Europas oberstes Gericht sollte den Einspruch von Air France KLM und ihrer niederländischen Einheit KLM, British Airways, Singapore Airlines und einigen ihrer Konkurrenten gegen die von den EU-Kartellbehörden 2017 verhängten Kartellstrafen zurückweisen, sagte ein Berater des Gerichts am Donnerstag.

Die Europäische Kommission hat vor sieben Jahren erneut Geldbußen in Höhe von insgesamt 776 Millionen Euro gegen 11 Fluggesellschaften verhängt, weil sie an einem Kartell zur Festsetzung von Luftfrachtpreisen teilgenommen hatten, nachdem das Gericht in Luxemburg seine erste Entscheidung aus dem Jahr 2010 aufgrund eines Verfahrensfehlers aufgehoben hatte.

Die Fluggesellschaften wandten sich daraufhin an die untere Instanz, die ihre Klage 2022 abwies, woraufhin sie den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) anriefen.

Die Richter des Gerichtshofs sollten die Berufung abweisen, sagte der Generalanwalt des EuGH, Athanasios Rantos, in einer unverbindlichen Stellungnahme, in der er sich auf die Seite des EU-Wettbewerbshüters stellte.

Er sagte, der Einspruch von SAS gegen die Herabsetzung der Geldbuße solle zur Überprüfung an das Gericht zurückverwiesen werden.

Der EuGH, der in der Regel der Mehrheit solcher Empfehlungen folgt, wird in den kommenden Monaten entscheiden.

Die Geldbuße von Air France-KLM war mit 182,9 Millionen Euro die höchste, gefolgt von KLM mit 127,1 Millionen Euro. Die Lufthansa, die eine Geldbuße vermeiden konnte, nachdem sie die EU-Aufsichtsbehörde auf das Kartell aufmerksam gemacht hatte, hatte ebenfalls Berufung gegen die Entscheidung eingelegt, da sie mit den rechtlichen Argumenten der Kommission nicht einverstanden war.

Die EU-Behörde erklärte, das Kartell habe von Dezember 1999 bis Februar 2006 Luftfrachtdienste, Treibstoff und Sicherheitszuschläge festgelegt.

Die anderen Fluggesellschaften, die gegen die EU-Geldbußen Berufung eingelegt haben, sind Air Canada, Japan Airlines, Cathay Pacific Airways, Latam Airlines Group und ihre Tochtergesellschaft Lan Cargo sowie Cargolux.

Es handelt sich um die Fälle C-367/22 P Air Canada/Kommission, C-369/22 P Air France/Kommission, C-370/22 P Air France-KLM/Kommission, C-375/22 P LATAM Airlines Group und Lan Cargo/Kommission, C-378/22 P British Airways/Kommission, C-379/22 P Singapore Airlines und Singapore Airlines Cargo/Kommission, C-380/22 P Deutsche Lufthansa und andere gegen Kommission, C-381/22 P Japan Airlines gegen Kommission, C-382/22 P Cathay Pacific Airways gegen Kommission, C-385/22 P Koninklijke Luchtvaart Maatschappij gegen Kommission, C-386/22 P Martinair Holland gegen Kommission, C-401/22 P Cargolux Airlines gegen Kommission und C-403/22 P SAS Cargo Group und andere gegen Kommission.