ERFURT/MAINZ (dpa-AFX) - Das Bundesarbeitsgericht hat ein Grundsatzurteil zur Rechtmäßigkeit von befristeten Verträgen für Profifußballer angekündigt. "Es kommt sehr darauf an, ob die Befristung sachlich gerechtfertigt ist. Dafür muss es besondere Gründe geben", sagte die Vorsitzende Richterin Edith Gräfl am Dienstag bei einer Verhandlung in Erfurt. Dabei ging es um den seit 2014 schwelenden Rechtsstreit von Ex-Torhüter Heinz Müller mit dem FSV Mainz 05.

Der inzwischen 39 Jahre alte Ex-Torwart, der zur Verhandlung mit seinem Anwalt erschien, verlangt mit seiner Klage, dass die Befristung eines 2012 abgeschlossenen Vertrages mit dem FSV Mainz 05 für unwirksam erklärt wird. Das am späteren Nachmittag erwartete Urteil im Fall Müller könnte nach Meinung von Fachleuten gravierende Auswirkungen auf das umstrittene System mit ausschließlich befristeten Spielerverträgen in der Bundesliga haben.

Der Anwalt von Mainz 05, Johan-Michael Menke, verwies auf das Teilzeit- und Befristungsgesetz, das bei außergewöhnlichen Tätigkeiten, zu der seiner Meinung nach die von Profifußballern gehören, Befristungen erlaube. "Das ist eine Hochleistungsbranche", sagte Menke zur Bundesliga. Dass Bundesligaspieler kein normales Arbeitsverhältnis hätten, zeige auch ihr Verdienst, der bei den Verträgen oft im Millionenbereich liege./ro/DP/jha