Damit bringt die Regierung die Umsetzung von Teilen des EU-Bankenpakets von Mitte 2019 in nationales Recht auf den Weg. Steuerzahler sollen in der nächsten Finanzkrise nicht wieder in die Pflicht genommen werden.

Große Banken müssen demnach künftig einen Verlustpuffer von mindestens acht Prozent ihrer Bilanzsumme vorhalten, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Papier des Ministeriums zum sogenannten Risikoreduzierungsgesetz hervorgeht. Bei einer Bilanzsumme von 500 Milliarden Euro wären das also 40 Milliarden, die kurzfristig verfügbar sein müssten. Viele Banken haben aber schon vorgesorgt, so dass im Krisenfall nicht zwingend Kapitalerhöhungen nötig werden. Experten gehen EU-weit trotzdem von einem erheblichen Zusatzbedarf aus - in einer Größenordnung von rund 100 Milliarden Euro nachrangigem Kapital.

Anleihen, die besonders von Verlustrisiken betroffen sind, dürfen künftig nur noch in einer Stückelung von mindestens 50.000 Euro verkauft werden. Das soll Kleinanleger schützen. Die Kreditinstitute sollen zudem ihre Refinanzierung langfristiger ausrichten - auch eine Lehre aus der weltweiten Finanzkrise von 2008.

In dem Gesetz werden zudem kleine Banken definiert mit einer Bilanzsumme von unter fünf Milliarden Euro. Das sind hierzulande vor allem Sparkassen und Volksbanken. Sie sollen bei Offenlegungspflichten entlastet werden - seltener und weniger umfangreich Informationen melden müssen. Außerdem bekommen sie eine vereinfachte Berechnungsmethode für die neuen Liquiditätsvorgaben.