Der französische Medienkonzern Vivendi hat am Freitag die Vorwürfe der EU-Wettbewerbsbehörden zurückgewiesen, wonach das Unternehmen möglicherweise gegen Fusionsregeln verstoßen habe, indem es die Übernahme des französischen Verlags Lagardère abgeschlossen habe, bevor dafür eine offizielle Genehmigung vorlag.

"Vivendi weist die von der Europäischen Kommission vorgebrachten Anschuldigungen zurück. Das Unternehmen wird die Mitteilung der Beschwerdepunkte sorgfältig prüfen und mit detaillierten Argumenten antworten, mit dem Ziel, von allen Vorwürfen freigesprochen zu werden und den Abschluss der Untersuchung zu erreichen", erklärte Vivendi in einer Stellungnahme.

Die Europäische Kommission hatte zuvor am Freitag mitgeteilt, dass sie Vivendi eine sogenannte Mitteilung der Beschwerdepunkte übermittelt habe. Darin heißt es, dass Vivendi möglicherweise gegen Fusionsregeln verstoßen habe, indem die Übernahme von Lagardère vor der offiziellen Genehmigung umgesetzt wurde.

Bereits vor zwei Jahren hatte die Kommission eine Untersuchung wegen eines möglichen Verstoßes gegen die EU-Fusionsregeln eingeleitet, was zu einer empfindlichen Geldstrafe führen könnte.

Die Kommission teilte nun mit, sie habe Vivendi über ihre vorläufige Einschätzung informiert, dass das Unternehmen gegen die Meldepflicht sowie die sogenannte "Stillhaltepflicht" gemäß der EU-Fusionskontrollverordnung verstoßen habe. Zudem seien Bedingungen und Auflagen aus der Entscheidung der Kommission vom Juni 2023 zur Freigabe der Transaktion nicht eingehalten worden.

"Dieses Dokument legt die vorläufigen Ergebnisse der Untersuchung der Europäischen Kommission dar und markiert lediglich den Beginn der kontradiktorischen Phase des Verfahrens. In diesem Stadium wird kein Verstoß festgestellt und es sind auch keine Sanktionen damit verbunden", betonte Vivendi.

Dem Unternehmen droht eine Geldstrafe von bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes, sollte ein Verstoß gegen die EU-Wettbewerbsregeln festgestellt werden.