2023

Erklärung zur Unternehmensführung

Inhalt

Erklärung zur Unternehmensführung

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Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG

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Vergütungsbericht / Vergütungssystem

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Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandt werden

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Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse

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Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und auf den beiden nachfolgenden Führungsebenen sowie im

Aufsichtsrat

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Diversität / Diversitätskonzept

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Weitere Informationen zur Corporate Governance

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Erklärung zur Unternehmensführung 2023 | Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG

Erklärung zur Unternehmensführung

Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB beinhaltet u.a. die zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung aktuelle Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 27. Juni 2022 bekannt gemachten aktuellen Fassung vom 28. April 2022 (im Folgenden auch "Deutscher Corporate Governance Kodex" genannt bzw. abgekürzt "DCGK 2022"), einen Link zur Internetseite, auf der der Vergütungsbericht über das Geschäftsjahr 2023 samt diesbezüglichem Vermerk des Abschlussprüfers gemäß

  • 162 AktG, das im Berichtszeitraum geltende Vergütungssystem gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 AktG und der letzte Vergütungsbeschluss gemäß § 113 Abs. 3 AktG öffentlich zugänglich gemacht werden, Angaben zu wesentlichen Unternehmensführungspraktiken und zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen, Angaben zu den Zielgrößen für den Frauenanteil in Führungspositionen, zum Diversitätskonzept für den Vorstand und den Aufsichtsrat und weitere Informationen zur Corporate Governance. Die Erklärung zur Unternehmensführung wird dabei für die flatexDEGIRO AG und den Konzern zusammengefasst. Die Ausführungen gelten demgemäß für die flatexDEGIRO AG und den Konzern gleichermaßen, soweit nachfolgend nicht anders dargestellt. Wir verfolgen dabei das Ziel, die Darstellung der Unternehmensführung übersichtlich und prägnant zu halten.

Gemäß § 317 Abs. 2 S. 6 HGB ist die Prüfung der Angaben nach §§ 289f, 315d HGB durch den Abschlussprüfer darauf zu beschränken, ob die Angaben gemacht wurden.

Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG

Die zentralen Aspekte der Unternehmensführung, -kontrolle und -transparenz in Deutschland sind im Deutschen Corporate Governance Kodex zusammengefasst. Im Februar 2002 wurde die erste Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex präsentiert. Seitdem wurde der Kodex mehrfach aktualisiert. Für Formulierung und Weiterentwicklung des Kodex ist die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance zuständig (www.dcgk.de).

Der Kodex basiert auf gesetzlichen Vorgaben, vor allem solchen aus dem Aktiengesetz. Er enthält umfassende Empfehlungen für die Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat, für eine transparente Kommunikation mit dem Kapitalmarkt sowie für den Schutz von Aktionärsinteressen. Vorstand und Aufsichtsrat der flatexDEGIRO AG äußern sich zu den Vorgaben dieses Kodex gemäß § 161 AktG im Rahmen einer jährlichen Entsprechenserklärung. Bei Veränderungen der der Erklärung zugrundeliegenden Tatsachen aus aktuellem Anlass wird die Erklärung auch unterjährig angepasst.

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Erklärung zur Unternehmensführung 2023 | Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat haben zuletzt am 21.03.2024 folgende Entsprechenserklärung verabschiedet:

Entsprechenserklärung der flatexDEGIRO AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der flatexDEGIRO AG erklären hiermit gemäß § 161 Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz, dass seit Abgabe der letzten Erklärung nach § 161 Aktiengesetz am 24. März 2023 mit folgenden Ausnahmen sämtlichen Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der vom (damaligen) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 27. Juni 2022 bekannt gemachten aktuellen Fassung vom 28. April 2022 ("DCGK 2022") entsprochen wurde bzw. zukünftig entsprochen wird:

Nach der Empfehlung A.1 soll der Vorstand die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit systematisch identifizieren und bewerten. In der Unternehmensstrategie sollen neben den langfristigen wirtschaftlichen Zielen auch ökologische und soziale Ziele angemessen

berücksichtigt werden. Die Unternehmensplanung soll entsprechende finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Ziele umfassen.

