Brüssel, 19. Januar 2017

Haben Sie schon einmal online einen Mietwagen gebucht und erst am Schalter der Autovermietung erfahren, dass Sie mehr bezahlen müssen?

Haben Sie schon einmal online einen Mietwagen gebucht und erst am Schalter der Autovermietung erfahren, dass Sie mehr bezahlen müssen? Im letzten Jahr haben rund 2000 Verbraucher in Europa solche Probleme den Europäischen Verbraucherzentren gemeldet, die Verbrauchern beim grenzüberschreitenden Reisen oder Einkaufen helfen.

Infolge eines starken Anstiegs der Zahl der Beschwerden im Zusammenhang mit Mietwagen haben die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden zusammen mit den fünf führenden Autovermietungsfirmen an der Lösung dieser Probleme gearbeitet.

Heute haben die Behörden beschlossen, diese Phase der Zusammenarbeit bei der Durchsetzung zum Abschluss zu bringen. Sie sind zufrieden, dass die fünf führenden Unternehmen der Branche, Avis, Europcar, Enterprise, Hertz und Sixt, ihre Geschäftspraktiken so geändert haben, dass sie nun den EU-Verbraucherschutzvorschriften entsprechen. Der EU-Branchenverband Leaseurope, der zur Umsetzung der Maßnahme aufseiten der Branche beigetragen hat, arbeitet zudem an der Weiterentwicklung seiner Leitlinien für den gesamten Mietwagensektor.

Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, meinte: 'Heute ist ein großer Tag für die europäischen Verbraucher. Wir haben zusammen mit den Autovermietungen intensiv daran gearbeitet, dafür zu sorgen, dass die Menschen in der EU beim Mieten eines Autos fair behandelt werden - unabhängig davon, wo sie in der EU ein Auto mieten. Ich danke den nationalen Verbraucherschutzbehörden für ihre ausgezeichnete Arbeit und den Autovermietungsfirmen für ihre Zusammenarbeit. Die Verbraucher in Europa können nun ihre Rechte ausüben und besser geschützt werden.'

Dank dieses Dialogs mit den nationalen Verbraucherschutzbehörden, den die Europäische Kommission unter der Führung der britischen Wettbewerbs- und Marktbehörde gefördert hat, profitieren die Verbraucher nun von folgenden Bedingungen:

  • Im angekündigten Gesamtpreis sind alle unvermeidbaren Kosten enthalten. Wenn beispielsweise Winterreifen in einigen Ländern gesetzlich vorgeschrieben sind, müssen diese im angekündigten Gesamtpreis enthalten sein.
  • Beschreibung der wichtigsten Vermietungsdienstleistungen in verständlicher Sprache. Die Verbraucher erhalten klare Informationen über die wesentlichen Mietkonditionen (im Preis enthaltene Kilometerzahl, Betankungsregeln, Stornierungsmodalitäten, Höhe der etwaigen Kaution usw.).
  • Die Informationen über zusätzliche Versicherungen sind eindeutig. Die Verbraucher erhalten eine Angabe des Preises und Einzelheiten zu möglichen Extras, insbesondere zu zusätzlichen Versicherungsoptionen, die die Selbstbeteiligung im Schadensfall senken. Was die Versicherung im Grundmietpreis abdeckt und was die etwaigen zusätzlichen Versicherungen abdecken, muss klar angegeben sein, bevor der Verbraucher solche Produkte erwirbt.
  • Transparente Betankungsregeln. Verbraucher erhalten stets die Möglichkeit, das Fahrzeug mit vollem Tank in Empfang zu nehmen und es vollgetankt zurückzubringen.

Bei Schäden:

  • Eindeutiges Verfahren für die Kontrolle des Fahrzeugs. Den Verbrauchern werden Gründe und Nachweise für etwaige Schäden vorgelegt, bevor die Zahlung fällig wird.
  • Faire Verfahren für den Umgang mit Schäden. Der Verbraucher hat vor der Zahlung die Möglichkeit, etwaige Schäden anzufechten.

