Am 18. Dezember 2015 hat die finnische Regierung angekündigt, die in Finnland geltende Begrenzung von zehn Kabotagebeförderungen innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten wieder zu streichen.

Hintergrund war die Feststellung der Europäischen Kommission, dass Finnland hiermit gegen die geltenden Kabotagevorschriften (drei Beförderungen innerhalb von sieben Tagen) verstoßen würde und man diesbezüglich ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einleiten würde, sollte Finnland diese nationale Begrenzung nicht streichen.

Finnland hatte am 25. April 2013 eine Verschärfung der Kabotagevorschriften vorgenommen, wonach maximal drei Kabotagebeförderungen innerhalb eines Sieben-Tage-Zeitraums durchgeführt werden dürfen, aber nicht mehr als zehn Kabotagebeförderungen im Zeitraum von drei Monaten.

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