Die Gesellschaft erklärt eine Abweichung von der Empfehlung A.1 insoweit, als dass die mit dem DCGK 2022 neu eingefügte Empfehlung A.1 noch nicht umfassend umgesetzt wurde.

Nach der Empfehlung A.3 soll das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem, soweit nicht bereits gesetzlich geboten, auch nachhaltigkeitsbezogene Ziele abdecken. Dies soll die Prozesse und Systeme zur Erfassung und Verarbeitung nachhaltigkeitsbezogener Daten mit einschließen.

Die Gesellschaft erklärt eine Abweichung von den Empfehlungen A.3 insoweit, als dass die mit dem DCGK 2022 neu eingefügte Empfehlung A.3 in Bezug auf die Ausrichtung des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems - soweit deren Beachtung nicht bereits gesetzlich geboten ist - noch nicht umfassend umgesetzt wurde.

Nach der Empfehlung B.5 ist eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder festzulegen und in der Erklärung zur Unternehmensführung offenzulegen.

Das Alter sämtlicher Vorstandsmitglieder der Gesellschaft liegt jeweils deutlich unter dem Rentenalter. Eine hieran orientierte Altersgrenze wäre daher für die aktuell bestellten Vorstandsmitglieder derzeit ohne Relevanz. Die Gesellschaft hält eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder für unangemessen, ferner würde eine Altersgrenze auch im Widerspruch zum Diversitätskonzept stehen. Die Gesellschaft erklärt daher eine Abweichung von der Empfehlung B.5 für die Vergangenheit und die Zukunft.

Nach der Empfehlung C.1 soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Dabei soll der Aufsichtsrat auf Diversität achten. Das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats soll auch Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen umfassen. Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben.

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Erklärung zur Unternehmensführung 2023 | Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG

Der Stand der Umsetzung soll in Form einer Qualifikationsmatrix in der Erklärung zur Unternehmensführung offengelegt werden. Diese soll auch über die nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat angemessene Anzahl unabhängiger Anteilseignervertreter und die Namen dieser Mitglieder informieren.

Die aktualisierte Empfehlung C.1 nach dem DCGK 2022 enthält mit dem auch Nachhaltigkeitsfragen umfassenden Kompetenzprofil des Aufsichtsrats und einer Qualifikationsmatrix neue Elemente. Die Gesellschaft befindet sich in der Erfüllung dieser neuen Anforderungen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind diese aber nicht vollständig erfüllt. Daher erklärt die Gesellschaft insoweit eine teilweise Abweichung von der Empfehlung C.1.

Nach der Empfehlung D.10 soll der Prüfungsausschuss mit dem Abschlussprüfer die Einschätzung des Prüfungsrisikos, die Prüfungsstrategie und Prüfungsplanung sowie die Prüfungsergebnisse diskutieren. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll sich regelmäßig mit dem Abschlussprüfer über den Fortgang der Prüfung austauschen und dem Ausschuss hierüber berichten. Der Prüfungsausschuss soll regelmäßig mit dem Abschlussprüfer auch ohne den Vorstand beraten.

Die Gesellschaft erklärt daher eine Abweichung von der Empfehlung D.10 insoweit, als der Gemeinsame Prüfungs- und Risikoausschuss typischerweise mit dem Abschlussprüfer im Beisein des Vorstands berät. Dies erfolgt im Sinne der Effizienz der Sitzungen, bei denen der Vorstand dem Gemeinsamen Prüfungs- und Risikoausschuss in Anwesenheit des Abschlussprüfers für Auskünfte und Informationen zur Verfügung steht. Es bestand für den Gemeinsamen Prüfungs- und Risikoausschuss dabei stets die Möglichkeit, "Closed Sessions" abzuhalten, um etwaige sensiblere Themen zu besprechen. Dies wurde jedoch als nicht notwendig angesehen.

Nach den Empfehlungen F.2 des Kodex sollen der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, verpflichtende unterjährige Finanzinformationen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich gemacht werden.

