Europäische Kommission

Pressemitteilung

Brüssel, 23. Januar 2013

Staatliche Beihilfen:Kommission genehmigt Änderung finnischer Regelung für Investitionen in saubere Schiffe

Die Europäische Kommission ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Änderung der bestehenden Beihilferegelung Finnlands zur Förderung von Investitionen in saubere Schiffe mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.Die Änderungen sollen Schiffsreeder dazu bewegen, schon vor Inkrafttreten neuer EU-Umweltnormen weniger umweltschädliche Kraftstoffe einzusetzen.

"Die finnische Beihilferegelung zeigt, wie die aktuellen EU-Beihilfevorschriften genutzt werden können, die Schiffsindustrie dazu zu bewegen, sich vorausschauend auf strengere Umweltvorschriften einzustellen, bevor diese in Kraft treten," so der für Wettbewerbspolitik zuständige Kommissionsvizepräsident, Joaquín Almunia.

Die ursprüngliche Beihilferegelung wurde 2011 von der Kommission genehmigt (siehe Beihilfesache SA.32118). 2012 erließ die Kommission eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie über den Schwefelgehalt in Schiffskraftstoffen.Mit der von Finnland angemeldeten Änderung soll die bestehende Regelung an die strengeren Werte bezüglich des maximal zulässigen Schwefelgehalts in Schiffskraftstoffen angepasst werden, die ab dem 1. Januar 2015 im SOx-Emissions-Überwachungsgebiet (SECA), zu dem auch der Ärmelkanal sowie die Nord- und Ostsee zählen, gelten werden.

Nach der geänderten Regelung wird es möglich sein, den Kauf neuer Schiffe bzw. die Sanierung älterer Schiffe zu finanzieren, wenn diese Umweltnormen erfüllen, die über die derzeit in Kraft befindlichen Normen hinausgehen.Die Beihilfe schafft einen konkreten Anreiz und ist erforderlich, um das angestrebte Ziel zu erreichen: Sie soll dazu beitragen, dass mehr als zwei Jahre vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen Schiffe mit weniger umweltschädlichen Schiffskraftstoffen betankt werden. Da die Regelung vorsieht, dass nach Inkrafttreten der neuen Normen keine Beihilfe mehr gewährt wird, steht sie im Einklang mit den EU-Leitlinien für staatliche Umweltschutzbeihilfen.

Hintergrund

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die Entscheidung über das Beihilfenregisterauf der Website der GD Wettbewerbunter der Nummer SA.35686zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State aid Weekly e-News.

Kontakt:

Antoine Colombani(+32 229-74513)

Maria Madrid Pina(+32 229-54530)

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