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Mit der zum 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Zusammenlegung der bisherigen Revenu de solidarité active und der seit 2001 existierenden Prime pour l'emploi) zu einer einheitlichen Beschäftigungsprämie (Prime d'activité) geht Frankreich neue Wege bei der Unterstützung von Geringverdienern.

Die Prämie, die wie eine Art Negativsteuer bzw. wie ein Kombilohn wirkt, wird monatlich gezahlt und alle drei Monate neu berechnet. Neben Geringverdienern in Vollzeitarbeit richtet sie sich insbesondere an Teilzeitbeschäftigte bzw. Personen mit geringen selbstständigen Einkünften. Das neue System ist einheitlicher, transparenter und unbürokratischer als seine Vorgänger.

Neben der Stärkung der Kaufkraft soll die Prämie auch den Anreiz zur Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung erhöhen. Sie soll somit als eine Art Brücke in eine reguläre Beschäftigung führen.

Nach Regierungsangaben sind etwa 5,6 Mio. Personen in Frankreich bezugsberechtigt, davon etwa 1 Mio. Jugendliche mit geringen Einkünften.

Bezugsmodalitäten

Die Prämie wird an alle Personen über 18 Jahre ausgezahlt, die weniger als 1500 € netto[1](Alleinstehender) im Monat verdienen. Anträge können ebenfalls von Lehrlingen und Studenten gestellt werden, die im Monat mindestens 893,25 € an Einkünften haben.

Die Beihilfe, die nicht der Einkommenssteuer unterliegt, wird von der Familienkasse (CAF) gezahlt und alle drei Monate neu berechnet. Der Prozess der Antragstellung und der Bewilligung erfolgt papierlos über das Internet.

Die Beihilfe wird auch an EU-Ausländer, die in Frankreich arbeiten, sowie an Ausländer mit einem geregelten Aufenthaltsstatus in Frankreich gezahlt.

Berechnung

Die Beschäftigungsprämie wird nach den individuellen Einkünften berechnet, d.h. heißt nicht wie die soziale Mindestsicherung (RSA socle) nach dem Haushaltseinkommen. Allerdings erhöht sie sich ggf. aufgrund der Haushaltssituation. Sie wird bis zu einer Höhe des 1,3-Fachen des Mindestgehaltes SMIC (1 466,62 € für eine Vollzeitstelle bzw 9,67 /Std.) bezahlt.

Einkünfte Mindestgehalt SMIC Beschäftigungsprämie pro Monat (alleinstehend ohne Kinder)
0,25 (Viertel Stelle) 185€
0,5 (Halbe Stelle) 246€
0,75 (Dreiviertel Stelle) 188€
Vollzeitstelle SMIC 132€
1,1-Fache des Mindestgehalts 105€
1,2-Fache des Mindestgehalts 60€
1,3-Fache des Mindestgehalt 15€

Weitere Beispiele:

Eine alleinerziehende Person mit einem über dreijährigem Kind mit Einkünften von 1500 € netto im Monat und einer Unterhaltszahlung von 100 € erhält ein RSA von 183 €.
Ein Paar mit zwei Kindern mit Einkünften in der Höhe des Mindestgehalts (1135 € netto im Monat erhält ein RSA von 243 €).
Ein Paar mit 1,5 Mindestgehältern erhält zusätzlich zum Wohnungsgeld 80 € im Monat.

Simulator Beschäftigungsprämie CAF

Ambassade de France en Allemagne veröffentlichte diesen Inhalt am 20 Januar 2016 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen. Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 27 Januar 2016 11:59:11 UTC.

Das Originaldokument ist verfügbar unter: http://www.ambafrance-de.org/Beschaftigungspramie-Frankreich-erhoht-Anreize-fur-Geringverdiener