Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Länderchefs wollen Pläne für einen schärferen Kurs in der Migrationspolitik prüfen. Sie beschlossen am Abend, Pläne für die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten weiter zu verfolgen. Der Bund soll demnach bis zum nächsten Treffen im Dezember konkrete Modelle und Vorschläge zur Umsetzung vorlegen. "Es ist hier fest vereinbart, dass wir den Prozess fortführen und in diesen Fragen auch weiter berichten werden, welche Vorschläge wir machen. Wenn wir das nächste Mal mit den Ministerpräsidenten zusammenkommen, wird das der Fall sein", sagte Scholz.

Zudem sollen Straftäter und terroristische Gefährder auch in Länder wie Syrien oder Afghanistan abgeschoben werden können, wie die ARD berichtete. Keine Einigung gab es bei dem Treffen laut den Angaben über eine verpflichtende Versicherung gegen Elementarschäden. Die Länder hatten zuvor angekündigt, bei dem Treffen erneut für eine solche Pflichtversicherung werben zu wollen. Der Bund hielt laut den Angaben aber an seiner Meinung fest, dass Versicherer für Neubauten nur verpflichtend Angebote machen sollten, über deren Annahme die Eigentümer entscheiden sollen.

Thema bei dem Treffen war zudem die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. "Wir machen Deutschland schneller - Bund und Länder machen Tempo bei der Umsetzung des Deutschlandpakts. Das zeigt sich zum Beispiel im beschleunigten Ausbau von Stromtrassen", erklärte Scholz über den Kurznachrichtendienst X. "Gut für die Zukunft, gut für unsere Industrie und gut für unser wirtschaftliches Wachstum." Bund und Länder schritten bei der Umsetzung ihres "Paktes für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung" zügig voran, erklärte das Bundespresseamt. Per 5. Juni hätten sie mit insgesamt rund 80 Prozent ihrer Aufträge aus dem Pakt begonnen. "Davon haben Bund und Länder ein Drittel der Aufträge bereits vollständig umgesetzt", hieß es in einem Papier.

Die Bundesländer hatten sich zuvor bei eigenen Beratungen in Berlin bereits auf eine Obergrenze von 50 Euro für Bargeldauszahlungen über die Bezahlkarte für Flüchtlinge geeinigt und einen gemeinsamen Beschluss zur Durchführung von Asylverfahren in Drittstaaten und Transitstaaten formuliert.

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June 21, 2024 02:25 ET (06:25 GMT)