Diese Empfehlung weicht von den einschlägigen Regeln der Deutschen Börse AG und des HGB bzw. WpHG ab. Die Gesellschaft entscheidet sich dafür, den einschlägigen Regeln der Deutschen Börse AG und des HGB bzw. WpHG zu entsprechen. Von den Empfehlungen F.2 des Kodex wird daher für Vergangenheit und Zukunft eine Abweichung erklärt.

Nach der Empfehlung G.17 soll die Vergütung für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat den höheren Zeitaufwand des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie des Vorsitzenden und der Mitglieder von Ausschüssen angemessen berücksichtigen.

Nach § 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft erhalten die Aufsichtsratsmitglieder eine nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare jährliche Vergütung, über deren Höhe die Hauptversammlung beschließt. Die Hauptversammlung vom 17. Mai 2022 hat die schon zuvor beschlossene höhere Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden erneut bestätigt und daneben ausschließlich für den Prüfungsausschuss- vorsitzenden eine erhöhte Vergütung ab dem Geschäftsjahr 2022 beschlossen. Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine zusätzliche Vergütung, auch nicht für eine Mitgliedschaft in Ausschüssen. Die zuletzt beschlossene Vergütung bleibt nach § 14 Abs. 1 der Satzung solange gültig, bis die Hauptversammlung eine geänderte Vergütung beschließt.

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Erklärung zur Unternehmensführung 2023 | Vergütungsbericht / Vergütungssystem

Die Gesellschaft erklärt daher eine Abweichung von der Empfehlung G.17 insoweit, als nach Maßgabe der Beschlussfassungen durch die Hauptversammlung vom 17. Mai 2022 ab dem Beginn des Geschäftsjahres 2022 nur der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorsitzende des Gemeinsamen Prüfungs- und Risikoausschusses sowie der Aufsichtsratsvorsitzende als zugleich Vorsitzender des Nominierungs- sowie Vergütungskontrollausschusses aufgrund des höheren Zeitaufwands eine höhere Vergütung erhalten als die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats und der Ausschüsse.

Die jeweils aktuelle Entsprechenserklärung der flatexDEGIRO AG im Sinne von § 161 AktG auf Basis des Deutschen Corporate Governance Kodex in dessen Fassung vom 28. April 2022 machen Vorstand und Aufsichtsrat auf der Website der flatexDEGIRO AG unter

https://flatexdegiro.com/de/investor-relations/corporate-governance

dauerhaft öffentlich zugänglich.

Vergütungsbericht / Vergütungssystem

Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 mit dem Vermerk des Abschlussprüfers nach § 162 AktG wird nach seiner Billigung durch die ordentliche Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2024 unter folgendem Link öffentlich zugänglich gemacht: https://flatexdegiro.com/de/investor-relations/corporate-governance,

dort unter "Regelmäßige Berichterstattung 2023".

Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands nach § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 AktG wurde im Laufe des Berichtsjahres angepasst. Zu Beginn des Berichtsjahres galt das bereits von der ordentlichen Hauptversammlung 2021 am 29. Juni 2021 gebilligte Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands samt dem diesbezüglichen Beschluss der Hauptversammlung. Beides ist unter folgendem Link öffentlich zugänglich:

https://flatexdegiro.com/de/investor-relations/corporate-governanceund dort unter "Weitere relevante Dokumente 2021".

Das vorgenannte Vergütungssystem wurde ersetzt durch das im Berichtsjahr ab dem 24.04.2023 geltende und von der ordentlichen Hauptversammlung 2023 am 13. Juni 2023 gebilligte Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands. Dieses ist samt dem diesbezüglichen Beschluss der Hauptversammlung unter folgendem Link öffentlich zugänglich:

https://flatexdegiro.com/de/investor-relations/corporate-governanceund dort unter "Weitere relevante Dokumente 2023".

Das geltende Vergütungssystem des Aufsichtsrats nach § 113 AktG samt dem diesbezüglichen Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Mai 2022 ist unter folgendem Link öffentlich zugänglich:

https://flatexdegiro.com/de/investor-relations/corporate-governanceund dort unter "Weitere relevante Dokumente 2022".

