FRANKFURT (BaFin) -

Die BaFin weist darauf hin, dass sie Anbietern, die unter der Bezeichnung "Bitcoin Era" Geschäfte über Kryptowährungen anbieten, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Die Anbieter unterstehen nicht der Aufsicht der BaFin.

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (03.01.2020)