Rena GmbH i.I.: Erste Abschlagsverteilung auf die zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen

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Rena GmbH i.I.: Erste Abschlagsverteilung auf die zur Insolvenztabelle

festgestellten Forderungen

22.01.2016 / 09:00

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RENA GmbH i.I.: Erste Abschlagsverteilung auf die zur Insolvenztabelle

festgestellten Forderungen; Abschlagszahlung auf die Anleihen (ISIN

DE000A1E8W96 und ISIN DE000A1TNHG1); kurzzeitige Handelsaussetzung

Gütenbach, 22. Januar 2016:

Im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der RENA GmbH

i.I. soll Ende Januar 2016 eine erste Abschlagsverteilung auf die zur

Insolvenztabelle festgestellten Forderungen vorgenommen werden. Der für die

Abschlagsverteilung zur Verfügung stehende Betrag wird sich auf EUR

11.000.000,- belaufen.

Nach Ablauf der Ausschlussfrist des § 189 Abs. 1 InsO steht nun die im

Rahmen der ersten Abschlagsverteilung auf die zu berücksichtigenden

Forderungen entfallende Quote endgültig fest. Diese erste Quote beträgt

4,64 % und entspricht damit der in der Pressemitteilung vom 22.Dezember

2015 avisierten Quote.

Damit stehen auch die Auszahlungsbeträge fest, die bei der ersten

Abschlagsverteilung auf die beiden von der RENA GmbH i.I. vorinsolvenzlich

emittierten Anleihen (ISIN DE000A1E8W96 und ISIN DE000A1TNHG1) entfallen:

- Die Zahlungen betragen für die erste Anleihe (ISIN DE000A1E8W96) EUR

47,90 je Teilschuldverschreibung. Hiervon entfallen je

Teilschuldverschreibung EUR 46,41 auf die Hauptforderung und EUR 1,49

auf die Zinsen.

- Die Zahlungen betragen für die zweite Anleihe (ISIN DE000A1TNHG1) EUR

49,80 je Teilschuldverschreibung. Hiervon entfallen je

Teilschuldverschreibung EUR 46,40 auf die Hauptforderung und EUR 3,40

auf die Zinsen.

Die Auszahlung durch die Zahlstelle an die Anleihegläubiger über das System

der Clearstream Banking AG ist für den 29. Januar 2016 vorgesehen.

Dies hat für den Nominalbetrag der Teilschuldverschreibungen unter

Beibehaltung der bisherigen wertpapierrechtlichen Kennungen folgende

Auswirkungen:

Anleihe 1 (ISIN DE000A1E8W96)

Bisheriger Nennbetrag pro Stück: EUR 1.000,00

Höhe der Teiltilgung pro Stück: EUR 46,41

Zukünftiger Nennbetrag pro Stück nach Teiltilgung: EUR 953,59

Anleihe 2 (ISIN DE000A1TNHG1)

Bisheriger Nennbetrag pro Stück: EUR 1.000,00

Höhe der Teiltilgung pro Stück: EUR 46,40

Zukünftiger Nennbetrag pro Stück nach Teiltilgung: EUR 953,60

Die Abweichung bezüglich des Auszahlungsbetrags auf die Hauptforderung je

Teilschuldverschreibung zwischen den beiden Anleihen resultiert aus dem

Umstand, dass von dem insgesamt auf die jeweilige Anleihe auszuschüttenden

Betrag vorab die vereinbarte anteilige Provision der Zahlstelle in Höhe von

jeweils EUR 1.250,00 in Abzug gebracht wird. Da sich die Provision bei der

ersten Anleihe auf insgesamt mehr Teilschuldverschreibungen verteilt

(43.461 zu 34.153 Teilschuldverschreibungen), ergibt sich eine um EUR 0,01

höhere Teiltilgung der Hauptforderung je Teilschuldverschreibung der ersten

Anleihe.

Die Abweichung bezüglich der Ausschüttungsbeträge auf die Zinsforderungen

beider Anleihen ist begründet in der höheren Zinsforderung der

Anleihegläubiger der zweiten Anleihe gegenüber jener der Anleihegläubiger

der ersten Anleihe. Die höheren Zinsforderungen resultieren wiederum aus

dem höheren Zinssatz der zweiten Anleihe und der unterschiedlichen

Zinstermine im Verhältnis zum Tag der Insolvenzeröffnung.

Im Rahmen der Abschlagsverteilung wird der börsenmäßige Handel der beiden

Anleihen voraussichtlich für den Zeitraum vom 25. Januar 2016 bis 28.

Januar 2016 ausgesetzt werden.

Zum derzeitigen Zeitpunkt kann noch keine endgültige Abschätzung der zu

erwartenden Insolvenzquote abgegeben werden. Die Schlussverteilung kann

nach derzeitigem Verfahrensstand voraussichtlich frühestens bis Ende 2017

erfolgen, ist allerdings u.a. abhängig vom Abschluss bestimmter noch zu

führender Rechtsstreitigkeiten.

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