Zürich (awp) - Nachfolgend eine Auswahl von Artikeln zu wirtschaftsrelevanten Themen aus der Presse vom Wochenende. Die Schlagzeilen in nicht verifizierten Meldungen:
FINMA: In einem Prozess um den Greensill-Skandal der untergegangenen Credit Suisse (CS) in London spielen vertrauliche Dokumente der Finanzmarktaufsicht Finma eine wichtige Rolle. Ein Vorstoss des Solothurner Nationalrats Rémy Wyssmann (SVP) will nun erreichen, dass auch die Finma dem Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) unterstellt wird, wie die "SonntagsZeitung" schreibt. Derzeit suche der Politiker im Parlament weitere Unterstützerinnen und Unterstützer für seine Initiative, wobei er nicht nur in der eigenen Partei sondern auch bei den Grünen Befürworter habe. Die vergangene Woche im Londoner Gerichtsverfahren eingebrachten Finma-Dokumente hatten nicht zuletzt gezeigt, dass die CS-Geschäftsleitung vor der Zusammenarbeit mit dem australischen Investor Lex Greensill gewarnt war: Das habe aber nichts bewirkt. (SoZ, S. 35)
UBS/BNP PARIBAS: Die Grossbank UBS kann die drohende höhere Unterlegung der Auslandstöchter mit Eigenkapital mit einem Kniff teilweise umgehen, schreibt die NZZ am Sonntag. So kann sie Vertretungen im Ausland statt als Tochterbanken als dem Stammhaus unterstellte Zweigniederlassungen führen. So habe die UBS bereits in den vergangenen zwei Jahren in Grossbritannien gewisse Geschäfte der CS-Tochter in Zweigniederlassungen vor Ort transferiert, für die sie lokal kein Eigenkapital halten muss. Allerdings sind Möglichkeiten vor allem im wichtigen US-Markt begrenzt: So würden die amerikanischen Behörden "penibel" darauf achten, dass Auslandbanken Kapital vor Ort hielten. Lockerer gehen die Schweizer Behörden damit um. Sie erlauben es grossen ausländischen Banken, hierzulande nur eine Zweigniederlassung zu betreiben. So operiere die BNP Paribas in der Schweiz nicht mehr als rechtlich eigenständige Tochterbank sondern nur noch über zwei Zweigniederlassungen. Damit sei sie etwa bei der Vergabe von Firmenkrediten nicht mehr den Schweizer Kapitalvorschriften unterworfen. (NZZaS, S. 36)
EU-VERTRAGSPAKET I: Justizminister Beat Jans hat im "SonntagsBlick" das EU-Vertragspaket mit dem Rütli-Schwur verglichen. "Ein gegenseitiges Versprechen in schwierigen Zeiten - mit Partnern, die gemeinsam vorwärtsgehen wollen", sagte er der Zeitung. Das Argument der EU-Gegner der fremden Richter störe ihn am meisten, da das Gegenteil der Fall sei. Man habe nun abgemacht, wie ein Streit zu lösen sei. Die Schutzklausel sei elastisch und bewahre die Handlungsfähigkeit der Schweiz. "Ich würde wetten: Wenn die Briten das erreicht hätten, gäbe es den Brexit nicht", sagte Jans weiter. Die Ängste vor einer 10-Millionen-Schweiz nehme der Bundesrat dennoch ernst. (SonntagsBlick)
EU-VERTRAGSPAKET II: Der Ypsomed-Chef und FDP-Nationalrat fordert ein klares Bekenntnis der FDP zum EU-Paket. Die Europafrage sei nun eine Chance für den Freisinn, sich als Partei der offenen Schweiz zu positionieren, sagte Michel gegenüber der "NZZ am Sonntag". Gleichzeitig griff er im Interview die SVP frontal an. Diese mache die EU bewusst schlecht und mache systematisch Stimmung gegen Brüssel. Mit ihrer Politik sorge die SVP für Unsicherheit und schade dem Wirtschaftsstandort massiv, so Michel. Bei Investitionsentscheiden spiele die Unsicherheit eine grosse Rolle. Ypsomed investiere zurzeit 20 Prozent in der Schweiz und rund 80 Prozent im Ausland. Ähnliches gilt laut Michel auch für seine Gegenspielerin im Ringen um die Verträge mit der EU, die Ems-Chefin und SVP-Nationalrätin Magdalena Martullo-Blocher, die sich gegen jede Annäherung an Brüssel wehrt. (NZZaS, S. 11)
KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG: Die diskutierten Plänen für eine mögliche Einführung der aufgeschobenen Anklageerhebung in der Schweiz bei Korruptionsfällen werden in der "NZZ am Sonntag" vom norwegischen Ökonom Petter Gottschalk kritisiert. Am Montag befasst sich der Ständerat mit einem entsprechenden Postulat. Gottschalk warnt laut der NZZaS, dass solche Deals grundlegende Prinzipien der Justiz verletzen könnten. "Ein Vergewaltiger entgeht einer Gefängnisstrafe auch nicht, weil er freiwillig eine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft eingeht. Warum sollte das für ein Unternehmen möglich sein?", sagte Gottschalk auf Anfrage der Zeitung. Es bestehe die Gefahr, dass unschuldige Firmen unter Druck geraten könnten, einen Vergleich zu akzeptieren. Gleichzeitig könnten sich schuldig gewordene Unternehmen von einer Verurteilung freikaufen. Auf Anfrage habe die Bundesanwaltschaft ausgeführt, dass solche Vergleiche nur bei vollständiger Kooperation der Firmen und mit richterlicher Zustimmung möglich sein sollen. (NZZaS, S. 14)
ELEKTRONISCHES PATIENTENDOSSIER: Nur 1,2 Prozent der Schweizer Bürgerinnen und Bürger haben laut "NZZ am Sonntag" ein elektronisches Patientendossier (EPD) eröffnet. "Die Lage ist desolat", sagte Alfred Angerer, Professor für Management im Gesundheitswesen an der ZHAW, der Zeitung. Bei diesem Tempo würde es noch "1250 Jahre" dauern, bis alle eines haben. Leistungserbringer sähen kaum Nutzen und hätten wenig Anreize, Patienten über das EPD zu informieren. In Ländern wie Österreich würden laut Bericht 96 Prozent der Bevölkerung die digitale Krankenakte nutzen. In der Schweiz sei das System wegen komplizierter Strukturen, fehlender Anreize für Ärzte und mangelnder Führungsrolle des Bundes kaum verbreitet, schrieb die Zeitung weiter. Der Bund plane nun eine Gesetzesrevision, bei der eine zentrale Plattform eingeführt werden solle. Bis zur Umsetzung dürften laut dem Bundesamt für Gesundheit aber noch Jahre vergehen. (NZZaS, S. 22)
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