MÜNCHEN (AFP)--Ein politisch brisantes Thema hat am Dienstag das oberste Gericht für Steuerfragen verhandelt. Es ging am Bundesfinanzhof (BFH) in München um den Solidaritätszuschlag, genauer dessen Fortführung ab dem Jahr 2020. Ende 2019 war der Solidarpakt II zur Unterstützung der ostdeutschen Länder ausgelaufen. Die besonderen Kosten der Wiedervereinigung aber waren es, mit denen die kurz Soli genannte Abgabe in den 90er Jahren ursprünglich begründet worden war. (Az. IX R 15/20)

Vor Gericht zog ein Ehepaar aus Bayern, das sich gegen die Zahlung des Soli für das Jahr 2020 wehrt, weil die Hilfe für Ostdeutschland beendet sei. Auch die weitere Erhebung ab 2021 halten die beiden für verfassungswidrig. Seitdem müssen die Abgabe nur noch Gutverdiener zahlen: Die Freigrenze liegt beispielsweise bei etwa 125.000 Euro Jahreseinkommen für Verheiratete, dort beginnt die Abgabe und steigt mit dem Einkommen an. Darin sieht das Ehepaar einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz im Grundgesetz.

Der Bund der Steuerzahler unterstützt die Kläger in dem Musterverfahren. "Wir brauchen eine juristische Entscheidung, weil die Politik auf der Stelle tritt", sagte sein Präsident Reiner Holznagel der Nachrichtenagentur AFP. In der Verhandlung ging es dann auch gleich um Grundsätzliches.

Der Solidaritätszuschlag sei in Wirklichkeit eine zusätzliche Einkommensteuer für Spitzenverdiener, argumentierte Klägervertreter Roman Seer. Einer solchen hätte aber der Bundesrat zustimmen müssen, was nicht geschehen sei. Eine Ergänzungsabgabe nur für den Bund - wie der Soli - müsse mit einem speziellen Finanzbedarf gerechtfertigt werden. Dieser könne nicht nachgeschoben werden, sagte Seer.

Er bezog sich damit auf die Argumentation der Gegenseite, das Finanzamt Aschaffenburg. Dieses sah einen höheren Finanzierungsbedarf nicht nur durch die Kosten der Wiedervereinigung, sondern auch durch die Pandemie und den Ukraine-Krieg. Das Finanzamt sei dazu verpflichtet, das geltende Gesetz zu vollziehen, sagte sein Vertreter Dominik Ostheimer. Es habe keine Anhaltspunkte für eine offensichtliche Verfassungswidrigkeit gehabt.

Das Finanzamt bekam vor Gericht keine Unterstützung vom Bundesfinanzministerium. Dieses war der Verhandlung ursprünglich als Nebenbeteiligter beigetreten, hatte seinen Beitritt aber kurz vor Beginn wieder zurückgezogen. Die FDP, die mit Christian Lindner den Bundesfinanzminister stellt, plädiert für eine vollständige Abschaffung des Solis. Die Neuregelung wurde noch unter Lindners Vorgänger beschlossen - dem heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).

Lindners Rückzug stieß im politischen Berlin auf gemischte Reaktionen. "Dass der Finanzminister die Verteidigung des Solis vor dem Bundesfinanzhof aufgibt, ist ein Ding aus dem Tollhaus und ein weiterer Affront gegenüber SPD und Grünen", erklärte der finanzpolitische Sprecher der Linken-Bundestagsfraktion, Christian Görke.

Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Christoph Meyer sprach dagegen von einer "souveränen Entscheidung" Lindners. Der Solidaritätszuschlag entbehre "bereits seit Jahren einer verfassungsrechtlichen Grundlage - er ist daher abzuschaffen." Auch der unternehmernahe Wirtschaftsrat der CDU teilte mit, dass "die Grundlage für den Zuschlag bereits seit Jahren entfallen" sei.

Der Vizevorsitzende der Grünen-Fraktion, Andreas Audretsch, erklärte: "Der Grundsatz unseres Steuersystems, dass die absoluten Topverdiener einen höheren Beitrag leisten müssen als Normalverdienende, gilt völlig unabhängig vom Ausgang des Verfahrens."

Sollte der Bundesfinanzhof den Solidaritätszuschlag seit 2020 für verfassungswidrig halten, müsste er das Verfahren aussetzen und die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Darauf setzt der Steuerzahlerbund: "Ich hoffe, dass wir uns am Ende in Karlsruhe treffen", sagte Holznagel. Noch entschied der BFH aber nicht. Seine Entscheidung soll am 30. Januar verkündet werden.

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January 17, 2023 06:15 ET (11:15 GMT)