Europäische Kommission

Pressemitteilung

Brüssel, 23. Januar 2013

Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Beihilfe für Stilllegung eines Steinkohlebergwerks in Ungarn

Die Europäische Kommission hat 42 247 Mio. HUF (rund 140 Mio. EUR) an öffentlichen Mitteln für die Stilllegung eines nicht wettbewerbsfähigen Steinkohlebergwerks in Ungarn, des Márkushegy-Bergwerks, genehmigt. Der Kommission zufolge ist die Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar, da die Produktionsbeihilfe degressiv ausgestaltet ist und Ungarn sich zu Begleitmaßnahmen verpflichtet hat, mit denen die sozialen Auswirkungen der Stilllegung sowie die Folgen für die Umwelt abgeschwächt werden sollen.

"Diese Maßnahmen werden die Vorbereitung der unabwendbaren Stilllegung des Bergwerks Ende 2014 erleichtern und all jene unterstützen, die von dieser schmerzhaften Umstrukturierung betroffen sind. Ferner werden die umweltschädlichen Auswirkungen der Steinkohleproduktion durch die Maßnahmen gemildert", so der für Wettbewerbspolitik zuständige Kommissionsvizepräsent Joaquín Almunia.

Dem Beschluss des Rates 2010/787/EU über staatliche Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke zufolge können dem Steinkohlebergbau unter bestimmten Bedingungen Beihilfen gewährt werden, um die Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke bis Dezember 2018 zu erleichtern.

Das Márkushegy-Bergwerk wird von Vértes Power Plant betrieben und produziert Steinkohle, die für die Kraft-Wärme-Kopplung genutzt wird. Der Steinkohleabbau wird Ende 2014 stillgelegt.

Der von Ungarn angemeldete Stilllegungsplan umfasst eine degressive Staffelung der insgesamt gewährten Beihilfen zur Deckung der Produktionskosten und entspricht damit dem Ratsbeschluss. Darüber hinaus enthält der Plan Maßnahmen, die die umweltschädlichen Auswirkungen der Steinkohleproduktion abschwächen. Ungarn hat sich zudem verpflichtet, die Bergarbeiter, die ihre Arbeitsplätze verlieren werden, zu unterstützen, indem ihnen unter anderem mittels Umschulungen die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz außerhalb des Steinkohlebergbaus erleichtert werden soll.

Hintergrund

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregisterauf der Website der GD Wettbewerbunter der Nummer SA.33861zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfeentscheidungen informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.

Kontakt:

Antoine Colombani(+32 229-74513)

Maria Madrid Pina(+32 229-54530)

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