OLG Hamburg gibt Musterklage beim MPC Sachwert-Rendite Fonds Indien I
GmbH & Co. KG statt
   Hamburg (ots) - Das Hanseatische Oberlandesgericht hat durch 
Musterentscheid nach dem 
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz(KapMuG) vom 21. Dezember 2018 -
13 Kap 3/15 - festgestellt, dass der Prospekt für die Beteiligung an 
der MPC Sachwert Rendite-Fonds Indien I GmbH & Co. KG fehlerhaft bzw.
unvollständig ist. Der 13. Zivilsenat bejahte die Fehlerhaftigkeit 
des Prospekts hinsichtlich von vier wesentlichen Punkten.

   "Das KapMuG-Verfahren ist definitiv das erste Verfahren in 
Hamburg, das erstinstanzlich von Anlegerseite gewonnen wurde", sagt 
der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. "Der 
positive Beschluss stellt einen großen Erfolg für den Anlegerschutz 
und insbesondere für die betroffenen Anleger dar", so Hahn weiter. 
"Nach unserer Kenntnis handelt es vorliegend auch in Deutschland um 
das erste KapMuG-Verfahren bezüglich eines geschlossenen Fonds, das 
in erster Instanz gewonnen wurde", so Hahn abschließend.

   An dem im Juni 2007 aufgelegten Fonds haben sich ca. 3.000 Anleger
mit den Gattungen A und B beteiligt. Verklagt wurden die 
Gründungsgesellschafter, die MPC Investment GmbH und die TVP 
Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH. HAHN Rechtsanwälte, das 
die Musterklage führt, vertritt insgesamt etwa 450 Gesellschafter des
Fonds. Ohne Geltendmachung von Schadensersatz würden die Anleger der 
Gattung A auf Verlusten von mehr 80 % ihrer Beteiligung sitzen 
bleiben. Der Musterentscheid ist noch nicht rechtskräftig geworden; 
gegen ihn können die Beteiligten noch Rechtsbeschwerde beim 
Bundesgerichtshof einlegen.

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