Ein Bundesrichter hat entschieden, dass Mark Zuckerberg, CEO von Meta Platforms, nicht persönlich für 25 Klagen haftbar ist, in denen sein Unternehmen beschuldigt wird, Kinder von sozialen Medien abhängig gemacht zu haben. Die US-Bezirksrichterin Yvonne Gonzalez Rogers in Oakland, Kalifornien, wies am Donnerstag die Vorwürfe zurück, Zuckerberg habe die Bemühungen von Meta gelenkt, die ernsthaften psychischen Risiken der Nutzung von Facebook und Instagram vor Kindern zu verbergen. Die Kläger bezeichneten den milliardenschweren Mitbegründer von Meta als den "führenden Geist" hinter den angeblichen Verheimlichungsbemühungen und sagten, er habe wiederholte interne Warnungen über die Risiken ignoriert und sie öffentlich heruntergespielt.

Die Richterin stellte jedoch fest, dass es an konkreten Angaben darüber mangelt, was Zuckerberg falsch gemacht hat, und sagte, dass "die Kontrolle der Unternehmensaktivitäten allein nicht ausreicht", um eine Haftung zu begründen. Ihre Entscheidung hat keine Auswirkungen auf die damit verbundenen Klagen gegen Meta selbst.

Die Kläger haben Ansprüche nach den Gesetzen von 13 US-Bundesstaaten geltend gemacht: Arizona, Colorado, Connecticut, Georgia, Maryland, New York, North Carolina, Ohio, Pennsylvania, South Carolina, Texas, Virginia und Wisconsin.

Previn Warren, ein Partner bei Motley Rice, der die Kläger vertritt, sagte am Freitag, dass seine Mandanten weiterhin Beweise sammeln werden, "um die Wahrheit darüber aufzudecken, wie Big Tech wissentlich Profiten Vorrang vor der Sicherheit unserer Kinder eingeräumt hat."

Die 25 Klagen sind eine von mehreren hundert Klagen von Kindern, ihren Familien und Schulbezirken, die von Meta, Google von Alphabet, TikTok von ByteDance und Snap von Snapchat Schadenersatz wegen der Abhängigkeit von sozialen Medien fordern.

Dutzende von Generalstaatsanwälten von US-Bundesstaaten gehen in ähnlichen Fällen gegen Meta vor. Sie bringen die Social-Media-Plattformen mit Angstzuständen, Depressionen, Schlaflosigkeit und einer Beeinträchtigung der Bildung und des täglichen Lebens in Verbindung.

Der Fall lautet In re Social Media Adolescent Addiction/Personal Injury Products Liability Litigation, U.S. District Court, Northern District of California, No. 22-md-03047.