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Erklärung zur Unternehmensführung 2023 | Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandt werden

Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandt werden

Deutscher Corporate Governance Kodex

Über die gesetzlichen Anforderungen des deutschen Aktien- und Kapitalmarktrechts hinaus entsprach (seit Abgabe der vorherigen Entsprechenserklärung am 24. März 2023) und entspricht die flatexDEGIRO AG den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in dessen Fassung vom 28. April 2022 mit den in der Entsprechenserklärung genannten und begründeten Ausnahmen.

Verhaltenskodex und ethische Grundsätze

Unser Verhaltenskodex, der zugleich Basis unseres Compliance Managements Systems ist, enthält unter anderem klare Anweisungen für den Umgang und das Verhältnis zu Kunden, Lieferanten, Investoren und Wettbewerbern und legt Maßnahmen zur Verhinderung von Interessenkonflikten, Bestechung, Vorteilsgewährung, Geldwäscheprävention und Marktmissbrauch fest. Er enthält ferner Ausführungen zu Diversität und Menschenrechten und erläutert das Hinweisgebersystem. Der Verhaltenskodex ist auf der Internetseite der flatexDEGIRO AG veröffentlicht.

https://flatexdegiro.com/de/responsibility/compliance-governance

Unternehmensrichtlinien

Mit den Unternehmensrichtlinien stellt die flatexDEGIRO AG sicher, dass bestehende Gesetze eingehalten und unternehmerische Risiken vermieden werden.

Da die Unternehmensrichtlinien unternehmensweit und für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gültig sind, übernehmen die Richtlinien gleichzeitig eine Schutzfunktion für die Mitarbeiter, die Vermögenswerte und nicht zuletzt die Unternehmensreputation. Die Unternehmensrichtlinien sowie weitere Festlegungen des Unternehmens sind für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im unternehmenseigenen Intranet verfügbar.

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Erklärung zur Unternehmensführung 2023 | Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse

Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse

Der Vorstand setzte sich zum 31. Dezember 2023 aus den folgenden Mitgliedern zusammen1:

Frank Niehage, Vorsitzender des Vorstands (CEO), zuständig für die Ressorts Legal, Human Resources, Compliance, Internal Audit, Group Internal Controls, Press/Communication und Marketing.

Dr. Benon Janos, Mitglied des Vorstands (CFO), zuständig für die Ressorts Finance, Investor Relations, Risk Management, ICT Risk Management, Business Intelligence, Outsourcing Management.

Stephan Simmang, Mitglied des Vorstands (CTO), zuständig für die Ressorts IT, IT-Security, Authorisation Management, Data Protection, Product Management / B2B, Project Management, Adjustment Processes und Organization / Process Management.

Der Vorstand führt die Geschäfte des Unternehmens und ist im Rahmen der aktienrechtlichen Vorschriften an das Interesse und die geschäftspolitischen Grundsätze des Unternehmens gebunden. Die Geschäftsverteilung des Vorstands ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.

Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen der Geschäftsentwicklung, die Unternehmensstrategie sowie über mögliche Risiken.

Im Regelfall nimmt der Vorstand an den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse teil; der Vorstand berichtet darin zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der einzelnen Aufsichtsrats- bzw. Ausschussmitglieder. Der Aufsichtsrat tagt regelmäßig auch zeitweise ohne den Vorstand. Wird der Abschlussprüfer bei Aufsichtsratssitzungen als Sachverständiger hinzugezogen, nimmt der Vorstand an dieser Sitzung nur teil, wenn der Aufsichtsrat seine Teilnahme für erforderlich erachtet.

Der Vorstand hat keine Ausschüsse gegründet.