Nächste Schritte

Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden werden den Autovermietungsmarkt weiterhin genau beobachten. Die Kommission wird sich insbesondere auf die Gepflogenheiten anderer Wirtschaftsakteure wie Vermittler und sonstiger Autovermietungsfirmen konzentrieren. Alle Akteure sollten bei den Leistungen und den Kosten dasselbe Maß an Transparenz bieten.

Hintergrund

Die Kommission, die europäischen Verbraucherschutzbehörden und die fünf größten Autovermietungsunternehmen, bei denen zwei Drittel aller privaten Mietwagen in der EU gemietet werden, nahmen im Jahr 2014 einen Dialog auf, nachdem bei den Europäischen Verbraucherzentren zahlreiche Beschwerden von Touristen in der gesamten EU eingegangen waren (siehe IP/15/5334).Die fünf größten Autovermietungsunternehmen (Avis, Europcar, Enterprise, Hertz und Sixt) haben im Rahmen dieses Dialogs ihre Geschäftspraktiken, Vertragsbedingungen und internen Regelungen geändert und verbessert, und die Umsetzung der Änderungen ist nun abgeschlossen.

Die Zahl der Beschwerden bezüglich der Autovermietungsbranche hat sich zwischen 2010 und 2016 verdoppelt, während die Zahl der bei den Europäischen Verbraucherzentren eingegangenen Beschwerden insgesamt nur um zwei Drittel gestiegen ist. Die Zahl der Fälle lag bei rund 1050 im Jahr 2012, bei 1750 im Jahr 2014 und bei über 2000 im Jahr 2016. Dieser Beleg für die weit verbreiteten problematischen Praktiken im Bereich der Autovermietung hat die Kommission bewogen, die nationalen Durchsetzungsbehörden unter der Führung der britischen Wettbewerbs- und Marktbehörde zu ersuchen, auf EU-Ebene gemeinsam tätig zu werden und von der Autovermietungsbranche die bessere Einhaltung der EU-Verbraucherschutzvorschriften zu fordern.

Die Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Verordnung) bringt die nationalen Verbraucherschutzbehörden in einem gesamteuropäischen Durchsetzungsnetz zusammen, über das eine nationale Behörde in einem EU-Mitgliedstaat ihre Pendants in anderen EU-Mitgliedstaaten kontaktieren kann, um die Reaktion auf verbreitete Probleme im Verbraucherschutzbereich zu koordinieren. Die Europäische Kommission unterstützt diese Arbeit.

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Peter aus Köln hatte für den Urlaub mit seiner Familie in Nizza ein Auto gemietet. Während seiner Reise fuhr er über einen kleinen Stein und teilte dies der Autovermietung bei seiner Rückkehr mit. Das Auto wies keine erkennbaren Schäden auf. Peter dachte, die Angelegenheit wäre erledigt, musste jedoch sehr bald feststellen, dass seine Kreditkarte mit über 600 EUR belastet worden war. Er legte umgehend Widerspruch ein. Die Autovermietungsfirma bestand jedoch darauf, dass Peter bezahlen müsse, und erläuterte, dass die Basis-Vermietungsleistung, die er erhalten hatte, Schäden an der Unterseite des Autos nicht einschließe. Diese Information war jedoch nur im 'Kleingedruckten' angegeben. Peter wandte sich an das Europäische Verbraucherzentrum in Deutschland.

Nun müssen die fünf führenden Autovermietungsunternehmen den Verbrauchern eindeutig mitteilen, was im Preis für die Basis-Autovermietungsleistung inbegriffen ist, und insbesondere, welche Schäden nicht abgedeckt sind oder unter die Selbstbeteiligung fallen. Darüber hinaus müsste die Autovermietung Peter die tatsächliche Rechnung für die Reparatur oder eine angemessene Bewertung der Reparaturkosten vorlegen, bevor sie sein Konto belasten kann.

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Weitere Informationen

Finden Sie ein Europäisches Verbraucherzentrum in Ihrem Land

Bericht zum zehnjährigen Jubiläum der Europäischen Verbraucherzentren

Die EU-Verbraucherpolitik - Durchsetzung

Europäischen Union veröffentlichte diesen Inhalt am 19 January 2017 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 19 January 2017 12:39:03 UTC.

Originaldokumenthttp://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/17/86&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en

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