BERLIN (dpa-AFX) - Für Familien gibt es nun mehr Klarheit bei den geplanten zusätzlichen Kinderkrankentagen in diesem Jahr. Die Extra-Tage sollen nicht nur bei geschlossenen Schulen und Kitas genutzt werden können, sondern auch, wenn lediglich die Anwesenheitspflicht ausgesetzt ist oder der Zugang zur Kita eingeschränkt wurde, teilte das Bundesgesundheitsministerium am Dienstag mit. Laut einer der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Formulierungshilfe für einen entsprechenden Gesetzentwurf gilt das auch, wenn Eltern lediglich gebeten wurden, ihre Kinder nicht in die Kita zu bringen.

Das Kinderkrankengeld können demnach auch Eltern beantragen, die theoretisch im Homeoffice arbeiten könnten. Voraussetzung sei zudem, dass es im Haushalt keine andere Person gibt, die das Kind betreuen könnte. Der Anspruch soll rückwirkend zum 5. Januar und nur für gesetzlich Versicherte gelten. Geltend gemacht werden kann er bei der Krankenkasse mit einer Bescheinigung von Kita oder Schule.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder hatten vereinbart, die Kinderkrankentage pro Elternteil in diesem Jahr von 10 auf 20 zu verdoppeln, für Alleinerziehende von 20 auf 40./jr/DP/jha