1 Vor dem 31.12.2023 ergaben sich im Geschäftsjahr 2023 unterjährig weitere Änderungen der Ressortzuständigkeit.

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Erklärung zur Unternehmensführung 2023 | Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der flatexDEGIRO AG bestand zum 31. Dezember 2023 aus den folgenden Mitgliedern, die allesamt Anteilseignervertreter sind:

Martin Korbmacher (Vorsitzender), zugleich Aufsichtsratsvorsitzender der flatexDEGIRO Bank AG (als weiteres Mandat bei einer Konzerngesellschaft); aktuell zudem Geschäftsführer der Event Horizon Capital & Advisory GmbH, der arsago ACM GmbH und der arsago Ventures GmbH.

Stefan Müller (Stellvertretender Vorsitzender), zugleich Aufsichtsratsmitglied der flatexDEGIRO Bank AG (als weiteres Mandat bei einer Konzerngesellschaft); weiterhin Vorsitzender des Aufsichtsrats der Heliad AG (vor dem 13. Oktober 2023 firmierend als FinLab AG); zudem Head of Finance und Generalbevollmächtigter der Börsenmedien AG, Generalbevollmächtigter jeweils der BF Holding GmbH und der GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH, ferner Geschäftsführer der Panthera AM GmbH.

Herbert Seuling (Mitglied), weiterhin stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Heliad AG (vor dem 13. Oktober 2023 firmierend als FinLab AG); zudem Geschäftsführer der M & S Monitoring GmbH.

Aygül Özkan (Mitglied), zugleich stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der flatexDEGIRO Bank AG (als weiteres Mandat bei einer Konzerngesellschaft); zudem Mitglied eines vergleichbaren inländischen Kontrollgremiums i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 5 AktG in Gestalt des Beirats der Privatbank Donner & Reuschel Aktiengesellschaft sowie Mitglied des Beirats der ERIC Group GmbH, Berlin; zudem Geschäftsführerin Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. und Rechtsanwältin.

Britta Lehfeldt, seit 22. Juni 2023 (gewählt durch die ordentliche Hauptversammlung vom 13. Juni 2023), zugleich Aufsichtsratsmitglied der flatexDEGIRO Bank AG (als weiteres Mandat bei einer Konzerngesellschaft).

Nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat sind gegenwärtig alle fünf (vorstehend namentlich genannten) Mitglieder unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex in dessen Fassung vom 28. April 2022.

Die zentrale Aufgabe des Aufsichtsrats besteht in der Beratung und Überwachung des Vorstands. Soweit die Hauptversammlung nicht bei der Wahl für einzelne der von ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder oder für den Gesamtaufsichtsrat einen kürzeren Zeitraum beschließt, werden die Aufsichtsratsmitglieder längstens für fünf Jahre gewählt.

Der Aufsichtsrat tagt in regelmäßigen Sitzungen, jährlich finden mindestens vier Aufsichtsratssitzungen statt (im Jahre 2023 waren es insgesamt neunzehn, sechs ordentliche und dreizehn außerordentliche). Eine Einladung und eine Übersicht über alle Tagesordnungspunkte erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats rechtzeitig vor jeder Sitzung. Dies wird durch Berichte und Informationen zu den einzelnen Punkten sowie ausführliche Unterlagen zu den Beschlussanträgen ergänzt.

Beschlüsse des Aufsichtsrats werden grundsätzlich in Präsenzsitzungen gefasst. Schriftliche, fernmündliche oder mit Hilfe sonstiger gebräuchlicher Kommunikationsmittel (z.B. Videokonferenz oder E-Mail) oder Kombinationen aus diesen durchgeführte Sitzungen und darin erfolgende Beschlussfassungen oder die

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Erklärung zur Unternehmensführung 2023 | Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse

Teilnahme einzelner Mitglieder des Aufsichtsrats an Sitzungen und darin erfolgende Beschlussfassungen unter Nutzung gebräuchlicher Kommunikationsmittel oder Kombinationen aus diesen sind zulässig, wenn der Vorsitzende des Aufsichtsrats dies für den Einzelfall unter Beachtung einer angemessenen Frist bestimmt. Eine Beschlussfassung des Aufsichtsrats nach diesem Absatz ist stets zulässig, wenn sämtliche Mitglieder unter einstimmigen Verzicht auf sämtliche Form- und Fristerfordernisse an der Sitzung teilnehmen.

