Bezugsverhältnisses Spitzenbeträge ergeben. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre 
              ausgeschlossenen Aktien werden entweder durch Verkauf an der Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich 
              für die Gesellschaft verwertet. Der mögliche Verwässerungseffekt ist aufgrund der Beschränkung auf 
              Spitzenbeträge gering und daher sachlich gerechtfertigt. 

Mit Blick auf entsprechende Erwartungen internationaler Investoren ist eine ausdrückliche Begrenzung auf 20 % des vorhandenen Grundkapitals für Kapitalerhöhungen mit Bezugsrechtsauschlüssen vorgesehen.

Pläne für eine Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2021 bestehen derzeit nicht. Der Vorstand wird in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen, ob er von der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Gebrauch machen wird. Er wird dies nur dann tun, wenn es nach Einschätzung des Vorstands und des Aufsichtsrats im Interesse der Gesellschaft und damit ihrer Aktionäre liegt. Die vorgeschlagene Laufzeit des genehmigten Kapitals 2021 entspricht dem gesetzlich zulässigen Rahmen. Im Falle der konkreten Ausnutzung der vorgeschlagenen Ermächtigung wird der Vorstand in der auf die Ausnutzung folgenden ordentlichen Hauptversammlung darüber berichten.

Hinweise zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 10:

Der Jahresabschluss der Bertrandt Aktiengesellschaft zum 30. September 2020 und der Lagebericht, der Konzern-Abschluss zum 30. September 2020 und der Konzern-Lagebericht, der vom Aufsichtsrat beschlossene und vom Aufsichtsratsvorsitzenden unterschriebene Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019/2020, der Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat für die Verwendung des Bilanzgewinns, der zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Bericht nach §§ 289b Abs. 3 und 315b Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2019/2020 sowie der Bericht des Vorstands gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 7 liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Bertrandt Aktiengesellschaft aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen. Sie sind zudem gemäß § 124a AktG über die Internetseite der Gesellschaft unter www.bertrandt.com/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung

zugänglich.

Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Hauptversammlung gemäß §?1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten.

Dies bedeutet, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) mit der Möglichkeit zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Wege der elektronischen Zuschaltung (Zuschaltung) durchgeführt wird; dabei kann die Stimmrechtsausübung über Briefwahl (näher nachstehend) und (mittelbare oder unmittelbare) Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erfolgen. Dies stellt keine Teilnahme im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG dar.

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung am 26. Februar 2021 in voller Länge live per Bild- und Tonübertragung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.bertrandt.com/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung

über das passwortgeschützte Online-Portal der Gesellschaft (Aktionärsportal) verfolgen. Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären wird anstelle der herkömmlichen Eintrittskarte eine Zugangskarte zugeschickt. Die Zugangskarte enthält unter anderem die individuellen Zugangsdaten, mit denen die Aktionäre das passwortgeschützte Aktionärsportal nutzen und sich zur Verfolgung der Hauptversammlung zuschalten können.

Die Eröffnung durch den Versammlungsleiter und die Rede des Vorstands können auch von sonstigen Interessierten über die Internetseite der Gesellschaft unter www.bertrandt.com/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung

über das Internet verfolgt werden. Die Rede des Vorstands ist unter der vorgenannten Adresse mindestens 7 Tage vor Beginn der Hauptversammlung und bis zum Ende der Hauptversammlung durchgängig zugänglich.

Passwortgeschütztes Aktionärsportal

Unter der Internetadresse www.bertrandt.com/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung

hat die Gesellschaft ein passwortgeschütztes Aktionärsportal eingerichtet, das ab dem 5. Februar 2021 zugänglich ist. Über dieses können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) unter anderem die Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen, ihr Stimmrecht durch Briefwahl oder Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen einreichen und Widerspruch zu Protokoll erklären. Um das Aktionärsportal nutzen zu können, müssen Sie sich mit den individuellen Zugangsdaten, die Sie mit Ihrer Zugangskarte erhalten, einloggen.

Weitere Einzelheiten zum Aktionärsportal und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrer Zugangskarte bzw. im Internet unter www.bertrandt.com/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung

Im Hinblick auf die Besonderheiten der virtuellen Hauptversammlung bitten wir unsere Aktionäre in diesem Jahr auch um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung, zur Ausübung des Stimmrechts und zu den weiteren Aktionärsrechten.

Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Ausübung von Aktionärsrechten

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis spätestens 19. Februar 2021, 24:00 Uhr (MEZ), unter der nachstehenden Adresse zugehen:

Bertrandt AG c/o C-HV AG Gewerbepark 10 92289 Ursensollen Telefax: +49 9628 92 99 871 E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com

Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen ist nach § 15 Abs. 2 der Satzung nachzuweisen. Dazu reicht nach § 15 Abs. 2 Satz 2 der Satzung ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. § 67c Abs. 3 AktG lautet im vollen Wortlaut: 'Der Letztintermediär hat dem Aktionär für die Ausübung seiner Rechte in der Hauptversammlung auf Verlangen über dessen Anteilsbesitz unverzüglich einen Nachweis in Textform gemäß den Anforderungen nach Artikel 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 auszustellen oder diesen nach Absatz 1 der Gesellschaft zu übermitteln.'

Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 5. Februar 2021 beziehen und der Gesellschaft bis spätestens 19. Februar 2021, 24:00 Uhr (MEZ), unter der nachstehenden Adresse zugehen:

Bertrandt AG c/o C-HV AG Gewerbepark 10 92289 Ursensollen Telefax: +49 9628 92 99 871 E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen jeweils der Textform (§ 126b BGB) und müssen der Gesellschaft jeweils rechtzeitig zugehen. Geschieht dies nicht (zum Beispiel wird ein Nachweis übersandt, der nicht den Anforderungen von Gesetz und Satzung entspricht), wird die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Zuschaltung zur Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes rechtzeitig erbracht hat. Dies bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, sich weder zur Hauptversammlung zuschalten noch ihre Aktionärsrechte, insbesondere das Stimmrecht, ausüben können. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind deshalb - bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes - im Verhältnis zur Gesellschaft gleichwohl zur Zuschaltung zur Hauptversammlung und zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte, insbesondere ihres Stimmrechts, berechtigt.

Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihre Stimmen schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben (Briefwahl).

Im Vorfeld der Hauptversammlung steht ihnen dafür zum einen das mit der Zugangskarte übersandte Briefwahlformular zur Verfügung. Das entsprechende Formular kann postalisch unter der Adresse

Bertrandt AG c/o C-HV AG Gewerbepark 10 92289 Ursensollen Telefax: +49 9628 92 99 871 E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com

angefordert werden und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.bertrandt.com/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung

zum Download bereit.

Die mittels des Briefwahlformulars vorgenommene schriftliche Stimmabgabe bereits im Vorfeld der Hauptversammlung muss aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft bis zum 22. Februar 2021, 24:00 Uhr (MEZ), (Datum des Eingangs) zugehen. Die schriftliche Stimmabgabe mittels Briefwahlformular ist ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

Bertrandt AG c/o C-HV AG Gewerbepark 10 92289 Ursensollen

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January 19, 2021 09:06 ET (14:06 GMT)