Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der 
                                          Ausgabepreis der Schuldverschreibung ihren nach anerkannten 
                                          finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert nicht 
                                          wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts 
                                          gilt jedoch nur für Schuldverschreibungen mit einem Optionsrecht, einem 
                                          Wandlungsrecht oder einer Wandlungspflicht auf Aktien mit einem anteiligen 
                                          Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10% des Grundkapitals nicht 
                                          übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch, falls 
                            (iv)          dieser Wert geringer ist, im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf 
                                          diese Begrenzung ist der anteilige Betrag am Grundkapital anzurechnen, der 
                                          auf Aktien entfällt oder auf den sich Wandlungs- und / oder Optionsrechte 
                                          bzw. Wandlungspflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die während der 
                                          Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund 
                                          einer anderweitigen Ermächtigung des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss in 
                                          unmittelbarer oder sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des § 186 Absatz 
                                          (3) Satz (4) AktG ausgegeben oder aus eigenen Aktien in entsprechender 
                                          Anwendung der Bestimmungen des § 186 Absatz (3) Satz (4) AktG veräußert 
                                          worden sind. 

(8) Weitere Gestaltungsmöglichkeiten

Der Vorstand wird ermächtigt, die Ausgabekonditionen sowie die weiteren

Anleihebedingungen festzusetzen bzw. im Einvernehmen mit dem jeweils ausgebenden

Konzernunternehmen festzulegen. Die Anleihebedingungen können dabei insbesondere auch die

folgenden Regelungen enthalten:


                                          die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der 
                                          Schuldverschreibungen, insbesondere den Zinssatz, den Ausgabekurs, die (auch 
                            (i)           unbegrenzte oder unterschiedliche) Laufzeit der Schuldverschreibungen sowie 
                                          deren Stückelung; 
                                          die Zahl und Ausgestaltung der je Anleihestück beizufügenden (auch 
                            (ii)          unterschiedlich ausgestalteten) Optionsscheine sowie ob diese bei oder nach 
                                          Begebung abtrennbar sind; 
                                          die Ausgestaltung der Anleihekomponente, die insbesondere auch sogenannte 
                            (iii)         Umtausch-, Pflichtumtausch- oder Hybridanleihen umfassen kann; 
                                          ob bei Optionsschuldverschreibungen die Zahlung des Optionspreises ganz oder 
                            (iv)          teilweise durch Übertragung von Anleihestücken (Inzahlungnahme) erfolgen 
                                          kann; 
                                          wie im Fall von Pflichtwandlungen beziehungsweise der Erfüllung von 
                                          Optionspflichten oder Andienungsrechten die Einzelheiten der Ausübung, der 
                            (v)           Erfüllung von Pflichten oder Rechten, der Fristen und der Bestimmung von 
                                          Wandlungs- bzw. Optionspreisen festzulegen sind; 
                                          ob der oder die Wandlungs- bzw. Optionspreise oder die Wandlungs-, Bezugs- 
                                          oder Umtauschverhältnisse bei Begebung der Schuldverschreibungen oder während 
                                          der Laufzeit der Schuldverschreibungen bzw. Optionsscheine zu ermitteln sind 
                            (vi)          und wie diese Preise bzw. Verhältnisse jeweils festzulegen sind (jeweils 
                                          einschließlich etwaiger Minimal- und Maximalpreise und variabler Gestaltungen 
                                          oder der Ermittlung anhand künftiger Börsenkurse); 
                            (vii)         weitere Bestimmungen zum Verwässerungsschutz. 

Aufhebung des Bedingten Kapitals 2015 / I

Das von der Hauptversammlung am 8. Juli 2015 unter Tagesordnungspunkt 3 beschlossene

b) Bedingte Kapital 2015 / I in Höhe von 5.090.328,00 Euro wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt

der Eintragung des nachfolgend in lit. c) dieses Beschlussvorschlags geregelten neuen

Bedingten Kapitals 2021 / I und der entsprechenden Satzungsänderung im Handelsregister der

Gesellschaft aufgehoben.

Schaffung eines Bedingten Kapitals 2021 / I

Das Grundkapital wird um bis zu 1.986.136,00 Euro durch die Ausgabe von bis zu 1.986.136

neuer, auf den Namen lautender Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung

dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von

Optionsschuldverschreibungen und Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der vorstehend

zu lit. a) beschlossenen Ermächtigung von der Gesellschaft oder einem Konzernunternehmen

bis zum 9. März 2026 begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung dient nach Maßgabe der

Anleihebedingungen auch der Ausgabe von Aktien an Inhaber von Wandelschuldverschreibungen,

die mit Wandlungspflichten ausgestattet sind. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur

c) insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen und / oder

Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungsrechten bzw. Optionsrechten Gebrauch machen

oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber der Wandelschuldverschreibungen ihrer Pflicht

zur Wandlung genügen, und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt

werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu den nach Maßgabe des vorstehend

bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses in den Anleihebedingungen jeweils zu bestimmenden

Wandlungs- bzw. Optionspreisen. Die neuen Aktien nehmen ab dem Beginn des Geschäftsjahres,

in dem sie durch die Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder durch die Erfüllung

von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil (Bedingtes Kapital 2021 / I). Der Vorstand

wird ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der

Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Satzungsänderung

§ 5 Absatz (3) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

'Das Grundkapital ist um bis zu 1.986.136,00 Euro durch die Ausgabe von bis zu 1.986.136

neuer, auf den Namen lautender Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung

dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von

Optionsschuldverschreibungen und Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung

des Vorstands durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 10. März 2021 von der

Gesellschaft oder einem Konzernunternehmen bis zum 9. März 2026 begeben werden. Die

bedingte Kapitalerhöhung dient nach Maßgabe der Anleihebedingungen auch der Ausgabe von

d) Aktien an Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die mit Wandlungspflichten ausgestattet

sind. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der

Wandelschuldverschreibungen und / oder Optionsschuldverschreibungen von ihren

Wandlungsrechten bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten

Inhaber der Wandelschuldverschreibungen ihrer Pflicht zur Wandlung genügen, und soweit

nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien

erfolgt zu den nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses in den

Anleihebedingungen jeweils zu bestimmenden Wandlungs- bzw. Optionspreisen. Die neuen Aktien

nehmen ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie durch die Ausübung von Wandlungs- bzw.

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January 27, 2021 09:06 ET (14:06 GMT)