Außerhalb von Sitzungen ist eine Beschlussfassung durch schriftliche, fernmündliche oder mit Hilfe sonstiger gebräuchlicher Kommunikationsmittel (z.B. per E-Mail) oder Kombinationen aus diesen zulässig, wenn der Vorsitzende des Aufsichtsrats dies für den Einzelfall unter Beachtung einer angemessenen Frist bestimmt. Eine Beschlussfassung durch schriftliche, fernmündliche oder mit Hilfe sonstiger gebräuchlicher Kommunikationsmittel (z.B. per E-Mail) oder Kombinationen aus diesen ist stets zulässig, wenn die Beschlussfassung einstimmig mit allen vorhandenen Stimmen erfolgt.

Vor dem Hintergrund der gesamtgesellschaftlich sinnvoll erscheinenden Anstrengungen zur Einsparung von Energie und daraus resultierender Reduktion der Reisetätigkeiten, die zudem unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten sinnvoll erscheint, wurden Sitzungen des Aufsichtsrats auch im Geschäftsjahr 2023 und auch bis zur Verabschiedung dieser Erklärung vielfach per Videokonferenz abgehalten.

Der Aufsichtsrat erläutert jedes Jahr die Tätigkeit des Aufsichtsrats im vorangegangenen Geschäftsjahr in seinem Bericht an die Hauptversammlung, der auch Bestandteil des Geschäftsberichts ist. Der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023 enthält zudem Angaben zur Ausschussarbeit.

Der Aufsichtsrat beurteilt regelmäßig, wie wirksam er und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen (Selbstbeurteilung gemäß Empfehlung D.12 DCGK). Diese Selbstbeurteilung erfolgte für das Geschäftsjahr 2023 in Bezug auf den Aufsichtsrat, den Gemeinsamen Risiko- und Prüfungsausschuss, den Nominierungsausschuss sowie den Vergütungskontrollausschuss am 12. Dezember 2023. Sie wurde jeweils unter Zuhilfenahme von eigens zu diesem Zweck erstellten Beurteilungsbögen durchgeführt und umfasste u.a. die organisatorische, personelle und inhaltliche Leistungsfähigkeit des Gremiums, die Struktur und die Abläufe der Zusammenarbeit im Gremium sowie die Informationsversorgung, insbesondere auch durch den Vorstand. Insgesamt wurde die Arbeit des Aufsichtsrats wie auch der vorgenannten Ausschüsse als effizient eingeschätzt und positiv bewertet. Auch bestätigen die Ergebnisse eine effiziente Sitzungsorganisation und -durchführung und eine angemessene Informationsversorgung.

Für den Vorstand wurden nach wie vor keine Altersgrenzen festgelegt. Die Altersspanne im Vorstand reicht im Berichtsjahr von 51 bis 57 Jahren, womit der Altersdurchschnitt im Berichtsjahr bei 54 Jahren und damit deutlich unter dem Rentenalter lag. Im Hinblick auf die mehrheitlich noch bis zum 31. Mai 2025 bestehenden Vorstandsverträge wäre eine Altersgrenze daher für die im Berichtsjahr bestellten Vorstandsmitglieder ohne Relevanz. Die Altersgrenze für Vorstände würde auch im Widerspruch zum Diversitätskonzept stehen. Bezogen auf Aufsichtsratsmitglieder hat der Aufsichtsrat bereits im Januar 2021 festgelegt, dass diese zum Zeitpunkt ihrer Bestellung nicht älter als 70 Jahre alt sein sollen und zwischen dem Lebensalter des jüngsten und des ältesten Aufsichtsratsmitglieds eine Differenz von mindestens 10 Jahren bestehen soll. Mit dieser Regelung soll ein möglichst vielfältiges Spektrum an Lebenserfahrung im Aufsichtsrat repräsentiert werden.

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flatexDEGIRO AG published this content on 26 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 27 April 2024 19:36:03 UTC.