*II. WEITERE INFORMATIONEN ZUR EINBERUFUNG UND DURCHFÜHRUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG* Wir bitten die Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung der folgenden Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten. *1. Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung* Der Vorstand der METRO AG hat mit Blick auf die fortdauernde Covid-19-Pandemie mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass die Hauptversammlung nach Maßgabe des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (COVID-19-Gesetz) - verlängert durch die Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 20. Oktober 2020 - als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten wird. Zum Zeitpunkt der Entscheidung von Vorstand und Aufsichtsrat über die Durchführung der Hauptversammlung im Dezember 2020 war ein Ende der pandemischen Entwicklung des Infektionsgeschehens nicht abzusehen. Es war daher zu befürchten, dass die weitere Ausbreitung des Covid-19-Virus auch zum Zeitpunkt der Durchführung der Hauptversammlung noch anhalten könnte. Um der weiteren Ausbreitung der Pandemie entgegenzuwirken, ist es jedoch entscheidend, auf vermeidbare physische Kontakte möglichst zu verzichten. Daher sind Vorstand und Aufsichtsrat der Auffassung, dass es dem Interesse und dem Schutz unserer Aktionäre und Mitarbeiter und auch der Allgemeinheit dient, die diesjährige Hauptversammlung so zu gestalten, dass möglichst wenige Menschen an einem Ort physisch zusammentreffen. Dies ist nach Ansicht von Vorstand und Aufsichtsrat nur durch das Gebrauchmachen von der durch das COVID-19-Gesetz geschaffenen Möglichkeit zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung gewährleistet. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist daher leider ausgeschlossen. Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, die gesamte Hauptversammlung mittels elektronischer Zuschaltung live in Bild und Ton über das Aktionärsportal zu verfolgen (nachfolgend 'Teilnahme'). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies keine Teilnahme an der Hauptversammlung im aktienrechtlichen Sinne darstellt. Die Stimmrechtsausübung der ordnungsgemäß angemeldeten Stammaktionäre erfolgt - auch im Falle einer Bevollmächtigung Dritter - ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Jede Stammaktie gewährt in der ordentlichen Hauptversammlung eine Stimme. Die Vorzugsaktien gewähren kein Stimmrecht. Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären oder ihren Bevollmächtigten wird über das Aktionärsportal im Wege der elektronischen Kommunikation eine Möglichkeit zur Einreichung von Fragen sowie die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zu erklären. *2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte* Aktionäre sind zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte in der Hauptversammlung nur berechtigt, wenn sie sich spätestens am Freitag, 12. Februar 2021, 24.00 Uhr (MEZ) (Eingang maßgeblich), unter der für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle METRO AG c/o Deutsche Bank AG Securities Production General Meetings Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main oder per Telefax an: +49 69 12012-86045 oder per E-Mail an: wp.hv@db-is.com angemeldet und ihr ggü. den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, dass sie zu Beginn des 21. Tages vor der virtuellen Hauptversammlung - also Freitag, 29. Januar 2021, 0.00 Uhr (MEZ), (nachfolgend 'Nachweisstichtag') - Aktionär der Gesellschaft waren. Erforderlich ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Wir empfehlen unseren Aktionären, frühzeitig ihr depotführendes Institut zu kontaktieren, um einen ordnungsgemäßen und fristgemäß eingehenden Nachweis des Letztintermediärs nach § 67c Abs. 3 AktG bei der Gesellschaft sicherzustellen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und für die Ausübung der Aktionärsrechte als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes form- und fristgemäß erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und der Umfang der Aktionärsrechte richten sich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Erwerbe und Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag wirken sich nicht auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang der Aktionärsrechte aus. Erwerbe von Aktien, die erst nach dem Nachweisstichtag erfolgen, berechtigen damit weder zur Teilnahme noch zur Ausübung von Aktionärsrechten in der Hauptversammlung. Für die Dividendenberechtigung ist der Nachweisstichtag kein relevantes Datum. Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre erhalten für die diesjährige virtuelle Hauptversammlung von ihrer jeweiligen Depotbank anstelle einer oder mehrerer Eintrittskarten eine Anmeldebestätigung mit Zugangsdaten für die Teilnahme und für die Ausübung von Aktionärsrechten über das Aktionärsportal sowie ein Formular für die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder die Briefwahl nebst weiteren Erläuterungen. *3. Aktionärsportal* Über das Aktionärsportal können ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten die gesamte Hauptversammlung mittels elektronischer Zuschaltung live in Bild und Ton verfolgen und ihre Aktionärsrechte ausüben. Das Aktionärsportal steht ihnen ab Freitag, 29. Januar 2021, 0.00 Uhr (MEZ), zur Verfügung und ist über die Internetseite der Gesellschaft unter www.metroag.de/hauptversammlung erreichbar. Die erstmalige Anmeldung im Aktionärsportal erfolgt mit den individuellen Zugangsdaten (Anmelde-Nr., Anzahl der Aktien, Postleitzahl und Wohnort), die die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten zusammen mit der Anmeldebestätigung von ihrer jeweiligen Depotbank erhalten. Im Rahmen dieser erstmaligen Anmeldung legt der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter ein Passwort fest, mit dem er sich im Aktionärsportal anmelden und dieses nutzen kann. Weitere Einzelheiten zum Aktionärsportal sowie zu den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten Aktionäre zusammen mit der Anmeldebestätigung von ihrer jeweiligen Depotbank und können auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.metroag.de/hauptversammlung eingesehen werden. *4. Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung* Die gesamte Hauptversammlung der Gesellschaft wird am Freitag, 19. Februar 2021, ab 10.00 Uhr (MEZ) für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre der Gesellschaft oder ihre Bevollmächtigten live in Bild und Ton im Aktionärsportal übertragen. Die dafür erforderlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre mit der Anmeldebestätigung. Die Vorstandsrede kann auch von sonstigen Interessierten live im Internet, zugänglich über www.metroag.de/hauptversammlung verfolgt werden. *5. Stimmrechtsausübung* Vorzugsaktionäre sind in der Hauptversammlung nicht stimmberechtigt. Die folgenden Erläuterungen zur Stimmrechtsausübung gelten deshalb ausschließlich für Stammaktionäre. Zur Ausübung des Stimmrechts sind eine Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe Abschnitt II 2) erforderlich. Die Stimmrechtsausübung kann im Wege der Briefwahl oder der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nach den folgenden Maßgaben erfolgen: a) *Stimmrechtsausübung im Wege der Briefwahl* Stammaktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht durch Briefwahl ausüben. Briefwahlstimmen können elektronisch im Aktionärsportal der Gesellschaft abgegeben werden. Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl über das Aktionärsportal ist auch noch während der Hauptversammlung möglich, muss jedoch spätestens bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt vollständig vorgenommen sein. Briefwahlstimmen können ferner schriftlich, per Telefax oder per E-Mail spätestens bis Donnerstag, 18. Februar 2021, 18.00 Uhr (MEZ) (Eingang maßgeblich), bei der Gesellschaft über die folgenden Kontaktdaten abgegeben werden: METRO AG c/o HVBEST Event-Service GmbH Mainzer Straße 180 66121 Saarbrücken oder per Telefax an: +49 681 9262 929 oder per E-Mail an: metro-hv2021@hvbest.de Das Formular zur Stimmrechtsausübung, von dem bei der Briefwahl Gebrauch gemacht werden kann, erhalten die Stammaktionäre zusammen mit der Anmeldebestätigung. Das entsprechende
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January 08, 2021 09:05 ET (14:05 GMT)