STRABAG SE

Villach, FN 88983 h ISIN AT000000STR1

Einberufung der Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

21. Ordentlichen Hauptversammlung der STRABAG SE am Freitag, dem 13.6.2025, um 10:00 Uhr (Wiener Zeit),

im Tech Gate Vienna, 1220 Wien, Donau-City-Str. 1, Veranstaltungssaal 0.1.

  1. TAGESORDNUNG
    1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und konsolidiertem Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2024

    2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

    5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025

    6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024

    7. Wahlen in den Aufsichtsrat

    8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands

      1. zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG sowohl über die Börse oder öffentliches Angebot, als auch auf

        andere Art im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss),

      2. das Grundkapital durch Einziehung erworbener eigener Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen, und

      3. gemäß § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu beschließen

  2. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE

    Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 23.5.2025 auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.strabag.com zugänglich:

    • Jahresabschluss mit Lagebericht

    • Konzernabschluss mit Konzernlagebericht

    • Konsolidierter Corporate Governance-Bericht

    • Konsolidierter Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen

    • Konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung

    • Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns

    • Bericht des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2024;

    • Beschlussvorschläge des Vorstands

    • Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats

    • Vergütungsbericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat

    • Erklärung und Lebenslauf der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Person (§ 87 Abs 2 AktG)

    • Bericht des Vorstands gem § 65 Abs 1b AktG iVm § 153 Abs 4 AktG zu TOP 8 zur Ermächtigung zum Ausschluss des anteiligen Veräußerungsrechts (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss) der Aktionärinnen und Aktionäre beim Erwerb eigener Aktien sowie zur Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Wiederkaufrechts (Bezugsrechts) der Aktionärinnen und Aktionäre bei einer Veräußerung eigener Aktien

    • Formular für die Erteilung einer Vollmacht

    • Formular für die Erteilung einer Vollmacht an den von der Gesellschaft namhaft gemachten unabhängigen Stimmrechtsvertreter

    • Formular für den Widerruf einer Vollmacht

    • vollständiger Text dieser Einberufung

    • Informationen über die Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre

  3. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

    Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 3.6.2025 (Nachweisstichtag).

    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionärin bzw. Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist bzw. im Falle von Namensaktien im Aktienbuch eingetragen ist und sich anmeldet.

    Inhaberaktien

    Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 10.6.2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich:

    1. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform:

      Per Post oder STRABAG SE

      Boten c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

      8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

      Per SWIFT GIBAATWGGMS

      (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT000000STR1 im Text angeben)

    2. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 17 Abs 2 genügen lässt:

    Per Telefax +43 (0)1 8900 500 50

    Per E-Mail anmeldung.strabag@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigungen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen sind

    Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.

    Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

    [Bei Fragen von in- und ausländischen Kreditinstituten zur Ausstellung von Depotbestätigungen und deren Übermittlung können diese wie folgt gestellt werden:

    telefonisch: +43 (0) 664 264 264 5

    per E-Mail: anmeldung.strabag@hauptversammlung.at]

    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

    Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

    • Angaben über die ausstellende Stelle: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,

    • Angaben über die Aktionärin bzw. den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird,

    • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien der Aktionärin bzw. des

      Aktionärs, ISIN AT000000STR1,

    • Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung,

    • Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht

    Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtags 3.6.2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.

    Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

    Namensaktien

    Hinsichtlich Namensaktien sind nur solche Aktionärinnen oder Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt, deren Anmeldung in Textform der Gesellschaft spätestens am 10.6.2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugeht:

    Per Post oder STRABAG SE

    Boten c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

    8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

    Per Telefax +43 (0)1 8900 500 50

    Per E-Mail anmeldung.strabag@hauptversammlung.at, wobei die Anmeldung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

    Per SWIFT GIBAATWGGMS

    (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt Nummer der Namensaktie im Text angeben)

    Anmeldungen werden in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

    Identitätsnachweis

    Die Aktionärinnen bzw. Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.

    Wenn Sie als Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mit dabei haben.

    STRABAG SE behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.

  4. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS BZW. EINER VERTRETERIN UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN

Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär, der oder die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III nachgewiesen hat, hat das Recht eine Vertreterin bzw. einen Vertreter zu bestellen, die oder der im Namen der Aktionärin bzw. des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie die Aktionärin bzw. der Aktionär hat, die oder den sie oder er vertritt.

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Strabag SE published this content on May 14, 2025, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on May 14, 2025 at 10:20 UTC.