Die Europäische Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass die geplante Übernahme der Krebs-Sparte des britischen Unternehmens GlaxoSmithKline plc. ("GSK") durch das schweizerische Unternehmen Novartis mit der EU-Fusionskontrollverordnung vereinbar ist. Beide Unternehmen sind weltweit in der Entwicklung, dem Vertrieb und der Vermarktung von Arzneimitteln tätig. Die Genehmigung erfolgt jedoch unter der Auflage, dass Novartis die Rechte an zwei Krebsmitteln veräußert: dem BRAF-Hemmer LGX818 und dem MEK-Hemmer MEK162. BRAF- und MEK-Hemmer sind Stoffe, die die für das Wachstum und das Fortschreiten von Tumoren verantwortliche Zellproliferation hemmen. Sie können zur Behandlung verschiedener Krebsarten verwendet werden. Die Kommission hatte zunächst Bedenken, dass das Vorhaben zu einer Einschränkung des Wettbewerbs und der Innovation bei diesen Produkten führen könnte. Diese Bedenken konnten durch die Verpflichtungszusagen jedoch ausgeräumt werden.

Der Zusammenschluss gehört zu einem dreiteiligen Rechtsgeschäft, dessen einzelne Geschäfte voneinander abhängig sind: Im Rahmen einer separat angemeldeten Sache (M.7276) hat GSK seine Absicht angekündigt, die weltweite Humanimpfstoffsparte von Novartis, mit Ausnahme der Grippeimpfstoffe, zu übernehmen und die Sparten für rezeptfreie Gesundheitsprodukte von GSK und Novartis in einem Joint Venture zusammenzufassen, über das GSK die alleinige Kontrolle ausüben wird. In einem separaten Beschluss hat die Kommission auch diese beiden Teile des Rechtsgeschäfts heute genehmigt (siehe IP/15/3841).


Prüfung

Die Kommission hatte bei dem ursprünglich angemeldeten Vorhaben in zweierlei Hinsicht Bedenken:

  • Das Vorhaben hätte die Zahl der Unternehmen, die BRAF- und MEK-Hemmer für Hautkrebs entwickeln und vermarkten, von drei auf zwei verringert;
  • Es hätte zu einer Einschränkung der Innovation und voraussichtlich zum Abbruch des umfassenden klinischen Studienprogramms von Novartis für LGX818 und MEK162 geführt. Diese Stoffe werden derzeit auch für die Behandlung einer Reihe anderer Krebsarten getestet.

Es ist damit zu rechnen, dass BRAF- und MEK-Hemmer - vor allem in kombinierter Verwendung - in absehbarer Zeit zur Standardbehandlung von Hautkrebs werden. Mit diesen beiden Produkten werden, sofern die entsprechenden Behandlungen letztlich Erfolg zeigen, in den nächsten Jahren im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Spitzenumsätze in Höhe mehrerer hundert Millionen Euro erwartet. Die Ergebnisse der Kommissionsuntersuchung wiesen darauf hin, dass der geplante Zusammenschluss zu einer Einschränkung des Wettbewerbs im Bereich der Hautkrebsbehandlungen und zu einem Duopol bestehend aus dem zusammengeschlossenen Unternehmen und Roche geführt hätte.

Ferner prüfte die Kommission die besonderen Auswirkungen des Zusammenschlusses auf die Innovation und berücksichtigte dabei die voraussichtliche Rolle beider Produkte bei der Behandlung anderer Krebsarten wie Eierstock-, Darm- oder Lungenkrebs. Die Untersuchung ergab, dass der Zusammenschluss nicht nur zur Einstellung der derzeitigen Bestrebungen von Novartis zur Einführung einer Hautkrebs-Kombinationstherapie mit LGX818 und MEK162, sondern auch zum Abbruch des umfassenderen klinischen Studienprogramms für LGX818 und MEK162 geführt hätte.

Um negative Auswirkungen auf den Wettbewerb zu verhindern und die Innovation zu wahren, hat Novartis zugesagt, seine Rechte an MEK162 an dessen Entwickler und Lizenzgeber Array BioPharma Inc. ("Array") zurückzugeben und die Rechte an LGX818 an Array zu veräußern. Diese nach Abschluss des Rechtsgeschäfts umzusetzenden Verpflichtungen sind davon abhängig, ob die Kommission eine verbindliche Partnerschaftsvereinbarung zwischen Array und einem geeigneten Pharmaunternehmen genehmigt. Dies wird die weltweite Weiterentwicklung von LGX818 und MEK162 sowie die Vermarktung dieser Hemmstoffe im EWR sicherstellen.

Nach Prüfung dieser Verpflichtungszusagen sah die Kommission ihre Wettbewerbsbedenken ausgeräumt. Daher ist sie zu dem Ergebnis gelangt, dass das geplante Vorhaben unter Einhaltung der gegebenen Zusagen den Wettbewerb nicht gefährdet. Die Genehmigung der Kommission erfolgt unter der Bedingung, dass die Verpflichtungszusagen uneingeschränkt eingehalten werden.

Die Kommission hat eng mit einer Reihe von Wettbewerbsbehörden, unter anderem mit der US-amerikanischen, der kanadischen und der australischen Behörde, zusammengearbeitet, die das Vorhaben zurzeit ebenfalls prüfen.

Der Zusammenschluss wurde am 28. November 2014 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.


Unternehmen und Produkte

Novartis ist ein Schweizer Pharmaunternehmen, das weltweit in der Entwicklung, dem Vertrieb und der Vermarktung von Arzneimitteln tätig ist. Seine Haupttätigkeitsbereichen sind verschreibungspflichtige Arzneimittel, Augenpflegeprodukte, Generika, frei verkäufliche und rezeptfreie Gesundheitsprodukte sowie Impfstoffe.

GSK ist ein britisches Pharmaunternehmen, das hauptsächlich in drei Geschäftsfeldern tätig ist: verschreibungspflichtige Arzneimittel, Impfstoffe, und rezeptfreie Gesundheitsprodukte. GSK entwickelt, vertreibt und vermarktet weltweit Arzneimittel, darunter Atemwegs- und Krebsmedikamente, Impfstoffe sowie HIV-Medikamente und rezeptfreie Gesundheitsprodukte.


Fusionskontrollvorschriften und -verfahren

Die Kommission hat die Pflicht, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung) und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss im Vorprüfverfahren genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren einleitet (Phase II).

Weitere Informationen zu dieser Wettbewerbssache werden auf der Website der GD Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Registerder Kommission unter der Nummer M.7275 veröffentlicht.

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