Nach dem Entwurf sind diejenigen, die personenbezogene Daten sammeln, dafür verantwortlich, die Rechtmäßigkeit, die Legitimität und die Notwendigkeit des Zwecks der Daten sowie ihren Umfang zu bewerten und zu prüfen, ob sie im Ausland geschützt bleiben, wenn sie exportiert werden. Der Entwurf regelt auch den Umgang mit personenbezogenen Daten durch inländische Verarbeiter und Empfänger in Übersee.