FRANKFURT (BaFin) -
Die BaFin weist darauf hin, dass sie Top Algo Trade keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (08.01.2019)