie ihr Konto bei Arbeitgeberwechsel oft nicht 
übertragen können: Bietet der neue Arbeitgeber kein Zeitwertkonto an,
kann man das Guthaben zwar bei der Deutschen Rentenversicherung 
"parken". Ist dieses jedoch kleiner als 15 TEUR (alte Länder) bzw. 12
TEUR (neue Länder), wird es dort aktuell nicht angenommen. Das Konto 
muss aufgelöst, nachversteuert und verbeitragt werden.

   Grundsätzlich zu klären bleibt die Frage, ob auch Geschäftsführer 
ein Zeitwertkonto führen dürfen. Bisher bewerten Finanzverwaltung und
Gerichte dies als verdeckte Gewinnausschüttung und fordern die 
unmittelbare Lohnversteuerung der eingezahlten Beträge. Im Interesse 
des Mittelstands streitet die diz AG für die Abschaffung dieser 
Einschränkung. Damit bekämen auch die Organe eines Unternehmens ein 
unmittelbares Eigeninteresse an der Einführung von Zeitwertkonten. 
Eine Liste mit den wichtigsten Reformstichpunkten aus der 
Expertendiskussion hat Kai Whittaker seinen Abgeordnetenkollegen an 
die Hand gegeben. Jetzt hofft er auf Entgegenkommen der SPD. Immerhin
hat auch SPD-Arbeitsministerin Andrea Nahles in ihrem Weißbuch 
"Arbeiten 4.0" eine stärkere Verbreitung von Zeitwertkonten 
gefordert.

OTS:              diz Deutsches Institut für Zeitwertkonten und Pensionslösungen AG
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Pressekontakt:
diz Deutsches Institut für Zeitwertkonten und Pensionslösungen AG
Leander L. Hollweg, Unternehmenskommunikation und Volkswirtschaft
Landsberger Alle 366
12681 Berlin
Tel.: 030-56 59 25-288
E-Mail: L.Hollweg@diz.AG
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